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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Mi 8. Feb 2017, 14:03
von Blaine
@ gewo: wo sonst ?

Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Mi 8. Feb 2017, 15:52
von Vergil
Blaine hat geschrieben:@ gewo: wo sonst ?

Gibt überall unbelehrbare Referenten. Habe letztens meinen zweiten Waffenpass innerhalb eines Monats bekommen, weil man mir am anderen Ende Österreich nicht glauben wollte, dass ich Anspruch auf 2 Plätze im Waffenpass habe. Man hat mir erst einen WP mit einem Platz ausgestellt und nach einem Sturm im Wasserglas 3 Wochen später einen mit 2 Plätzen
Lg, Vergil
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Mi 8. Feb 2017, 17:20
von piefke
Vergil hat geschrieben:Blaine hat geschrieben:@ gewo: wo sonst ?

Gibt überall unbelehrbare Referenten. Habe letztens meinen zweiten Waffenpass innerhalb eines Monats bekommen, weil man mir am anderen Ende Österreich nicht glauben wollte, dass ich Anspruch auf 2 Plätze im Waffenpass habe. Man hat mir erst einen WP mit einem Platz ausgestellt und nach einem Sturm im Wasserglas 3 Wochen später einen mit 2 Plätzen
Lg, Vergil
Du glücklicher!!
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Fr 10. Feb 2017, 12:15
von Blaine
nochmal die frage:
was glaubt ihr ist die beste vorgehensweise?
negativ bescheid holen und dann dem (waffen)rechtschutz übergeben?
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Fr 10. Feb 2017, 12:39
von gewo
Blaine hat geschrieben:nochmal die frage:
was glaubt ihr ist die beste vorgehensweise?
negativ bescheid holen und dann dem (waffen)rechtschutz übergeben?
lass dich zum referatsleiter verbinden
dann weisst du zumindestens sicher dass es eine "neue" einheitliche vorgangsweise ist und nicht ein irrtum der durch hoerensagen zwischen den sachbearbeiter(innen) entstanden ist ...
bisher hat fuer den 2b immer die simple mitgleidschaft im verein gereicht ...
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Fr 10. Feb 2017, 13:27
von Jo_Kux
Blaine hat geschrieben:nochmal die frage:
was glaubt ihr ist die beste vorgehensweise?
negativ bescheid holen und dann dem (waffen)rechtschutz übergeben?
Vor Gericht rennen wegen sowas ist sicher die beste Variante, der Aufwand 4 Listen bei zu bringen ist ja enorm
Ich kapiers nicht

Mir ist schon klar, dass die Pflanzerei nicht aufhört, aber glaubt irgend jemand wirklich, dass das alles wenn ihr offiziell vorgeht für alle anderen besser wird?
Ich habe heute meine erweiterte WBK von der LPD Wien abgeholt (nach 23/2 erweitert) und es ist genau so wie im ersten Post beschrieben. (Mit Ausnahme des Betrages, ich durfte 123,40€ zahlen, wahrscheinlich wegen der Beilagen)
Machts um Gottes Willen keinen unnötigen Wind, wir sitzen am kürzeren Ast... BITTE !!!!!!!!!!
P.S.: ich weiss, ihr redet von 23/2b aber die Vorgehensweise bei 23/2 ist in Wien aktuell die selbe
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Fr 10. Feb 2017, 14:38
von johnbond01
Jo_Kux hat geschrieben:Ich habe heute meine erweiterte WBK von der LPD Wien abgeholt (nach 23/2 erweitert) und es ist genau so wie im ersten Post beschrieben. (Mit Ausnahme des Betrages, ich durfte 123,40€ zahlen, wahrscheinlich wegen der Beilagen)
P.S.: ich weiss, ihr redet von 23/2b aber die Vorgehensweise bei 23/2 ist in Wien aktuell die selbe
Von wieviel auf wieviel hast du erweitert? Und wieviele Listen pro alter bzw neuer Kat. B?
Ich muss das auch langsam angehen, nicht dass mein Zubehör kommt und ich meinen Kram noch nicht zusammen habe. Ob Erweiterung und Zubehöreintrag auf einmal klappt ist eh ne andere Geschichte...
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: So 12. Feb 2017, 10:55
von Blaine
@gewo: im telefonat hab ich eh mal nachgefragt, wo man denn diese neuen erkenntnisse finden kann (hab im RIS nach $23 2b gesucht und nix gefunden)
die lapidare antwort war "ähm ... bei mir"
werd also am montag mal vorbeischaun und mir anschauen, welche grundlage die dame hernimmt um eine super sonder spezial bestätigung zu verlangen
selbstverständlich werde ich die gesenkte stimme mit freundlichem grundton verwenden, das goldketterl zuhause lassen und die bierfahne durch sauvignon blanc ersetzen

