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Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 18:22
von oJo
Dauerfeuer hat geschrieben:
Senf hat geschrieben:...Hab gedacht das ist wiedermal so eine Leuchte..

so eine freundliche Bemerkung über jemanden den man nicht kennt, is schon was feines. :clap:

Er hat es ja eh nur gedacht und sich sogar dafür entschuldigt ;)

Wollte eigentlich eh beim Wertgarner kaufen, aber der hatte halt gar keine 9mm, und sonst hab ich ja nix in der Nähe.

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 19:05
von Bdave
In Leobersdorf kriegt man leider keinen Ausweis bzw. Karte. Reicht da theoretisch auch eine Mitgliedschaftsbestätigung und wenn ja, wie alt muss/darf die sein?

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 19:17
von gewo
Bdave hat geschrieben:In Leobersdorf kriegt man leider keinen Ausweis bzw. Karte. Reicht da theoretisch auch eine Mitgliedschaftsbestätigung und wenn ja, wie alt muss/darf die sein?


du musst deine mitgliedschaft im verein glaubhaft machen
die form dazu ist nicht vorgeschrieben
ueblich ist ein ausweis

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 19:21
von Bdave
Reicht bei dir zB. eine Mitgliedsbestätigung vom Verein?

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 19:23
von gewo
Bdave hat geschrieben:Reicht bei dir zB. eine Mitgliedsbestätigung vom Verein?


jop

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 19:24
von Maddin
oJo hat geschrieben:
Dauerfeuer hat geschrieben:
Senf hat geschrieben:...Hab gedacht das ist wiedermal so eine Leuchte..

so eine freundliche Bemerkung über jemanden den man nicht kennt, is schon was feines. :clap:

Er hat es ja eh nur gedacht und sich sogar dafür entschuldigt ;)

Wollte eigentlich eh beim Wertgarner kaufen, aber der hatte halt gar keine 9mm, und sonst hab ich ja nix in der Nähe.


Wirklich gar nichts anderes bei dir ums Eck ? 9mm sollten jetzt wirklich nicht sooo außergewöhnlich schwer zu bekommen sein, oftmals haben da auch die kleinen Händler einen gewissen Vorrat. Kannst ja auch mal bei einem Händler in deiner Nähe anrufen und fragen, kostet ja nix. Einfach mal googleln, gibt meistens mehr Händler als man denkt. ;)

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 19:32
von Bdave
gewo hat geschrieben:
Bdave hat geschrieben:Reicht bei dir zB. eine Mitgliedsbestätigung vom Verein?


jop


Grazie! Dh ich könnt mir mit dem Zettel bei dir was feineres in 9mm für daheim kaufen? Was empfiehlst du?

Was kriegt man eigentlich so an 223 Hohlspitz?

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 19:48
von oJo
Maddin hat geschrieben:Wirklich gar nichts anderes bei dir ums Eck ? 9mm sollten jetzt wirklich nicht sooo außergewöhnlich schwer zu bekommen sein, oftmals haben da auch die kleinen Händler einen gewissen Vorrat. Kannst ja auch mal bei einem Händler in deiner Nähe anrufen und fragen, kostet ja nix. Einfach mal googleln, gibt meistens mehr Händler als man denkt. ;)


Naja, der kleisnte hier ist der Wertgarner. Wobei offenbar in der Innenstadt ein Kettner ist, von dem ich bis Dato nix wusste,

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 19:54
von gewo
Bdave hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Bdave hat geschrieben:Reicht bei dir zB. eine Mitgliedsbestätigung vom Verein?


jop


Grazie! Dh ich könnt mir mit dem Zettel bei dir was feineres in 9mm für daheim kaufen? Was empfiehlst du?

Was kriegt man eigentlich so an 223 Hohlspitz?


fuer 223 hohlspitz brauchst nix
da musst nur 18 jahre alt sein

nur kurzwaffen TMHS sind reglementiert ...

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 16:49
von Mauser98Lover
gewo hat geschrieben: Fr 15. Apr 2016, 19:54
Bdave hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
jop
Grazie! Dh ich könnt mir mit dem Zettel bei dir was feineres in 9mm für daheim kaufen? Was empfiehlst du?

Was kriegt man eigentlich so an 223 Hohlspitz?
fuer 223 hohlspitz brauchst nix
da musst nur 18 jahre alt sein

nur kurzwaffen TMHS sind reglementiert ...
in welchem BGBL steht die Verordnung, die besagt, dass § 5 Abs. 1 im BGBl. II Nr. 164/1997 (164. Verordnung: Durchf.verordnung - WaffV) nicht mehr gilt?
Hier steht nämlich klar drinnen:,,Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem
Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der
Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern."

Also welche Verordnung besagt jetzt, dass die Muni doch legal ist, wenn man in einem Schützenverein Mitglied ist oder Besitzer einer Jagdkarte?

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 17:03
von cas81
Das steht direkt im WaffG §17 (2):
Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
Die Verordnung kann das Gesetz bloß präzisieren, nicht aber ändern. Der Sportschütze macht die Waffe in seiner Hand zur Sportwaffe. Als Alternative hätte man nur auf die Geräte selbst abstellen können, was einen wesentlich größeren verwaltungstechnischen Aufwand zur Folge gehabt hätte.

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 18:22
von spareribs
so eine freundliche Bemerkung über jemanden den man nicht kennt, is schon was feines. :clap:
[/quote]

Oh, schrecklich....bist Softie neu 2020 ?

Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 18:50
von schnitzlinger
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Re: Hohlspitzmunition - verboten oder doch nicht?

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 19:11
von Mauser98Lover
cas81 hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 17:03 Das steht direkt im WaffG §17 (2):
Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
Die Verordnung kann das Gesetz bloß präzisieren, nicht aber ändern. Der Sportschütze macht die Waffe in seiner Hand zur Sportwaffe. Als Alternative hätte man nur auf die Geräte selbst abstellen können, was einen wesentlich größeren verwaltungstechnischen Aufwand zur Folge gehabt hätte.
habe ich zunächst auch so verstanden, aber hier ist dauernd die Rede von irgendwelchen Verordnungen, die das verbieten und dann wieder doch nicht.
Also gibts nur diesbezüglich den §17 Abs. 2 WAffG und die 164. Verordnung oder steckt da mehr dahinter?