Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..
Verfasst: Di 7. Jun 2016, 09:23
Vielleicht haben sie ja auch Besseres zu tun als unbescholten Leute zu kontrollieren.Ich glaube,da gäbe es genug zu tun.
Das österreichische Waffenforum
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as1978 hat geschrieben:Vielleicht haben sie ja auch Besseres zu tun als unbescholten Leute zu kontrollieren.Ich glaube,da gäbe es genug zu tun.
§ 25. (1) Die Behörde hat die Verläßlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
as1978 hat geschrieben:Und wenn keiner kommt,werd ich mich auch nicht bei der Behörde beschweren,auch wenn ich nix zu verbergen habe.