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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 15:12
von gewo
Evilcannibal79 hat geschrieben:Mir ist es egal ob sich ein Mitarbeiter am Firmengelände anschnallt oder nicht, aber mir ist es nicht egal wenn jemand ohne mein Wissen mit einer geladenen Waffe rumrennt.
Hier gehts auch gar nicht mal drum ob er die Berechtigung dazu hat sondern darum das ich als Chef wissen will was in meiner Firma passiert.
.


wenn du ein problem mit waffen hast dann empfehle ich als lektuere http://www.standard.at
da bist du bestens aufgehoben

dann solltest du mal versuchen zwischen dem PRIVATLEBEN deiner mitarbeiter und dem beruflichen dingen zu unterscheiden

es geht dich als dienstgeber genau NIX an was PRIVAT in deiner firma passiert
ob der herr X die frau Y in der mittagspause beglueckt, oder ob er von mir aus auch den herrn Z beglueckt, es ist egal was du davon haeltst. es geht dich schlichtweg nix an, denn es ist gesetzlich geregelt, da gibts keinerlei eingriffsbedarf des dienstgebers

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 15:16
von gewo
Dauerfeuer hat geschrieben:
Evilcannibal79 hat geschrieben:..Sollte ich einen meiner Mitarbeiter mit einer geladenen Waffe in meiner Firma antreffen würde dies eine fristlose Kündigung nach sich ziehen..

So schnell wie du dich da vor dem Arbeitsgericht wieder finden wirst, so schnell kannst du da garnicht schauen. Oder steht in deinem Arbeitsvertrag, dass du jemandem der eine Waffe führen darf, dieses Recht in deinen Arbeitsräumen verwehrst und er freiwillig darauf verzichtet?


nicht mal dann ist es eine gegessene sache
ich vermute das ein dienstgeber nicht mal das recht hat ein gesetzliches recht (WP) auszuhebeln

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 15:20
von Hrab
@ gewo Ich hab ja nicht behauptet das er alle seinen sieben Sinne beinander hat :P Aber du hast natürlich recht Haftung hab ich vergessen aber der 1313a sollte dann doch auch mit dem Pass zu tragen kommen? Oder meinst du was anderes, weil du ja voll haftbar schreibst?


@Evilcannibal79 Angestellte oder Arbeiter? Wobei die Entlassung von beiden mE gut angefochten werden könnte. Aber welchen der Gründe hättest du genommen sind ja nicht soviele die man nehmen darf, leider?

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 15:32
von gewo
Hrab hat geschrieben:...Aber du hast natürlich recht Haftung hab ich vergessen aber der 1313a sollte dann doch auch mit dem Pass zu tragen kommen? ....


wenn ich als dienstgeber betriebliche ablaeufe festlege bin haftbar fuer alles was sich aus diesen festlegungen ergibt

die zustimmung dazu dass eine person mit WBK die waffe in meinem betrieb fuehren darf fuehrt daher zu einer direkten personelichen haftung fuer alles ws sich daraus ergibt

im fall des falles (und seie es nur ein tinutus eines beteiligten bei einer irrteumlichen schussabgabe beim laden oder entladen) kann dir als dienstgeber deine existenz kosten

da wird dann genau hingeschaut
welche voraussetzungen habe ich geschaffen um sicherzustellen dass nix passiert
was habe ich kontrolliert
wie habe ich das fuehren eingeschraenkt
was habe ich an training ect vorgeschrieben
ect ect ect

am ende wirst wahrscheinlich trotzdem mit gehangen
das wirst du als dienstgeber immer

bei einer person mit WP habe ich aber keine zustimmungsmoeglichkeit - pflicht- recht was auch immer.
diese person hat sein recht vom gesetzgeber erhalten
ich kann dieses recht weder regulieren, reglementieren noch beschneiden (ok, das vielleicht)
jede art der regulierung trotze WP wuerde aber automatisch wieder die frage aufwerfen ob ich AUSREICHEND reguliert habe.

daher fehler
nicht machen

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 15:44
von Evilcannibal79
@gewo
hätte ich ein Problem mit Waffen wäre ich nicht hier angemeldet und hätte auch keine WBK und Waffen zu Hause.

