Seite 2 von 2
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Verfasst: Do 7. Apr 2016, 07:38
von mitmart
approach_lowg hat geschrieben:Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen

ja aber nur wenn kein
Waffenverbot vorliegt.
Wie kann man als Privatperson am Schießstand feststellen ob jemand mit einem Waffenverbot belegt ist?
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Verfasst: Do 7. Apr 2016, 08:09
von rupi
mitmart hat geschrieben:approach_lowg hat geschrieben:Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen

ja aber nur wenn kein
Waffenverbot vorliegt.
Wie kann man als Privatperson am Schießstand feststellen ob jemand mit einem Waffenverbot belegt ist?
garnicht
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Verfasst: Do 7. Apr 2016, 08:14
von Stickhead
WBK zeigen lassen. Dann weißt du, dass jedenfalls keines vorliegt. Die ohne Dokument sind dabei aber nicht berücksichtigbar. Als Alternative könnte man noch eine "Verlässlichkeitsbescheinigung" heranziehen.
Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze
Verfasst: Do 7. Apr 2016, 08:43
von Fangschuss
Durch diese Masse an Anfängern kommen jetzt immer wieder neue Steilvorlagen. Ich hoffe für uns alle, dass in der kommenden Zeit nicht unterschiedlichste Präzedenzfälle geschaffen werden...
