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Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 10:21
von DerDaniel
Hmmhh, das wage ich jetzt mal aufgrund einiger anderer Geschichten zu bezweifeln.
Aber unabhängig davon, kann man ja bei MKE anfragen ob die nicht für B&T in Lizenz Produzieren wollen. Zwischen 1700€ (vor der Preiserhöhung) und 3500€ ist noch bisal Luft, daher dürfte da ohne Probleme noch eine Lizenzgebühr rein passen...
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 10:23
von rupi
DerDaniel hat geschrieben:Aber unabhängig davon, kann man ja bei MKE anfragen ob die nicht für B&T in Lizenz Produzieren wollen. Zwischen 1700€ (vor der Preiserhöhung) und 3500€ ist noch bisal Luft, daher dürfte da ohne Probleme noch eine Lizenzgebühr rein passen...
DAS ginge
nur ob B&T seinen "Namen" für ein "minderes" Produkt hergeben will....
Hmmhh, das wage ich jetzt mal aufgrund einiger anderer Geschichten zu bezweifeln.
zb ?
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 10:27
von BigBen
Rein logisch betrachtet SOLLTE es in AT so funktionieren...ist aber nicht so, da wir hier mittlerweile in einer Bananerepublik leben in der die Begriffe Rechtsstaat und Rechtssicherheit nur mehr Floskeln sind!
Jede neue halbautomatische Langwaffe (außer eindeutig Sport- oder Jagdwaffe...aber die sind auch nicht wirklich definiert) muss zur Begutachtung/Einstufung vorgelegt werden und kann, obwohl ABSOLUT baugleich, nicht als Kat. B durchgehen, nur weil ein anderer Hersteller draufsteht.
Natürlich sollte sowas vor keinem anständigen Gericht statthalten, aber auch darauf kann man sich bei dem ganzen politischen Filz und ideologisch gepräger Rechtssprechung nicht mehr verlassen...sonst gäbe es hier wohl mehr AR15 Varianten als die von OA, Hera und Schmeisser...
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 11:05
von DerDaniel
rupi hat geschrieben:Hmmhh, das wage ich jetzt mal aufgrund einiger anderer Geschichten zu bezweifeln.
zb ?
Hier gab es letztens eine Waffe, bei der außer dem Verschlusskopf und der Barrelextension nichts mehr vom original übrig war, trotzdem wurde sie von einem Büma der sich damit auskennen sollte als Kat. B behandelt.
Schmeisser wie OA wird ihre diversen Varianten auch nicht alle einzeln eingestuft haben (zumal ja manche Modelle erst auf den Markt kamen als schon gewisse Personen an gewissen stellen saßen) und trotzdem wird es munter als Kat. B verkauft, sie müssen sich also auf eine Typen-Einstufung berufen.
Aus den beiden oben genannten Gründen gehe ich davon aus, dass eine Typen-Einstufung, wobei alle Modelle dann die nötigen Abänderungen in den wesentlichen Teilen vorweisen müssen, ausreicht. Spätestens aber bei der Anfechtung sollte dann die Technische übereinstimmen festgestellt und dementsprechend die Einstufung vorgenommen werden.
Aber wie Ben schon sagte, "Auf hoher See und vor Gericht ...".
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 11:11
von BigBen
Du gehst das ganze logisch an, das funktioniert in dem Zusammenhang aber GARNICHT! Glaub uns A-Geschädigten, da willst du als Deutscher garnicht mitkommen

