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Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: So 15. Jan 2017, 14:34
von Maddin
Ferrum hat geschrieben:masterman04 hat geschrieben:Wenn man heute in ein Flugzeug steigt, sagt einem doch der Hausverstand, was man alles NICHT mitnimmt oder?
Der Hausverstand oder die tausend Hinweise, was erlaubt ist und was nicht.
Alles richtig, kann aber immer mal passieren wenn man nicht aufpasst. Hört sich blöd an, ist aber so...
Auf jedenfall so schnell wie möglich einen Anwalt nehmen und das abklären und zwar besser heute als morgen. Im besten Fall passiert gar nix, der Pfefferspray wird eingezogen und das Verfahren wegen Geringfügigkeit bzw. mangels Vorsatz auf das Tatbild bzw. Tatbildirrtum eingestellt.
Aber ein rechtskräftiges Urteil im Ausland erscheint im europäischen Strafregister.
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: So 15. Jan 2017, 15:01
von piefke
Pfefferspray unterliegt in Deutschland nicht dem waffg sofern der Satz da drauf steht. Im Gegensatz zu at können damit auch Minderjährige rumlaufen .
Such doch mal hier bei pulverdampf nach dem Vorfall wo eine Österreicherin mit butterfly( verbotener Gegenstand) in der Handtasche auch durch die Schleuse wollte. Der Mann hatte das dargelegt was dann passiert ist. Könnte aber auch sein , dass das im wild und Hund Forum war. In jedem Fall in 2016 und war meine ich auch München Airport.
Aus der Erinnerung hat die nen Strafbefehl über x Euro a x Tagessätze bekommen
So war Flughafen Berlin , verbotener Gegenstand, 30 Tagessätze auf 1 Jahr Bewährung ausgesetzt. Also musste wohl nix gezahlt werden wenn du das 1 Jahre sauber bleibst . Bayern ist aber oftmals strenger als Berlin!!!
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: So 15. Jan 2017, 15:16
von johnbond01
Danke für die Inputs. Mal sehen was da rauskommt, sie fliegt ja morgen früh wieder hin und dann sollten auch diverse Fachleute erreichbar sein.
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: So 15. Jan 2017, 15:19
von Jo_Kux
susi hat geschrieben:Ich würde an Stelle Deiner Freundin nicht mehr so schnell nach Deutschland reisen. Wer weis, was denen dort einfällt, wenn bei ihr eine Ausweiskontrolle durchgeführt wird.
Ja genau, es gibt zwar Asylbetrüger in Deutschland mit 12 Identitäten die frei rumrennen dürfen, aber die Drohnen vom BND werden jetzt sicher die nächsten 5 Jahre üner der Dame kreisen, wenn sie die Grenze überschreitet.
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: So 15. Jan 2017, 15:21
von susi
Schon wieder so ein sinnvolles posting
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: So 15. Jan 2017, 15:41
von Ferrum
johnbond01 hat geschrieben:Jein, ein Problem mit den AGBs der Fluglinie (oder wem auch immer) steht nicht im Vordergrund weil rein zivilrechtlich. Wo ich das letzte mal einen verbotenen Gegenstand in Form eines Leatherman im Handgepäck hatte ist der dann nach der Sicherheitskontrolle in ein Plastiksackerl gewandert und wurde mir bei der Gepäckausgabe wieder übergeben...
LuftSiG. Nicht nur zivilrechtlich nicht ok.
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: So 15. Jan 2017, 15:55
von Hane
Bei einem Bekanntem wurden im Gepäck für den Gepäckraum, also nicht Handgepäck auf einem Deutschen Flughafen 2 Schrotpatronen gefunden. --> mehr als 1.000 Euro Strafe und Weiterleitung an Österreichische Behörden, sogar der Jagdverband wusste davon.
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: So 15. Jan 2017, 16:13
von johnbond01
Ferrum hat geschrieben:johnbond01 hat geschrieben:Jein, ein Problem mit den AGBs der Fluglinie (oder wem auch immer) steht nicht im Vordergrund weil rein zivilrechtlich. Wo ich das letzte mal einen verbotenen Gegenstand in Form eines Leatherman im Handgepäck hatte ist der dann nach der Sicherheitskontrolle in ein Plastiksackerl gewandert und wurde mir bei der Gepäckausgabe wieder übergeben...
LuftSiG. Nicht nur zivilrechtlich nicht ok.
Man lernt nie aus...
Hoffentlich reicht der vielzitierte Hausverstand bei allen so weit wie regulatorisch gefordert:
Nicht zulässig in der Flugzeugkabine sind.... Dazu gehören beispielsweise Badmintonschläger, Gartenscheren, Wanderstöcke, ... und Senfgas.
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: So 15. Jan 2017, 16:58
von rubylaser694
Edit: Bezüglich "Pfefferspray" in Deutschland
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben ... -zu-haben/ Edit:
Die Abwehrsprays unterliegen eigentlich dem Waffengesetz, sind aber oft anders deklariert.
CS-Gas darf mit amtlichem Prüfzeichen (z.B. im Fünfeck, Raute, Trapez - siehe Abbildung) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ab 14 Jahren erworben werden.
.
Ohne Zulassungszeichen sind Erwerb und Besitz verboten,...
https://verbraucherfenster.hessen.de/um ... erspray-coDeutsches Luftsicherheitsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf Verbotene Gegenstände im Flugzeug
Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 vom 4. März
2010 eine in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Liste von Gegenständen
verabschiedet, die von Fluggästen nicht in die Sicherheitsbereiche und an Bord des
Luftfahrzeugs mitgeführt werden dürfen.
Nähere Auskünfte hierüber sowie über die grundsätzlich zu beachtenden IATAGefahrgutvorschriften
können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Liste der verbotenen Gegenstände
Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände
von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs
mitgenommen werden:
.
b) Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder
Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
-Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und
Betäubungsstäbe, — Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung,
-handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende
Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-
Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFileDeutsche Luftsicherheit
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicher ... _node.htmlEU Verordnung Nr. 185/2010
BTW...diese gilt auch in Italien
ANLAGE 4-C
FLUGGÄSTE UND HANDGEPÄCK
LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32010R0185Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8
Deutsches Waffenrecht
1.3.5
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände -
in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
-
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg ... age_2.html http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.htmlhttp://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicher ... _node.html http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Geset ... nn=3316826
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: So 15. Jan 2017, 22:22
von rhodium
Kollege wurde mal von der deutschen Autobahnpolizei am deutschen Eck gefilzt ... Butterfly unter dem Fahrersitz. Da musste er mit auf den Posten (3+ h) und der Strafbefehl in Folge war so ich mich richtig erinnere unter 200 € ...
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 07:50
von aurum
Schön wäre es, wenn die Behörden bei
allen Einreisenden so strenge Maßstäbe anlegen würden.