Ich habe sowohl Angestellte sowie auch Arbeiter angestellt.
Und ob das führen in der Arbeitszeit reine Privatsache ist sein dahingestellt.
Ich sehe das nicht so besonders da in meinem Fall kein Grund besteht in meiner Firma und meinem Firmengebäude
eine Waffe zu Führen.

ABER es geht mir nicht darum ob er es darf SONDERN ich möchte darüber informiert werden und bevor jetzt wieder jemand schreit, überlegt mal ob ihr jeden der es darf eine Waffe in euren eigenen 4 Wänden führen lasst.

@mangup
Rede zuerst mit deinem Chef.
Ich würds nicht drauf ankommen lassen.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 15:48
von karli
Wenn einer meine Mitarbeiter eine Waffe führen würde und ich weiss nichts davon - dann würde ich ihn ganz sicher entlassen.

Ich als Chef mag schon wissen, was auf meinem Firmengelände los ist.

Karli

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 15:49
von Ares
.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 15:51
von Lindenwirt
Evilcannibal79 hat geschrieben:Mir ist es egal ob sich ein Mitarbeiter am Firmengelände anschnallt oder nicht, aber mir ist es nicht egal
wenn jemand ohne mein Wissen mit einer geladenen Waffe rumrennt.
Hier gehts auch gar nicht mal drum ob er die Berechtigung dazu hat sondern darum das ich als Chef wissen will
was in meiner Firma passiert.
Hier gehts nur ums Bescheid sagen und Fragen.
Ob die Erlaubnis erteilt wird ist eine andere Sache.

@Hrab
ich glaub schon, daß sich das spielt.
Natürlich kann man auch ohne Grund kündigen und die Fristen einhalten, in einem solchen Fall jedoch hätte ich dafür kein Verständnis sondern würde mich verarscht fühlen.
Und ja, ich bin selber Arbeitgeber von 20 Mitarbeitern.


Ich bin da bei dir, ich denke hier wir der rein rechtliche Teil mit der Firmenphilosophie und allem anderen vermischt.
Auch wenn es rechtlich ok ist, na und? Deswegen muss ich das in meiner Firma nicht dulden. Es gibt bei uns auch keine Kleidervorschriften, deswegen wird man es auch nicht erlauben wenn jemand im Pyjama im Büro sitzt, auch wenn ihn nicht an der Arbeit hindert und eigentlich "Privatsache" ist. Ein User hier geht nur barfuss, ich glaube nicht dass es ein Gesetz dagegen gibt, wenn der Chef aber einen Wert auf gepflegte Kleidung und Schuhwerk legt, naja, dann geht's halt nicht. Genauso glaub ich ist es das gute Recht seinen Mitarbeitern das Tragen von Waffen in den Büroräumen untersagen zu können, so wie es das gute Recht der MA ist die Firma zu wechseln wenn ihnen das nicht passt.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 15:56
von Lungebroetli
Hat in meinen Augen einfach was mit Anstand zu tun, wie sich da die gesetzliche Lage bei euch, oder auch in meinem Land verhält, wüsste ich gar nicht.
Mir ging es auch nicht um rechte, darum schrieb ich: "Meiner Meinung nach"

Bei uns muss man einen Grund haben um Waffen tragen zu dürfen, der hat eigentlich immer mit der Arbeit zu tun, also müsste der Arbeitgeber ja davon wissen.

Und natürlich hat er angeschnallt zu sein, ist Gesetz und meine Fahrer haben sich daran zu halten, ich weiß aber nicht inwieweit das mit dem tragen von Waffen zu tun hat.....

