Re: Shootingpark - Leobersdorf Mindestalter - ERLEDIGT
Verfasst: Do 18. Aug 2016, 13:03
Bei meinem Telefonat heute bekam ich die Auskunft, dass es keine vom WaffG-Runderlass abweichenden speziellen Altersvorschriften gibt. Ausfüllen eines Datenblattes vor Ort wurde in Aussicht gestellt und dann ginge es altersunabhängig.
Rate aber trotzdem sich je nach Fall selber zu erkundigen, da ich nicht weiß, ob die Antwort ein Auszug aus der Schiessordnung war oder nur ein grundsätzliches "das geht schon".
Rate aber trotzdem sich je nach Fall selber zu erkundigen, da ich nicht weiß, ob die Antwort ein Auszug aus der Schiessordnung war oder nur ein grundsätzliches "das geht schon".