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Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Di 28. Dez 2010, 20:14
von Vintageologist
Ist die Reihenfolge des Herzeigens nicht komplett wurscht?

Du wirst wohl kaum sofort festgenommen werden, wenn du eine WBK zeigst, ohne dass 100% klar ist, dass du überhaupt Waffen besitzt und umgekeht

Sogar unsere gesetzgebenden Beamten sind nicht DERART unnötig, soetwas in irgendeiner Form zu regeln.
Im Endeffekt, wenn wer fragt, sagt man halt, dass es Waffen sind und dann wird ggf. eh nach der WBK gefragt werden.
Problematischer wäre da eher WP wegen der "Erschreckungsgefahr"

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Di 28. Dez 2010, 20:36
von Leonardo
Warnschuss"]
War das jetzt bloß ein Scherz oder war das wirklich ernst gemeint?
War ernst gemeint,bei solch ernsten Themen scherze ich normalerweise nicht.
Na zum Glück haben wir den Revierler
100% zustimm. Freue mich immer wenn er sachlich und fachlich
Kompetent erklärt und seine Meinung hier kund tut.
lg Leonardo

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Di 28. Dez 2010, 21:01
von gewo
Vintageologist hat geschrieben:Ist die Reihenfolge des Herzeigens nicht komplett wurscht?

Du wirst wohl kaum sofort festgenommen werden, wenn du eine WBK zeigst, ohne dass 100% klar ist, dass du überhaupt Waffen besitzt und umgekeht

hi
mit der einschaetzung waere ich vorsichtig
ich denke mal bei ca 1/3 der beamten wirst du zuegigst in den lauf einer dienstglock blicken wenn der ne knarre im auto entdeckt ohne dass von vornherei klar ist dass du ein berechtigter bist
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Di 28. Dez 2010, 21:04
von Leonardo
gewo hat geschrieben:hi
mit der einschaetzung waere ich vorsichtig
ich denke mal bei ca 1/3 der beamten wirst du zuegigst in den lauf einer dienstglock blicken wenn der ne knarre im auto entdeckt ohne dass von vornherei klar ist dass du ein berechtigter bist
Wenn dann vielleicht noch dazu kommt das man in einem anderen Bundesland/Grenzgebiet ist könnte es die Sache noch etwas verschärfen.
lg Leonardo
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Di 28. Dez 2010, 21:53
von ronhan
Jetzt wird's aber schon ein bisschen eigenwillig...
...diese Probleme möcht ich haben...

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Di 28. Dez 2010, 21:57
von gewo
ronhan hat geschrieben:Jetzt wird's aber schon ein bisschen eigenwillig...
...diese Probleme möcht ich haben...

hi
weiss ned ...
ist die ueberlegung so abwegig?
evt kennt ja wer die ueblichen gepflogenheiten ..
fahrzeugkontrolle und ploetzlich zieht der lenker ungefragt eine glock aus einer tasche und will (vermutlich) erklaeren dass er grad am weg zum schiessplatz ist ...?
also ich wuerde es ned ausprobieren wollen .....
weder als lenker noch als beamter
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Di 28. Dez 2010, 22:24
von warbird
ploetzlich zieht der lenker ungefragt eine glock aus einer tasche und will (vermutlich) erklaeren dass er grad am weg zum schiessplatz ist
und warum sollte man das machen?
Jetzt ernsthaft, ich hab die WBK immer im Geldbörsel mit, die Waffen entweder in einem Koffer oder Tasche im Kofferraum. Ich komm im Leben nicht auf die Idee da ungefragt heumzupfotln.
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Di 28. Dez 2010, 22:36
von Expat
Ich würde auch bei einer Kontrolle nicht auf einmal einfach so ein (größeres, fixiertes) Messer zücken...
Finde ich ein wenig konstruiert, denn obwohl es vielleicht nicht verboten ist, weiß doch jeder Trottel das es unklug ist, mit potentiell gefährlichen Gegenständen vor Polizisten herumzufuchteln.
Edit:
Andererseits ist der Einwand nicht unberechtigt, denn rechtlich ist sowas eben mal wieder..."eh schon wissen"
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Di 28. Dez 2010, 22:41
von gewo
hi
warbird hat geschrieben:ploetzlich zieht der lenker ungefragt eine glock aus einer tasche und will (vermutlich) erklaeren dass er grad am weg zum schiessplatz ist
und warum sollte man das machen?
keine ahnung
meine einschaetzung dazu habe ich eh schon gepostet
aber im falle von
kemira hat geschrieben:Wenn der Beamte sieht/feststellt, daß Du ne Waffe im Fahrzeug mitführst...
glaube ICH das nicht:
Vintageologist hat geschrieben:Ist die Reihenfolge des Herzeigens nicht komplett wurscht?