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 15:57
von Evilcannibal79
Lindenwirt hat geschrieben:Ich bin da bei dir, ich denke hier wir der rein rechtliche Teil mit der Firmenphilosophie und allem anderen vermischt.
Auch wenn es rechtlich ok ist, na und? Deswegen muss ich das in meiner Firma nicht dulden. Es gibt bei uns auch keine Kleidervorschriften, deswegen wird man es auch nicht erlauben wenn jemand im Pyjama im Büro sitzt, auch wenn ihn nicht an der Arbeit hindert und eigentlich "Privatsache" ist. Ein User hier geht nur barfuss, ich glaube nicht dass es ein Gesetz dagegen gibt, wenn der Chef aber einen Wert auf gepflegte Kleidung und Schuhwerk legt, naja, dann geht's halt nicht. Genauso glaub ich ist es das gute Recht seinen Mitarbeitern das Tragen von Waffen in den Büroräumen untersagen zu können, so wie es das gute Recht der MA ist die Firma zu wechseln wenn ihnen das nicht passt.


Danke, endlich hats jemand kapiert !!
Es geht hier nicht ums RECHT haben sondern um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

@Gewo
Klar das du einem Mitarbeiter dieses Recht nicht in Absprache stellst zumal du ja einen Waffenhandel betreibst.
Achja und wer IN DER PAUSE wen beglückt ist mir so ziemlich wurscht solange es das Betriebsklima nicht beeinflusst. :D

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:00
von gewo
jeder arbeitgeber darf das halten wie er will

eine kuendigung weil jemand inhaber eines waffenpasses ist und daher eine waffe fuehrt ist jedenfalls eine motivkündigung

und damit rechtlich nicht zulaessig
und es ist diskriminierend ausserdem

klar kann man als arbeitgeber auch die illegale motivkündigung verschleiern und ohne grund kündigen

es stellt sich natuerlich die frage ob man in so einem unternehmen ueberhaupt beschaeftigt sein will
kommt wohl auf den leidensfaktor an ...

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:02
von gewo
Lungebroetli hat geschrieben:Und natürlich hat er angeschnallt zu sein, ist Gesetz und meine Fahrer haben sich daran zu halten, ich weiß aber nicht inwieweit das mit dem tragen von Waffen zu tun hat.....


beides eine frage der sicherheit

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:07
von Evilcannibal79
gewo hat geschrieben:es stellt sich natuerlich die frage ob man in so einem unternehmen ueberhaupt beschaeftigt sein will
kommt wohl auf den leidensfaktor an ...


ich sehe du hast nicht verstanden worauf es MIR ankommt.
Und nochmal, würdest du jeden in deinen Privaträumen erlauben mit einer geladenen Waffe rumzurennen?
Ob er das Recht dazu hat ist hier nicht relevant.
Und bevor die Frage auftaucht, ja das Betriebsgebäude gehört mir, nicht einer GmbH oder sonstwas sondern ist Privatbesitz.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:08
von gewo
Evilcannibal79 hat geschrieben:@Gewo
Klar das du einem Mitarbeiter dieses Recht nicht in Absprache stellst zumal du ja einen Waffenhandel betreibst.


hat nix mit waffenhandel zu tun
die situation waere im polstermoebelhandel fuer mich genau die gleiche

WBK -> fuehren ist lt gesetz zustimmungspflichtig
zustimmung nicht machbar
daher kein fuehren in betriebsraeumen

WP -> geht mich nichts an
der (oder die) "darf" von gesetzes wegen
da gibt es keinerlei zustimmungs oder sonstigen bedarf

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 16:10
von Hane
Entlassung spielt es sicher nicht, Kündigung kann ich mir nicht vorstellen.

Ich glaube Evilcannibal, dass er es gerne wissen möchte und das er das Vertrauensverhältnis gefährdet sieht, ich würde trotzdem nicht zu meinem Chef gehen und ihm sagen wenn ich eine Waffe führe, es geht ihn nichts an.

Ganz überspitzt gesagt: Ich käme auch nicht auf die Idee, den Polizisten bei der Verwahrungskontrolle zu sagen, dass sie die Waffen im Auto lassen sollen :-)