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Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 07:38
von mitmart
approach_lowg hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen ;)


ja aber nur wenn kein Waffenverbot vorliegt.

Wie kann man als Privatperson am Schießstand feststellen ob jemand mit einem Waffenverbot belegt ist?

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 08:09
von rupi
mitmart hat geschrieben:
approach_lowg hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:Auf behördlich genehmigten Schießständen dürfen sie mit allem schießen, was sie in die Hand bekommen ;)


ja aber nur wenn kein Waffenverbot vorliegt.

Wie kann man als Privatperson am Schießstand feststellen ob jemand mit einem Waffenverbot belegt ist?

garnicht

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 08:14
von Stickhead
WBK zeigen lassen. Dann weißt du, dass jedenfalls keines vorliegt. Die ohne Dokument sind dabei aber nicht berücksichtigbar. Als Alternative könnte man noch eine "Verlässlichkeitsbescheinigung" heranziehen.

Re: Beantragung WBK - Anzahl Waffenplätze

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 08:43
von Fangschuss
Durch diese Masse an Anfängern kommen jetzt immer wieder neue Steilvorlagen. Ich hoffe für uns alle, dass in der kommenden Zeit nicht unterschiedlichste Präzedenzfälle geschaffen werden... :?