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 11:08
von bino71
Tun Sie auch, wenn man erwischt wird.
Was glaubst wie viele schon das Deutsche Eck mit Pfefferspray/Gewehren/Pistolen durchgefahren sind

Wenn man dann weiterdenkt, das
jeder gefilzt wird, ist es nicht weit entfernt, daß man wiederum "Polizeistaat" schimpft.
Wobei bei der Dame ist es doppelt blöd wegen Flughafen.
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 13:41
von Ferrum
aurum hat geschrieben:Schön wäre es, wenn die Behörden bei
allen Einreisenden so strenge Maßstäbe anlegen würden.

Der zu erwartende Beitrag aus der Kategorie "Ich habe einen Fehler gemacht, ABER DIE ANDEREN...".
Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass auch die Migranten, auf die du offensichtlich anspielst, beim
Abflug aus Deutschland weg wie jeder andere kontrolliert werden und kein Pfefferspray
ins Flugzeug mitnehmen dürfen. Sollte dir ein Fall bekannt sein, bei dem das doch geschehen ist: nur her damit! Wenn nicht: Wegen den Äpfeln mit Birnen wärs, und eigentlich sowieso komplett unzusammenhängend am Thema vorbei.
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 14:56
von piefke
Kurzer Hinweis zu einer Kontrolle am Deutschen Eck.
Grundsätzlich ist Kleidung die man am Körper trägt besonders geschützt und darf nur unter ganz besonderen Umständen durchsucht werden . Ganz anders der Rucksack , Handtasche oder auch die Jacke die nur auf dem Rücksitz liegt.
Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays
Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 15:06
von susi
piefke hat geschrieben:Grundsätzlich ist Kleidung die man am Körper trägt besonders geschützt und darf nur unter ganz besonderen Umständen durchsucht werden . Ganz anders der Rucksack , Handtasche oder auch die Jacke die nur auf dem Rücksitz liegt.
Gibt es dazu genauere Infos?