(bevor sich wer wundert, das is eine reaktion auf gewos rat im zubehör thread)
@jo_kux: na es is ja wie mit kleinen kindern, sie probieren immer mehr extra würschtel um (anscheinend?) so wenig erweiterungen wir möglich zu genehmigen
und wie bei kleinen kindern sollte man versuchen, das irgendwie zu unterbinden weils sonst immer weiter geht...
klar kann ich jetzt 4 listen in der nächsten zeit besorgen aber das is mit einem mehraufwand (finanziell und zeitlich) verbunden der in keinem gesetz verlangt wird sondern nur vom wiener referat
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Di 14. Feb 2017, 14:15
von Blaine
soda, gespräch erledigt
es scheint eine interne dienstanweisung des referatsleiters zu sein
der muss(will?) auch scheinbar jeden antrag zur erweiterung persönlich abzeichnen und die damen bereiten nur alles vor
in wien braucht man nun also eine vereinsbestätigung die auch sagt dass "regelmäßig trainiert wird" und am besten auch, was genau man trainiert (zb sgkp)
man sollte auch schon länger als 6 monate bei dem verein sein (hat sie zwischendurch fallen lassen)
zitat: "sonst könnts ja sein, dass jemand nur zum erweitern einem verein beitritt"
(nur so am rande, hätte ich meinen antrag nicht zwischen weihnachten und neujahr abgegeben sonder noch im november, wäre er mit einer simplen vereinsbestätigung durchgegangen- der schmarrn is also recht neu)
falls der verein das so nicht bestätigen kann, gibts alternativen (allerdings nur zusätzlich zur vereinsmitgliedschaft)
in meinem fall soll ich zwei ergebnis listen nachreichen und dann "geht das schon"
man könnte sich auch von einem schießplatz bestätigen lassen, dass man dort regelmäßig schießen geht (weiß ned ob das jemand macht)
allerdings meinte sie "dass alle 2-3 wochen da auch nicht wirklich ausreichend ist, denn der §23 2b ist ja für sportschützen und nicht für leute die das nur zum spaß machen"
ich hab dann mal blöd nachgefragt, wie sie denn das "regelmäßig" überprüfen, wenn es ein verein bestätigt
die antwort war (durch die blume) dass sie das ja eh nicht überprüfen können und der verein bestätigen kann, was er will...
soweit meine erfahrungen, vielleicht hilfts dem einen oder anderen wiener...
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Di 14. Feb 2017, 15:09
von Pirker
Das ist gegen das Gesetz!
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Di 14. Feb 2017, 15:20
von glockster
Pirker hat geschrieben:Das ist gegen das Gesetz!
....ist bekannt und was hilft's.
Wien ist anders!

Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Di 14. Feb 2017, 15:25
von hacmac
... müsste man durchklagen, klingt nach willkür ...
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Di 14. Feb 2017, 15:54
von Lagavulin
Habe in Wien 2014 problemlos nach §23/2b von 2 auf 4 mit ~20 Ergebnislisten aus 12 Monaten erweitert. Ohne Vereinsmitgliedschaft! Etwas sportlich zu tun hat nämlich nichts mit eventueller Mitgliedschaft in einem Verein zu tun, was ich auch in meinem beiliegendem Schreiben anklingen habe lassen. Somit habe ich ihnen vorab den Wind aus den Segeln genommen.
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Di 14. Feb 2017, 15:56
von rupi
wozu mit 20 Listen nach 2b erweitern ???
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Verfasst: Di 14. Feb 2017, 15:58
von GreaseMonkey
Lagavulin hat geschrieben:Habe in Wien 2014 problemlos nach §23/2b von 2 auf 4 mit ~20 Ergebnislisten aus 12 Monaten erweitert. Ohne Vereinsmitgliedschaft! Etwas sportlich zu tun hat nämlich nichts mit eventueller Mitgliedschaft in einem Verein zu tun, was ich auch in meinem beiliegendem Schreiben anklingen habe lassen. Somit habe ich ihnen vorab den Wind aus den Segeln genommen.
Mit 20 Ergebnislisten kann man ganz normal mit §23/2 erweitern.
§23/2b war eigentlich für Leute gedacht, die nach 5 Jahren erweitern wollen und eben sonst keine Anforderungen aus Abs.2 erfüllen.