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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Verfasst: Di 7. Jun 2016, 09:23
von as1978
Vielleicht haben sie ja auch Besseres zu tun als unbescholten Leute zu kontrollieren.Ich glaube,da gäbe es genug zu tun.

Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Verfasst: Di 7. Jun 2016, 09:55
von rupi
as1978 hat geschrieben:Vielleicht haben sie ja auch Besseres zu tun als unbescholten Leute zu kontrollieren.Ich glaube,da gäbe es genug zu tun.

§ 25. (1) Die Behörde hat die Verläßlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.

Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Verfasst: Di 7. Jun 2016, 10:38
von as1978
Und wenn keiner kommt,werd ich mich auch nicht bei der Behörde beschweren,auch wenn ich nix zu verbergen habe.

Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Verfasst: Di 7. Jun 2016, 14:30
von masterman04
as1978 hat geschrieben:Und wenn keiner kommt,werd ich mich auch nicht bei der Behörde beschweren,auch wenn ich nix zu verbergen habe.


Es ist auch nicht deine Aufgabe, die Behörde darauf hinzuweisen. Dafür sind sie ja schließlich da...