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Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 18:41
von gewo
MjrPayne hat geschrieben:Meiner Frau wurde heute beim Waffenführerschein beigebracht dass eine gemeinsame Verwahrung (wir haben dann beide eine WBK) nicht erlaubt ist.


bullshit

wenn ihr verheiratet seid und am selben wohnsitz gemeldet seid duerft ihr kat B gemeisam verwahren

kat A nicht
kat C bzw kat D sowieso

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 18:47
von MjrPayne
@Martin P: Den Absatz hab i glesen deshalb war ich ja auch der Meinung dass es erlaubt ist.
@gewo: Ja trifft beides zu (Psychotest muss nur noch per Post kommen dann kann sie die Unterlagen abgeben)

Also wurscht ob ich 10 und sie nur 2 besitze, jeder von uns darf auf alle 12 im Tresor zugreifen und mit seiner maximal erlaubten Anzahl lt. WBK zum Schießstand fahren...

Edit: Danke an alle reload-smile

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 18:51
von Martin P
MjrPayne hat geschrieben:Also wurscht ob ich 10 und sie nur 2 besitze, jeder von uns darf auf alle 12 in den Tresor zugreifen und mit seiner maximal erlaubten Anzahl zum Schießstand fahren...

Edit: Danke an alle reload-smile


Na, stimmt in dieser Allgemeinheit nicht. Wurde hier auch schon oft behandelt. Suche unter Überlassung ...

Edit: ich mache es dir ein bisschen einfacher: viewtopic.php?f=20&t=30395&hilit=%C3%BCberlassung&start=0

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 18:57
von MjrPayne
Martin P hat geschrieben:
MjrPayne hat geschrieben:Also wurscht ob ich 10 und sie nur 2 besitze, jeder von uns darf auf alle 12 in den Tresor zugreifen und mit seiner maximal erlaubten Anzahl zum Schießstand fahren...

Edit: Danke an alle reload-smile


Na, stimmt nicht. Wurde hier auch schon oft behandelt. Suche unter Überlassung ...


Schon klar dass sie mir die Waffe offiziell (ob schriftlich oder mündlich lass ich offen) überlassen muss. Aber da man ja 6 Wochen Zeit hat dies zu melden war ich der Meinung dass ich eben statt einer meiner Waffen dafür eine ihrer nehmen kann.

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 18:59
von MjrPayne
Martin P hat geschrieben:
MjrPayne hat geschrieben:Also wurscht ob ich 10 und sie nur 2 besitze, jeder von uns darf auf alle 12 in den Tresor zugreifen und mit seiner maximal erlaubten Anzahl zum Schießstand fahren...

Edit: Danke an alle reload-smile


Na, stimmt in dieser Allgemeinheit nicht. Wurde hier auch schon oft behandelt. Suche unter Überlassung ...

Edit: ich mache es dir ein bisschen einfacher: https://www.pulverdampf.com/viewtopic.p ... ng&start=0


Wusst ich doch dass ich den Thread schon kannte :D Die Antworten von Rupi und Gewo sind genau dass was ich meinte. Aber du hast natürlich Recht zumindest wissen und "jo moch ruhig" sollte schon sein.

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 19:01
von Dauerfeuer
interessant ist jetzt nur die Anzahl der zulässigen gemeinsam verwahrten Waffen, die sich dann im Zugriff befinden.
Angenommene Anzahl auf der WBK bei beiden :2
Wenn im Tresor jetzt aber 4 Waffen (jeweils 2 der jeweiligen WBK Besitzer) drin sind, wie sieht es dann aus?
Is verheiratet sein auch eine Bedingung für gemeinsame Verwahrung? Kann wohl nicht sein, oder?

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 19:05
von rupi
du darfst nur 2 gleichzeitig in der Hand halten, egal wieviele im Safe sind...

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 19:06
von Martin P
Ich halte den Tipp von gewo in dem angeführten Thread für sinnvoll, wenn man rechtlich abgesichert sein will:

schriftliche ueberlassung nicht zwingend erforderlich aber empfehlenswert

wichtig ist dass waffen nicht "ausgeborgt" sondern gegenseitig ueberlassen werde
alleine das ausgesprochene wort "ausgeborgt" im zusammenhang mit einer kontrolle ect ist schon ein riesenproblem
es heisst GEGENSEITIGE ÜBERLASSUNG

du kannst beide ueberlassungsvorgaenge auf einen zettel schreiben und den als kopie im safe liegen lassen
wenns soweit ist datum drauf und mitnehmen

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 19:10
von MjrPayne
Im Prinzip ja. Dann leg i halt a Version zum Ankreuzen ins Kastl dazu wer wem welche überlässt, unterschreiben, Datum drauf und fertig. :handgestures-salute:

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 20:06
von Wiseli
Ich finde das ehrlich und nicht unhöflich kontraproduktiv.
Wie komme ich dazu interne Vorgänge offenzulegen? Selbst wenn das "Vorschrift" wäre, wird der Wisch erst nachher gefunden, weil er er verlegt war. Dokus lassen sich angesichts der Realität korrigieren.

