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Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: So 24. Jul 2016, 19:47
von DutyOne5o
du befürchtest also daß bei der Behörde jemand dieses 30€ teil unterschlagt, und es nicht der vernichtung zugeführt wird ?

oder wie?

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: So 24. Jul 2016, 19:57
von Martin P
DutyOne5o hat geschrieben:du befürchtest also daß bei der Behörde jemand dieses 30€ teil unterschlagt, und es nicht der vernichtung zugeführt wird ?

oder wie?


... und durchaus nicht grundlos: http://www.tt.com/home/6862375-91/waffe ... eamten.csp

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: So 24. Jul 2016, 20:14
von hari
Die Pistole soll wegen Platzmangel weg aber nicht verkauft sondern vernichtet werden? Ausserdem was soll der Bezug auf die nicht vermittelbaren Waffen? Was haette der TE davon wenn sie nicht brauchbar ist? Dann ist es doch recht Schrott. Wenn er den Platz braucht kann es doch egal sein was mit der offiziell ausgetragenen Waffe passiert. Ausserdem ist es unsinnig die Walther nicht als Platzhalter zu verkaufen. Da ist doch was "fischig" und der TE rückt nicht mit der ganzen Vorgeschichte raus.

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: So 24. Jul 2016, 20:15
von rupi
schenk Sie deinem Waffenhändler...

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: So 24. Jul 2016, 23:25
von Grazer
Du könntest mit der Waffe auch zum Siegert gehen und sie so deaktivieren lassen, dass du sie behalten kannst und sie trotzdem keinen Platz mehr auf deiner Karte belegt. Ich habe dort wegen meiner Pieper nachgefragt. Preis war nicht so schlimm und du hast ein kleines Andenken.

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 09:35
von oJo
Nachdem er sie ja nicht rechtlich deaktivieren will, sondern nur unbrauchbar machen, darf er das natürlich. Nur Nummern etc. wären natürlich eine Streitfrage wenn man sie absäbelt, also lieber davon die Finger lassen.

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:27
von ElPresidente
Danke für die ganzen Antworten. Hat sich schon geklärt, die PPK hat vermutlich einen neuen Besitzer gefunden.

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:31
von BigBen
ElPresidente hat geschrieben:Danke für die ganzen Antworten. Hat sich schon geklärt, die PPK hat vermutlich einen neuen Besitzer gefunden.


Das ist doch die mit Abstand beste Lösung :)

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 11:48
von Stickhead
Es ist dein Recht, mit deinem Eigentum zu machen, was du willst (§ 354 ABGB) - du darfst es natürlich auch zerstören.

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 18:37
von hari
ElPresidente hat geschrieben:Danke für die ganzen Antworten. Hat sich schon geklärt, die PPK hat vermutlich einen neuen Besitzer gefunden.

und so kann man auch das 20 post limit im "Biete" Bereich umgehen :headslap:

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 19:06
von IT Guy
@hari: Also Du kannst mir glauben dass der ElPresidente hier nicht vorbei geschummelt hat. Zumindest nicht in Erwartung großer Gewinne. ;-) Die PPK hat jetzt ein gutes Plätzchen und hat sich schon mit ihren neuen Geschwistern angefreundet. :D

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 19:31
von hari
viel Spass damit IT-Guy! Ach ja, wenns mal eng wird mit Platzerln, die eine Manurhin von letztens wuerd ich schon nehmen :-))

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: Do 28. Jul 2016, 08:22
von kingharald
Weil es ähnlich ist, wie würde rechtlich ein umändern von B auf C funktionieren?
ZB. Einer halbautomatische Langwaffe die Gasdruckeinrichtung dauerhaft unbrauchbar machen und als Geradezugrepetierer verwenden.

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: Do 28. Jul 2016, 08:41
von oJo
kingharald hat geschrieben:Weil es ähnlich ist, wie würde rechtlich ein umändern von B auf C funktionieren?
ZB. Einer halbautomatische Langwaffe die Gasdruckeinrichtung dauerhaft unbrauchbar machen und als Geradezugrepetierer verwenden.

Sowas darf wann dann nur ein Büchsenmacher.

e:
Also nicht die Änderung selber, aber eine "qualifizierte" Änderung so dass es umkategorisiert werden könnte. Wobei ich nicht weiß ob das an sich überhaupt geht.

Re: Selbst Kat. B unbrauchbar machen

Verfasst: Do 28. Jul 2016, 08:49
von Jo_Kux
Stickhead hat geschrieben:Es ist dein Recht, mit deinem Eigentum zu machen, was du willst (§ 354 ABGB) - du darfst es natürlich auch zerstören.

nur gilt es vor dem Gesetz nicht als zerstört und das is das Problem...