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Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum
Verfasst: Do 18. Aug 2016, 17:05
von gewo
Huck_Finn hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
genau den fall gibt es doch eh im RIS
steinbruch
an drei seiten haenge
an der vierten seite container
zwischen den containern eine 7meter breite einfahrt
nur mit kette gesichert
die kette war ausreichend ...
wills jetzt ned suchen gehen
aber den fall gibt es ganz sicher
Da hast du Recht Gewo, hab ich auch angeführt. "
Dies ist etwa bei einer Schottergrube der Fall die an 3 Seiten von mind. 5m hohen senkrecht abfallenden Schotterwänden und an der vierten Seite von einer nur durch den Grubeneingang (Versehen mit "Eintritt verboten" durchbrochenen Abschlussmauer umschlossen ist. VwGH 3391/78Hatte nur ergänzt das es in meinem Fall, abgelegenes Hauses, nur Wiese mit ca. 1,5m Zaun und Zufahrt per Kette "gesichert", als nicht ausreichend angesehen wurde. Dabei ging es aber nicht um Waffenrecht sondern Diebstahl, aber mit Bezug auf die Einfriedung.
ok, ist aber logisch
StgB und WaffG sind zwei komplett unterschiedliche paar schuhe ...
Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum
Verfasst: Do 18. Aug 2016, 17:47
von -MHK-
Die Waffe muss im Safe übrigens nicht ungeladen sein. Quelle habe ich ad hoc nicht parat, aber das wurde schon ca 100 mal hier besprochen und ist mittels Suchfunktion leicht zu finden.
Gesendet von meiner Mikrowelle
Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum
Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 12:45
von Michi2112
Hane hat geschrieben:die Frage für mich ist, ob du deine Verlässlichkeit verlierst, solltest du einmal damit drohen müssen.
ich glaube, da gibt es geeignetere Geräte wie Taser, Baseballschläger etc.
ja das denke ich auch dass das zum problem werden könnte aber auf der anderen seite wer droht? haha
na spass bei seite die ganze sache spielt sowieso nur eine rolle wenn der worst case eintrifft..
man muss ja sagen dass g.s.d. die piraterie auf der donau in österreich nicht sehr verbreitet ist.. man muss allerdings auch sagen dass es erst vor ein paar jahren unterhalb wiens einen piraterie fall gegeben hat also ganz so ist es auch nicht

Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum
Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 12:47
von Michi2112
Stickhead hat geschrieben:Du solltest deine Anfrage an die Rechtsabteilung des BMI senden:
BMI-III-3@bmi.gv.atBeim Schiff ist es leider doch ein Schwanken zwischen Betriebsraum (Führen zulässig mit WBK) und Fahrzeug (Führen unzulässig mit WBK).
Das Ergebnis könntest du unter Anführung der Aktenzahl posten - für die nächsten Frager.
danke das ist eine gute idee.. werde ich machen bin nur leider momentan ein bisschen verhindert aber wenn es erledigt ist nenne ich gerne die aktenzahl!

Re: definition eingefriedete liegenschaften und betriebsräum
Verfasst: Fr 19. Aug 2016, 12:48
von Michi2112
-MHK- hat geschrieben:Die Waffe muss im Safe übrigens nicht ungeladen sein. Quelle habe ich ad hoc nicht parat, aber das wurde schon ca 100 mal hier besprochen und ist mittels Suchfunktion leicht zu finden.
Gesendet von meiner Mikrowelle
danke schön hab ich auch schon herausgefunden