Und Schmeisser ist die Einstufung eh auf den Kopf gefallen, weil es dann hies dass genau die eingestufte M4 Variante Kat. B ist, und alle anderen Varianten nicht...da taucht dann ein Schreiben vom BMLV auf, in dem die M5 Varianate dann auf einemal als Kat. A bezeichnet wird - aber das wurde dann einigermaßen kreativ gelöst.
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 11:47
von hasgunz
Ben, du sprichst von LANGwaffen.
Wie schaut es mit der Kurzen (MP 5k Klon = T94 KN) aus?
Wie die im Video meines ersten Beitrages.
Das ist ja eine KURZwaffe.
Lg
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 11:54
von gewo
hasgunz hat geschrieben:Ben, du sprichst von LANGwaffen.
Wie schaut es mit der Kurzen (MP 5k Klon) aus?
Das ist ja eine KURZwaffe.
Lg
bt96 ist eine langwaffe
auch wenn sie kuerzer als 60cm ist
die bauform und wirkweise der waffe entscheidet
nicht die laenge
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 12:33
von Mr. Danger
BT96(k) wurde vom Seidler als Pistole verkauft. Der wird es wohl wissen weil er die Einstufung durchgebracht hat.
Ist in diesem Fall aber eher irrelevant, siehe z.B. B&T TP9 --> auch Pistole und verboten vs B&T SPP --> erlaubt.
Die SIG 550 in der kürzesten Variante ist auch unter 60cm und trotzdem ein Gewehr / Langwaffe.
LG, Hans
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 12:37
von gewo
Mr. Danger hat geschrieben:BT96(k) wurde vom Seidler als Pistole verkauft. Der wird es wohl wissen weil er die Einstufung durchgebracht hat.
Ist in diesem Fall aber eher irrelevant, siehe z.B. B&T TP9 --> auch Pistole und verboten vs B&T SPP --> erlaubt.
Die SIG 550 in der kürzesten Variante ist auch unter 60cm und trotzdem ein Gewehr / Langwaffe.
LG, Hans
wie kommst denn aif den schmarrn?
du kannst keine waffe "als pistole" oder "als gewehr" verkaufen
du kannst eine waffe als "genehmigungspflichtige waffe nach par 28 waffg" oder als "meldepflichtige waffe nach par 33waffg" oder von mir aus als sonstige oder sonstwas verkaufen
aber nicht als "pistole"
das kannst evt auf die rechnung schreiben
das ist aber dort unbedeutsam
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 13:01
von Mr. Danger
@ Gewo:
Also nach Deiner Auffassung darf auf die BT96(k) oder B&T SPP kein Licht drauf weil es ja ein Gewehr / Langwaffe ist?
Hat schon Relevanz als was ich die Waffe verkaufe.
BT96(k) + Licht = OK
Sig550 in Kurz + Licht = nicht OK
Bitte nicht Kat A / B / C mit Pistole vs Gewehr verwechseln

LG, Hans
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 13:05
von rupi
Mr. Danger hat geschrieben:@ Gewo:
Also nach Deiner Auffassung darf auf die BT96(k) oder B&T SPP kein Licht drauf weil es ja ein Gewehr / Langwaffe ist?
Hat schon Relevanz als was ich die Waffe verkaufe.
BT96(k) + Licht = OK
Sig550 in Kurz + Licht = nicht OK
Bitte nicht Kat A / B / C mit Pistole vs Gewehr verwechseln

LG, Hans
wenn es einen Einstufungsbescheid gibt dann steht da drin obs eine Langwaffe oder eine Kurzwaffe ist
als was sie dir der Händler verkauft ist wurscht, es zählt als was es die Behörde sieht
wenn dir der Händler sagt es sei eine Pistole, aber der Gesetzgeber meint es wär eine Langwaffe dann darfst keine Lampe draufpappen
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 13:09
von Scaar
Vielleicht kommt er drauf weil Seidler die BT96 damals so gemeldet hat. Ob die Behörde das auch so sieht, ist eine andere Geschichte.
Bestätigung über die Meldung der Kategorie B genehmigungspflichtige Schußwaffen gemäß Waffengesetz 1996 §28 Abs. 3
Erwerber: ...
Überlasser: Firma Seidler KG
Schusswaffe Kat. B:
Art: Pistole
Kaliber: 9mmP
Marke: Brügger & Thomet
Type: BT-96
Waffennr.: .....
Datum: ....
Die Firma Seidler meldet Ihre Waffe bei der Behörde an. Bewahren Sie dieses Schreiben sorgfältig auf.
edit: Seidler hat die BT96 und BT96k damals ohne Schaft verkauft. Könnte vielleicht die Bedingung gewesen sein, damit die Behörde die BT96 als Pistole einstuft
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 13:13
von Mr. Danger
Und deshalb würde ich gerne wissen wer recht hat (als BT96k Besitzer

)
Gewo sagt Langwaffe --> keine Lampe
Seidler sagt (ok es war der Kogelbauer der es gesagt hat

) es ist eine Pistole und Licht ist ok.
@ Scaar --> Besten Dank
LG, Hans
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 13:16
von rupi
Scaar hat geschrieben:
edit: Seidler hat die BT96 und BT96k damals ohne Schaft verkauft. Könnte vielleicht die Bedingung gewesen sein, damit die Behörde die BT96 als Pistole einstuft
genau
und eine Waffe ändert eben den Charakter nicht, auch wennst drauf rumbaust (außer zum Vollautomat)
Re: MKE T94
Verfasst: Mi 4. Mai 2016, 14:03
von Promo
Meines Wissens war BT96 auch Kurzwaffe, ansonsten wäre MFD nicht OK gewesen. Und es geht von der kürzest möglichen Länge in der die Waffe feuerbereit ist aus. Die BT96 funktioniert auch ohne Schaft hinten, ein AR15 hingegen nicht.