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Re: VwGH zur Erweiterung für Sportschützen nach § 23 Abs 2 W

Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 15:01
von gewo
Martin P hat geschrieben:Ist übrigens auch nicht das erste Mal, dass sich der VwGH in einem Rechtssatz in diese Richtung (Nachweis einer entsprechenden Trainingstätigkeit) äußert:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... =training*



hmm
wie findet man den zugrunde liegenden fall dazu?

Re: VwGH zur Erweiterung für Sportschützen nach § 23 Abs 2 W

Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 15:06
von Martin P
Einfach dem verlinkten Rechtssatz folgen und oben links "Entscheidungstext anzeigen" anklicken.

Der Einfachheit halber:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0140129X00

Re: VwGH zur Erweiterung für Sportschützen nach § 23 Abs 2 W

Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 15:10
von Maddin
Kann es sein, dass vor 3 Jahren noch anders bei den Behörden die Erweiterung erteilt wurde ? Wäre ja ein Grund für ein Verfahren bis zum VwGH, vielleicht hat man damals die Erweiterung noch "leichter" bekommen und 1-2 Listen haben ausgereicht. Ich bin leider erst seit kurzem im Geschäft, kann das also nicht beurteilen.

Re: VwGH zur Erweiterung für Sportschützen nach § 23 Abs 2 W

Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 15:11
von gewo
Maddin hat geschrieben:Kann es sein, dass vor 3 Jahren noch anders bei den Behörden die Erweiterung erteilt wurde ? Wäre ja ein Grund für ein Verfahren bis zum VwGH, vielleicht hat man damals die Erweiterung noch "leichter" bekommen und 1-2 Listen haben ausgereicht. Ich bin leider erst seit kurzem im Geschäft, kann das also nicht beurteilen.


und wieder so eine kopfstandaktion

"..Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Juli 2012 um Erweiterung seiner am 22. September 2011 ausgestellten Waffenbesitzkarte von zwei Stück auf neun Stück,.."

"...Der bekämpfte Bescheid nennt (in der Beschwerde nicht in Zweifel gezogen) für das Jahr 2013 vier Wettbewerbsveranstaltungen (zum Teil offenbar mit mehreren Bewerben) an denen der Beschwerdeführer teilgenommen hat. Auch in den Jahren 2011 und 2012 hat der Beschwerdeführer nach dem angefochtenen Bescheid offenbar an mehreren einschlägigen Veranstaltungen teilgenommen...."

Re: VwGH zur Erweiterung für Sportschützen nach § 23 Abs 2 W

Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 15:12
von Maddin
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Kann es sein, dass vor 3 Jahren noch anders bei den Behörden die Erweiterung erteilt wurde ? Wäre ja ein Grund für ein Verfahren bis zum VwGH, vielleicht hat man damals die Erweiterung noch "leichter" bekommen und 1-2 Listen haben ausgereicht. Ich bin leider erst seit kurzem im Geschäft, kann das also nicht beurteilen.


und wieder so eine kopfstandaktion

"..Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Juli 2012 um Erweiterung seiner am 22. September 2011 ausgestellten Waffenbesitzkarte von zwei Stück auf neun Stück,.."


Sry wir haben ja schon 2016, stimmt...

Re: VwGH zur Erweiterung für Sportschützen nach § 23 Abs 2 W

Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 15:15
von gewo
Maddin hat geschrieben:Kann es sein, dass vor 3 Jahren noch anders bei den Behörden die Erweiterung erteilt wurde ? Wäre ja ein Grund für ein Verfahren bis zum VwGH, vielleicht hat man damals die Erweiterung noch "leichter" bekommen und 1-2 Listen haben ausgereicht. Ich bin leider erst seit kurzem im Geschäft, kann das also nicht beurteilen.


ja
"frueher" war "einfacher"
gesetz hat sich mit dem 23.2b auch geaendert

Re: VwGH zur Erweiterung für Sportschützen nach § 23 Abs 2 W

Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 15:38
von rupi
der § 23 (2b) hat die ganzen geschenkten Erweiterungen abgedreht

wer jetzt mitm § 23 (2) Erweitern will muss sich halt anstrengen und auch tatsächlich den Sport ein bissl betreiben
für alle Anderen gibts ja jetzt den 2b

Re: VwGH zur Erweiterung für Sportschützen nach § 23 Abs 2 W

Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 15:53
von johnbond01
wobei es dann spannend wäre wenn ein höchstgericht mal "anstrengend" definiert...