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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 11:16
von Myon
BigBen hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Und das mit den "3 Handgriffen" oder so ist DE und nicht AT.


Das ist so nicht ganz richtig...die schnelle Zugriffs- und Einsatzbereitschaft war in AT vor Gericht schon mehrmals ein Grund warum etwas als Führen und nicht als Transportieren gewertet wurde. Darum ist ja Bauchtausche mit Waffe und nicht angestecktem Magazin drin ein No-No.
Wobei da halt auch wieder viel im Ermessensspielraum des Richters liegt...


Bei uns ist das aber NICHT im Waffengesetz verankert, in DE meines Wissen nach schon. Sonst stimmt es natürlich was du sagst, manche Sachen sind schon vor Gericht gewesen und der Richter hat entschieden. Ob es der nächste auch so sieht bleibt dahingestellt. Aber war da nicht noch was bzg Transport direkt am Körper wie zB Bauchtasche pfui und Rucksack ok. Aber rein im Gesetz steht davon nix.

Wenn man allerdings etwas sieht von der Waffe würde ich es nicht machen. Da wirst sicherlich den kürzeren ziehen.

Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 11:18
von mrd
hobbycaptain hat geschrieben:
evo86 hat geschrieben:
Und genau aus diesem Grund habe ich mir eine Tasche für eine E-Gitarre zugelegt ;)


(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen



1.

von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

:think: :whistle:





genau, und damit ist z.B. eine Gitarre gemeint, die schiesst, aber nicht ein Gewehr in einer Gitarrentasche.
Schnellantwort


Ah ok, das hatte ich nicht gewußt!

Danke für die Info!

Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 11:21
von Lexman1
In einem Gitarrenkoffer darfst du transportieren was du willst!

Was du meinst sind Degen-Gehstöcke oder schießende Regenschirme!!

Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 11:23
von gewo
Myon hat geschrieben:....Aber war da nicht noch was bzg Transport direkt am Körper wie zB Bauchtasche pfui und Rucksack ok. Aber rein im Gesetz steht davon nix...


auch von der verwahrung in einem geschlossenem behaeltnis steht nix im gesetz
oder dem verbot der fahrung im fahrzeug

gesetze legen - vereinfacht gesagt - den grundstein dafuer was der gesetzgeber dann als verordnung festlegen kann und darf.

zusaetzlich gibt es dann noch weitere rechtsmaterien, zb erlaesse oder bescheide, beide nicht oeffentlich

und ganz am ende entscheidet im bedarfsfall das hoechstgericht ob die art und weise wie die verwaltung das gesetz anwendet richtig ist oder ob dabei fehler gemacht worden sind.

von daher ist es ganz normal das detailierte regelungen im "gesetz" nicht enthalten sind.
das ist nicht nur im waffengesetz so sondern auch in anderen gesetze ...

Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 11:27
von mrd
Lexman1 hat geschrieben:In einem Gitarrenkoffer darfst du transportieren was du willst!

Was du meinst sind Degen-Gehstöcke oder schießende Regenschirme!!


Ja, das hatte ich eh so verstanden.

Meine Kurzen werden in einer Laptoptasche (steht sogar Vaio drauf) zum/vom Stand transportiert, das wäre imo der selbe Fall.

Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 18:04
von Steelman
mrd hat geschrieben:
Lexman1 hat geschrieben:Solltest du damit tatsächlich öffentlich durch die Stadt wollen, dann wünsch ich dir schon jetzt viel Spaß und sage dir nur "lass es lieber bleiben"!


Und genau aus diesem Grund habe ich mir eine Tasche für eine E-Gitarre zugelegt ;)

Die 10/22 passt super rein, Tasche ist robust, gut gefüttert und Otto Normalbürger wird kaum auf einen anderen Inhalt als eine Gitarre schliessen.

Unsereins natürlich schon ;)


Da geht mir ein Licht auf!

Wenn ich mit der Gitarre im Koffer in der Strassenbahn unterwegs bin u. schon öfter angequatscht wurde: "Song´s haub´s do a Kanon in den Koffer"?

LG Steelman

Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Verfasst: Do 17. Nov 2016, 19:28
von Lexman1
Dann kommt das klassische "vielleicht, vielleicht auch nicht" als Antwort. Wobei die Wahrscheinlichkeit wegen eines Gitarrenkoffers angelassen zu werden BEDEUTEND geringer ist, als wenn du mit einem gun case rumläufst.

Und nichts geht über EL MARIACHIS Gitarrenkoffer!