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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 08:08
von Martin P
Wiseli hat geschrieben:Wenn Du einen WP für eine Waffe hast und als Backup eine zweite getauschte vom WBK führst, Klassiker ist G17 als Hauptwaffe, G26 verdeckt, bist Du fällig
Sorry, ich kapiere dieses Beispiel nicht. Wie meinst du das?
Wiseli hat geschrieben:wenn Du Deine G17 bei einem Kollegen gegen eine G19 tauschst, mündlich, weil es dienstliches Erforderniss ist, es gibt solche Securityjobs, passiert dir nix.
Glaubst du das oder hast du ein konkretes Beispiel, dass jemand bei einer Kontrolle mit einer fremden Waffe "erwischt" wurde und waffenrechtlich unbeanstandet geblieben ist?
Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 08:09
von BigBen
Er meint wenn du einen WP für 1 Waffe hast, aber 2 führst...natürlich ist das nicht OK, aber darum gehts hier ja garnicht, oder?
Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 09:23
von Jo_Kux
Ich hab das Gefühl wir verrennen uns. Die Frage des TE war, ob man, wenn man einen WP hat, aiuch eine fremde Waffe führen darf.
Die Antwort darauf ist für mich JA, solange in Summe nicht mehr Waffen gleichzeitig geführt werden als auf der WP drauf steht. Wem die Waffe zum Zeigpunkt des führens gehört (und es geht nur ums führen und nicht um Besitzverhältnisse), spielt dabei keine Rolle.
Bitte um Korrektur, falls das Blödsinn ist.
Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 10:20
von sammy
Danke für die Beiträge!
(Auch wenn ich jetzt nicht wirklich schlauer bin als zuvor ...)
sammy
Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 10:31
von sammy
Nochmals zur Problematik:
- WP-Besitzer (Erlaubnis für 2 Waffen, hat zwei Waffen) möchte eine (!) Waffe der Frau (WBK, Erlaubnis für 2 Waffen, hat zwei Waffen) führen; tagsüber und auf längere Zeit.
Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 12:00
von Martin P
Wenn je zwei Plätze vorhanden sind und jeweils beide Plätze belegt sind, sollte das "Ausleihen" einer Waffe des Ehepartners (egal ob zum Führen, oder auch nur um sie zum Schießstand zu transportieren) meiner Meinung nach jedenfalls nur mit angeführter vorbereiteter Überlassungsmeldung erfolgen, wenn man im Hinblick auf die Stückzahlbegrenzung auf der sicheren Seite sein will.
viewtopic.php?f=20&t=30395&hilit=%C3%BCberlassungserkl%C3%A4rung%2A+Datum%2A&start=0
Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 12:36
von gewo
Martin P hat geschrieben:Wenn je zwei Plätze vorhanden sind und jeweils beide Plätze belegt sind, sollte das "Ausleihen" einer Waffe des Ehepartners (egal ob zum Führen, oder auch nur um sie zum Schießstand zu transportieren) meiner Meinung nach jedenfalls nur mit angeführter vorbereiteter Überlassungsmeldung erfolgen, wenn man im Hinblick auf die Stückzahlbegrenzung auf der sicheren Seite sein will.
viewtopic.php?f=20&t=30395&hilit=%C3%BCberlassungserkl%C3%A4rung%2A+Datum%2A&start=0
sichere seite ja. logisch
gesetzlich verlang ist es nicht
wichtiger als die schriftliche meldung ist jedenfalls die erkenntniss beider teile dass es sich um eine "gegenseitige ueberlassung" handelt und nicht etwa um "ausborgen" ....
Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 12:50
von Martin P
Genau deswegen hab ich ja auch
"Ausleihen
" geschrieben

Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 12:51
von rupi
Martin P hat geschrieben:Genau deswegen hab ich ja auch
"Ausleihen
" geschrieben

schreib lieber "gleichzeitiges gegenseitiges ausborgen"

Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Fr 2. Sep 2016, 07:02
von Wiseli
Bigben hat mich schon richtig verstanden.
Das gegenseitige Überlassen statt blossem Ausborgen hilft sicher, wenn bereits bei beiden alle Plätze belegt sind.
Die Meldepflicht nach § 28 Abs 7 WaffG hängt aber denke ich am Grundgeschäft:
(7) Wer seinen Besitz an einer Schusswaffe der Kategorie B anders als durch Veräußerung aufgegeben hat, hat dies der Behörde binnen sechs Wochen zu melden und einen Nachweis über den Verbleib dieser Waffe zu erbringen.
Ich meine also, wenn die beidseitige "Besitzaufgabe" durch gegenseitiges Überlassen eben binnen sechs Wochen rückabgewickelt wird, jeder hat seine ursprüngliche Waffe wieder, ist das Grundgeschäft weg, und wo kein Grundgeschäft, da keine Meldepflicht.
Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Fr 2. Sep 2016, 07:59
von Radetz
Wiseli hat geschrieben:Bigben hat mich schon richtig verstanden.
Das gegenseitige Überlassen statt blossem Ausborgen hilft sicher, wenn bereits bei beiden alle Plätze belegt sind.
Die Meldepflicht nach § 28 Abs 7 WaffG hängt aber denke ich am Grundgeschäft:
(7) Wer seinen Besitz an einer Schusswaffe der Kategorie B anders als durch Veräußerung aufgegeben hat, hat dies der Behörde binnen sechs Wochen zu melden und einen Nachweis über den Verbleib dieser Waffe zu erbringen.
Ich meine also, wenn die beidseitige "Besitzaufgabe" durch gegenseitiges Überlassen eben binnen sechs Wochen rückabgewickelt wird, jeder hat seine ursprüngliche Waffe wieder, ist das Grundgeschäft weg, und wo kein Grundgeschäft, da keine Meldepflicht.
Wow, jetzt musst du nur noch die Behörde überzeugen, welche wegen Gefährlichkeit von IWB Holstern ein Entzugsverfahren einleitet, dass diese sich deiner Rechtsmeinung anschließt.
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Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Fr 2. Sep 2016, 08:48
von gewo
Radetz hat geschrieben:Die Meldepflicht nach § 28 Abs 7 WaffG hängt aber denke ich am Grundgeschäft:
ja klar
kann man alles so sehen wenn man will
aber wenn jedwedges ueberlassen automatisch eine meldepflicht ausloesen wuerde, dann muesstest beide teile den ueberlassungswisch auch dann ausfuellen wenn sie wer am (nicht behoerdlich genehmigten) schiessstand mal kurz eine waffe leiht, ein verein bei einem bewerb eine leihwaffe zur verfuegung stellt oder selbst wenn jemand dort eine waffe eines kollegen mit dessen zustimmung kurz aufnehmen darf um zu probieren wie sie in der hand liegt ...
Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Fr 2. Sep 2016, 18:02
von Schmidl
Martin P hat geschrieben:Wiseli hat geschrieben:Wenn Du einen WP für eine Waffe hast und als Backup eine zweite getauschte vom WBK führst, Klassiker ist G17 als Hauptwaffe, G26 verdeckt, bist Du fällig
Sorry, ich kapiere dieses Beispiel nicht. Wie meinst du das?
Wiseli hat geschrieben:wenn Du Deine G17 bei einem Kollegen gegen eine G19 tauschst, mündlich, weil es dienstliches Erforderniss ist, es gibt solche Securityjobs, passiert dir nix.
Glaubst du das oder hast du ein konkretes Beispiel, dass jemand bei einer Kontrolle mit einer fremden Waffe "erwischt" wurde und waffenrechtlich unbeanstandet geblieben ist?
Also mir ist keine Stelle bekannt, die dir vorschreibt wie viele Waffen du führen darfst!
Die Eintragung im Waffenpass hat mehr mit dem Besitz zu tun...(da der WP ja auch als WBK fungiert) Ich hatte zb zuerst den WP und habe automatisch ungefragt 2 Waffen eingetragen bekommen. Jemand der bereits eine WBK hatte bekommt den WP normal nur mit 1 Waffe...
Ich sehe da absolut kein Problem, wenn ich 2 Waffen gleichzeitig führe... kann ja sowieso nur mit 1 hantieren und wo soll der Unterschied in der Qualifikation sein, ob ich 1 mithab oder 2?
Werd mich aber mal einlesen, wenn ich dazu Zeit finde

Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Fr 2. Sep 2016, 19:50
von gewo
Schmidl hat geschrieben:Also mir ist keine Stelle bekannt, die dir vorschreibt wie viele Waffen du führen darfst!
autsch
dann dreh mal deinen waffenpass um
da steht drauf wie viele waffen du fuehren darfst
richtig ist, dass es egal ist welche deiner rechtmaessig besessenen waffen du gerade fuehrst
kann durchaus auch eine anderwertig ueberlassene oder eine sein die du auf der WBK stehen hast
zumindestens finde ich nix wo das eingeschraenkt waere
es ist so wie bei der WBK
welche waffen du gerade - rechtmaessig - besitz ist egal
du darfst nur die maximal fuer dich zulaessige stueckzahl nicht ueberschreiten
Re: WP-Besitzer - fremde Waffen führen
Verfasst: Fr 2. Sep 2016, 19:53
von Jo_Kux
Schmidl hat geschrieben:..Ich sehe da absolut kein Problem, wenn ich 2 Waffen gleichzeitig führe... kann ja sowieso nur mit 1 hantieren und wo soll der Unterschied in der Qualifikation sein, ob ich 1 mithab oder 2?
Na endlich mal eine fundierte Aussage, mit der man was anfangen kann. ...oder?
