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Re: Waffenpass Frage...
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 17:09
von YWN
1 Waffe am WP ist schon seit geraumer Zeit die Regel, besonders bei beruflicher Verwendung - glaubt es oder eben nicht.
Quellen gibt es genug, ... nur nicht im Waffengesetz, keine Ahnung was ihr jetzt sehen wollt, Fotos von Waffenpässen mit 1?
gewo hat geschrieben:YWN hat geschrieben:WP gibt es nur noch für 1 Waffe ausgestellt.
sagt wer?
stimmt so nicht ....
wennst einen bedarf dafuer hast bekommst auch zwei
Was wäre denn deiner Meinung so ein Bedarf wenn eh nur noch Bewachungsdienstangehörige und eventuell ein Paar Einzelfälle noch den WP bekommen?
Ich kenne mindestens 40 Leute die in den letzten 2 Jahren nur 1 Waffe bekamen, mit der Aussage "mehr als 1 Waffe ist im Dienst nicht vorgesehen."
Scheiss egal was da im Waffg. steht - a jeder ist froh überhaupt noch den WP zu bekommen und hält dann am Amt brav die Pappn.
Leider Tatsache und ich sehe da leider keinen Blödsinn.
Re: Waffenpass Frage...
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 17:13
von BigBen
YWN hat geschrieben:1 Waffe am WP ist schon seit geraumer Zeit die Regel, besonders bei beruflicher Verwendung - glaubt es oder eben nicht.
Quellen gibt es genug, ... nur nicht im Waffengesetz, keine Ahnung was ihr jetzt sehen wollt, Fotos von Waffenpässen mit 1?
gewo hat geschrieben:YWN hat geschrieben:WP gibt es nur noch für 1 Waffe ausgestellt.
sagt wer?
stimmt so nicht ....
wennst einen bedarf dafuer hast bekommst auch zwei
Was wäre denn deiner Meinung so ein Bedarf wenn eh nur noch Bewachungsdienstangehörige und eventuell ein Paar Einzelfälle noch den WP bekommen?
Ich kenne mindestens 40 Leute die in den letzten 2 Jahren nur 1 Waffe bekamen....
Und ich kenn mindestens 5 die in den letzten Jahren einen für 2 bekamen. Somit ist deine Aussage eigentlich schon ausreichend widerlegt. Hat halt auch wie so oft mit der komplett uneinheitlichen Vollzugspraxis in AT zu tun, ich kann mir schon vorstellen dass es BHs/LPDs gibt die nur mehr WPs mit einem Platz ausstellen...rechtliche Grundlage gibts aber dafür nicht wirklich.
Re: Waffenpass Frage...
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 17:16
von YWN
Wann? 2010 bekam ich auch noch 2.
LPD Wien und du weisst doch selbst was du sagst wenns dir sagen "1 oder eben keinen...oder "das schauma uns nochmal an".
Und dann wartest nochmal 8 Wochen in denen du nicht in deiner Lohnklasse arbeiten kannst.
Re: Waffenpass Frage...
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 17:21
von BigBen
YWN hat geschrieben:LPD Wien und du weisst doch selbst was du sagst wenns dir sagen "1 oder eben keinen...oder "das schauma uns nochmal an".
Und dann wartest 6 Wochen in denen du nicht arbeiten kannst.
Das mit den 6 Wochen ohne Arbeit weil ich keinen WP hab kenn ich nicht

Aber ansonsten glaub ich gern dass die LPD Wien da wieder einen speziellen Weg geht, ist ja nicht nur beim Thema WP so. Wobei ich auch glaube dass du, wenn dir dein Arbeitgeber bescheinigt dass du dienstlich eine Lang- und eine Kurzwaffe gleichzeitig führen musst...oder eine Backup-Waffe verpflichtend mitgeführt werden muss, auch in ein Wien 2 Plätze auf einem WP kriegen wirst...aber halt vielleicht nicht in 1. Instanz.
In ländlicheren Gegenden schaut das bei den BHs dann oft wieder ganz anders aus, ich kenn Leute die haben alle B-Waffen auf dem WP und erweitern den einfach laufend...
Re: Waffenpass Frage...
Verfasst: Do 6. Okt 2016, 08:12
von Stickhead
Alle meine Bekannten haben einen WP für zwei Plätze... das sind locker 10-15 Leute... Die WPs sind sicher nicht älter als 10 Jahre.
Re: Waffenpass Frage...
Verfasst: Fr 7. Okt 2016, 09:13
von gewo
YWN hat geschrieben:LPD Wien und du weisst doch selbst was du sagst wenns dir sagen "1 oder eben keinen...oder "das schauma uns nochmal an". Und dann wartest nochmal 8 Wochen in denen du nicht in deiner Lohnklasse arbeiten kannst.
das kommt dann vor wenen du VORHER schon eine WBK hattest
dann stellen sie dich normal vor die alternative,
- entweder WBK zurueckgeben und dann zwei plaetze auf dem WP
oder
- nur einen platz auf dem WP und WBK behalten
oder
- den bedarf fuer die zwei plaetze auf der WBK (sie wie alle anderen auch) durch zb ergebnisse von schiesswettbewerben oder vorlage einer jagdkarte ect. nachweisen
und selbst wenn du nix davon kannst (oder willst) .. wie gesagt... wenn der dienstgeber zwei waffen bestaetigt (hauptwaffe/backupwaffe) oder kurzwaffe/langwaffe) dann gehts in der instanz normal immer durch
in so einem fall immer zuerst die richtige bestaetigung vom dienstherren erbetene, und dann zur not halt bei einem platz zusteimmen wenns garned anders geht und postwendend nach auststellung einen neuen antrag stellen auf zwei plaetze am WP
Re: Waffenpass Frage...
Verfasst: Fr 7. Okt 2016, 11:00
von Coolhand1980
Gewo hat damit völlig recht. Wenn WBK vorhanden, gibt's nur mehr einen Platz. Zumindest in Wien. Hab das damals selber beeinsprucht, weil ich 2 Plätze haben wollte für die Jagd. War ihnen egal...
Ein Argument fürs Bewachungsgewerbe kann sein, dass man die Waffe eines Kollegen unter gewissen Umständen übernehmen müssen wird können. Zb wenn dieser die Schutzperson in einen Bereich begleitet, in dem Waffen nicht erlaubt sind, oder er verletzt wurde. De Facto würde man dann 2 Waffen führen, weil man sie in der Öffentlichkeit ja nicht entladen und wegpacken kann. Ein Freund von mir versucht das gerade den Wienern zu erklären...
Re: Waffenpass Frage...
Verfasst: Di 11. Okt 2016, 13:31
von YWN
Bei meinen Bekannten ist es gemischt, manche haben 1 Platz mit, manche ohne WBK...allerdings darf davon auszugehen sein dass sie sich vor der Beantragung genau 0 mit dem Waffengesetz auskannten, ergo dessen das Maul hielten.
Probieren tun sie es immer und solche Willkür gehört einfach abgestellt.