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Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 09:39
von Calcipher
Wird das Thema nicht auch ein bisschen von uns schlechter geredet als es wirklich ist? Wenn wir uns die Fälle aus der Vergangenheit anschauen.
Wie oft wurde ein Verteidiger freigesprochen?
Wie oft wurde er verurteilt und warum?

Ich kann mich nicht mehr erinnern, wann ich das letze mal gelesen hätte, dass jemand einen Einbrecher erschossen hat und danach in den Hefen gegangen ist oder seine Waffe abgeben musste.

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 11:57
von bino71
Vor einigen Wochen, als der Schütze den mutmaßlichen Einbrecher erschossen hat, der durch das Fenster wollte. War leider sein Sohn.
Dann war noch einer, der in Dunkelheit geschossen hat, ohne zu wissen auf was er schießt. Ergebnis ist noch nicht bekannt.

Re: Freispruch nach Schuss auf Einbrecher

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 12:04
von Calcipher
Dazu fällt mir das Mantra der Waffenbesitzer ein:

1. Finger vom Abzug (solange die Waffe nicht auf dem Ziel (siehe Punkt 4) ist)
2. Sichere Richtung (Ziele auf nichts was du nicht zu töten oder zu zerstören bereit bist)
3. Immer geladen (Gehe mit der Waffe immer um als wäre sie geladen)
4. Identifizieren (Das Ziel und was dahinter ist (siehe Punkt 1))

Wenn man dagegen verstößt, hat man natürlich eine ganz schlechte Ausgangslage geschaffen.