Fleissaufgaben sind doch ein Zeichen von Schwäche meine ich.

Ist gleich wie mit der Ü20 Waffen Meldung:
F: auf sie sind 20+ registriert, warum melden sie nicht?
A: Weil ich nicht Ü20 bin sondern verkauft habe. Rechtskonform.
F: Warum sehe ich das nicht?
A: Weil das so ist.

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 20:25
von gewo
Wiseli hat geschrieben:Ich finde das ehrlich und nicht unhöflich kontraproduktiv.
Wie komme ich dazu interne Vorgänge offenzulegen?


der kauf oder verkauf einer schusswaffe ist alles andere als ein "interner vorgang"

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 20:32
von Martin P
Schau, das kannst du ja halten, wie du magst.

Ich finde es aber kontraproduktiv, einem Ratsuchenden in einem öffentlichen Forum Tipps zu geben, die im Ergebnis die Grenzen des rechtlich Zulässigen ausloten. Wenn du eine Kontrolle hast und du bist mit einer Krachn unterwegs, die nicht auf dich im ZWR eingetragen ist, wirst du das erklären müssen. Vielleicht akzeptiert man es, dass du eine Bestätigung nachbringst, vielleicht auch nicht.

Sich hier abzusichern hat aber schon überhaupt nichts mit Schwäche zu tun. Im Zweifel bist du vor deiner Waffenbehörde garantiert nicht in der Position des Stärkeren. Selbst wenn du schlussendlich irgendwann Recht bekommen solltest, hast du bis dahin im schlechtesten Fall kein waffenrechtliches Dokument besessen und deine Waffen bei der Behörde abgegeben. Auf den Verfahrenskosten bleibst du auf jeden Fall sitzen.

Also wozu?

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 20:42
von Wiseli
@Martin P.
Grenze ist doch, was geht den das an? Wenn ich mit der Neuerwerbung herumrenne und der Händler oder die Privatperson lässt sich 6 Wochen Zeit für die Meldung, dann ist das halt so sein Recht. Was soll ich dazu bringen, ausser "ist halt so, magst ein Taschentuch"?

Wenn er mir was wegnehmen will, nunja, Du kannst mir nur wegnehmen was mir gehört, auch hier sind Fristen rückwirkend.

Ich bleibe übrigens nicht auf Kosten sitzen, ich habe mich und die mit mir "versippten" WP und WBK Besitzer gegen sowas rechtlich abgesichert. Seit über 10 Jahren.


gewo hat geschrieben:
Wiseli hat geschrieben:Ich finde das ehrlich und nicht unhöflich kontraproduktiv.
Wie komme ich dazu interne Vorgänge offenzulegen?


der kauf oder verkauf einer schusswaffe ist alles andere als ein "interner vorgang"


Naja, es ist ein privates Rechtsgeschäft zwischen Personen, die kein Gewinnstreben haben. Es will halt keiner zu grosses Minus machen. Du hast sicherlich eine erlaubte Wertung, nur wenn ich und Person C intern kurzfristige Überlassungen praktizieren, wozu eine Doku? Mir erschließt sich der Sinn nicht. Rekonstruieren tut eh der Fachmann gegen den Verleumder unter Beachtung aller Fristen im nachhinein.

Ich habe Bauchweh damit anzubieten eine Unschuld zu beweisen, das ist nicht meine Pflicht.


Workflow ist der andere erhebt einen Vorwurf, und wir erklären ihm, woran das scheitert und wo die Suppe zu dünn ist (Justizminister, RIP).

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 20:46
von Martin P
Ääh :think: ?

Re: Fragen zu WBK und Verwahrung

Verfasst: Fr 25. Mär 2016, 21:11
von Wiseli
Auskunft Kripo war es, schriftlich, 20 EUR ÖBH Spinde sind ausreichend für B. Schlüssig. Was beim ÖBH genug ist für A, ist privat ein Overkill.