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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 08:35
von Calcipher
Ah ok, dann ist des so ungefähr wie der Kettner in Salzburg, der auch abhängig vom Mitarbeiter das deutsche mit unserem WaffG vermischt

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 08:53
von schurl45
Plinkster hat geschrieben:Bei Wiener Wertgarner wurden mir schon diverse absurde Sachen erzählt. Zivis dürfen keine C und D Waffen kaufen, Fiocchi EMB braucht man einen Schützenpass, Hornady Critical Defense braucht man einen Waffenpass usw. usw. Ist halt einen der Mitarbeiter dort, der sich mit viel Zeug nicht auskennt und dann offenbar seine eigenen Vorschriften erfindet.
Da wird "Magazine nur mit WBK" vermutlich vom selben kommen
Servus, ich habe gleiche Erfahrung gemacht, der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 09:07
von Irwin J. Finster
Der einfachste und wirksamste Kundenprotest ist da nichts mehr zu kaufen. AR Mags gibt's eh überall.
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 09:15
von gewo
schurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
hi
wenn du bei uns eine B waffe in die hand nehmen willst musst du auch vorher irgendeinen lichtbildausweis hergeben.
fuehrerschein, personalausweis, wbk , irgendwas
was soll ich sonst tun wenn du das ding schnappst und wegrennst und ich habe keinerlei daten von dir...
Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 09:20
von schurl45
gewo hat geschrieben:schurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
hi
wenn du bei uns eine B waffe in die hand nehmen willst musst du auch vorher irgendeinen lichtbildausweis hergeben.
fuehrerschein, personalausweis, wbk , irgendwas
was soll ich sonst tun wenn du das ding schnappst und wegrennst und ich habe keinerlei daten von dir...
das hat aber doch keine Grundlage, Ausweis? vielleicht aber WBK, nein, ich will nix kaufen sondern was anschauen und man muss schon unterscheiden können..
Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 09:22
von gewo
schurl45 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:schurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
hi
wenn du bei uns eine B waffe in die hand nehmen willst musst du auch vorher irgendeinen lichtbildausweis hergeben.
fuehrerschein, personalausweis, wbk , irgendwas
was soll ich sonst tun wenn du das ding schnappst und wegrennst und ich habe keinerlei daten von dir...
das hat aber doch keine Grundlage, Ausweis? vielleicht aber WBK, nein, ich will nix kaufen sondern was anschauen und man muss schon unterscheiden können..
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen?

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 09:29
von schurl45
gewo hat geschrieben:die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen?

das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfst
Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 09:34
von gewo
schurl45 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen?

das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfst
eben nix
und daher muss ich in der lage sein die identitaet des kriminellen bei der verlustanzeige angeben zu koennen
daher werden vor dem aushaendigen von waffen an kunden grundsaetzlich lichtbildausweise einbehalten
wbk fuer magazinverkauf im inland ist bullshit, logisch
wbk fuer magazinversand ins ausland ist klar, geht nicht anders
Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 09:39
von schurl45
gewo hat geschrieben:schurl45 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen?

das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfst
eben nix
und daher muss ich in der lage sein die identitaet des kriminellen bei der verlustanzeige angeben zu koennen
daher werden vor dem aushaendigen von waffen an kunden grundsaetzlich lichtbildausweise einbehalten
wbk fuer magazinverkauf im inland ist bullshit, logisch
wbk fuer magazinversand ins ausland ist klar, geht nicht anders

Re: AW: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 09:51
von rhodium
Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 10:21
von piefke
Geiz ist geil ist nicht alles Leute , ihr müsst euer Kaufverhalten nicht wegen ein paar Euro an Spinner anpassen.
Z.b. bonowi eka wollte der Versender auch WBK oder Jagdkarte von mir. Habe ich dann drauf verzichtet, obwohl ich das hätte scannen können und hab den halt für 15 Euro mehr bei einem "normalen" versender gekauft.
Das gleiche bei Messern (bestellt aus Deutschland) manche Händler wollen für jedes Messer meinen Ausweis sehen. Das mache ich sucht nicht mit, ich kenne die Waffeneigenschaft nach dt. Waffengesetz und wann ein altersnachweis erforderlich ist.
Re: AW: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 10:24
von schurl45
rhodium hat geschrieben:Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz

so ganz stimmt das aber auch nicht, wenn ich mir bei Juwelier was anschauen will und meine jetzt nix um 200€ oder so, dann verlang er auch kein Ausweis, aber OK, es gibt auch Händler wo man sich Waffen anschauen kann ohne dass die gleich Angst haben dass du wegrennst

Re: AW: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 10:26
von rupi
schurl45 hat geschrieben:rhodium hat geschrieben:Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz

so ganz stimmt das aber auch nicht, wenn ich mir bei Juwelier was anschauen will und meine jetzt nix um 200€ oder so, dann verlang er auch kein Ausweis, aber OK, es gibt auch Händler wo man sich Waffen anschauen kann ohne dass die gleich Angst haben dass du wegrennst

nur dass Goldbesitz ohne Lizenz nicht illegal ist...
Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 10:26
von emanuel2408
Wenn ein Händler beim Kauf von Magazinen eine Kopie der WBK verlangt, dann kann er dies ohne gesetzliche Grundlage (die es ja in diesem Fall nicht gibt) durchaus im Rahmen der Privatautonomie machen. Der Kunde andererseits muss wiederum im Rahmen der Privatautonomie beim entsprechenden Händler nichts kaufen. Eigentlich eine ganz klar Geschichte und da es insbesondere in Wien genug Händler gibt, lässt man in einem solchen Fall sein Geld eben wo anders liegen. Dass diese Vorgehensweise seitens des Händlers mehr als fragwürdig ist, wurde hier eh schon erläutert...
Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 10:27
von BigBen
Wenn er das als Auflage von der Behörde erhalten hat...soll er dann dagegen verstoßen und seine Betriebsanlagengenehmigung riskieren?