....
ned mehr und ned weniger wollte ich damit sagen
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 08:15
von kemira
Also ich kann nur von den bisherigen Kontrollen ausgehen, wo ich mit Waffen im Fahrzeug kontrolliert wurde.
In den meisten Fällen wurden die Eisen ob ihrer Verpackung (Koffer, Rucksack...) nicht mal wahrgenommen.
In den Fällen wo anhand der Gewehrtasche offensichtlich war, worum es sich handelt, kam die Frage: "Wos homsn do drin".
Antwort: das jeweilige Waffenmodell mit dem Nachsatz " i bin aufm Weg zum/vom Schießstand."
Obligatorische Frage nach der WBK (warum eigentlich, bei nem Repetierer... aber is ja wurscht...), hergezeigt, fertig, danke, widaschaun.
Waren vielleicht nicht die typischen Beamten (kann ich nicht beurteilen), aber in den Lauf einer Dienstglock hätt ich wegen sowas eigentlich noch nie gekuckt...
lg
Kemira
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 08:45
von Thule
-
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 09:00
von Maggo
@Thule
Kannst du uns auch erläutern welche Kriterien erfüllt werden müssen damit der Polizist auch eine Durchsuchung durchführen darf? Mich würde dies schon interessieren.
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 09:36
von gewo
Thule hat geschrieben:Ich habe mir eigentlich vorgenommen nicht außerhalb des Suche/Biete Bereiches zu schreiben aber da hier jetzt einiges zusammengekommen ist kann ich nicht anders.
(verdachtsunabhaengige durchsuchung, ist jederzeit ueberall zulaessig)
Wo hast du denn das her?
hi
na die schleierfahndung
das teil was eingefuehrt wurde als die ziollgrenzbezirke im rahmen von schengen abgeschafft wurde
die damalige durchsuchungsermaechtigung durch den zoll im zollgrenzbezirk hat man ersetzt durch eine generelle durchsuchungsermaechtigung in ganz AT durch die polizei
fuer sie muss keine konkrete begruendung angegeben werden soweit ich weiss ..
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 09:39
von Ticket
Maggo hat geschrieben:Kannst du uns auch erläutern welche Kriterien erfüllt werden müssen damit der Polizist auch eine Durchsuchung durchführen darf? Mich würde dies schon interessieren.
Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 26
oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.
Jetzt können wir natürlich seitenlang darüber diskutieren was "nach anderen Rechtsvorschriften" alles bedeuten kann.
Wobei ich aber schon stark davon ausgehe, daß die Idendität eines WBK-Besitzers aus der WBK hervorgeht, so er sie denn herzeigt.
Aber nach all den Meldungen hier würde ich meine Waffe im Auto ohne meinen Anwalt sowieso nie transportieren - zu gefährlich.
Ticket
Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?
Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 09:46
von Schnittbrot
noch mein Senf zur Eingangsfrage: ich glaube, die Diskussion "was zeige ich zu welchem Zeitpunkt her?" ist eher akademisch, denn so wie ich bei einer Fahrzeugkontrolle kein Dokument ungefragt herzeige, so werde ich noch weniger ungefragt eine Waffe herzeigen (bin ja nicht irre oder lebensmüde).
Wenn der Beamte gern einen Blick auf die Waffe werfen möchte, so werde ich diesem Wunsch nachkommen und diese langsam bzw. für ihn einsehbar unter Einhaltung sämtlicher Sicherheitsregeln auspacken. Ich würde sogar (insbesondere bei FFW) jeden Handgriff, den ich mache ankündigen bzw. kommentieren, sofern es mir sinnvoll erscheint (z.B. ich entferne das leere Magazin und öffne mal den Verschluss ... bitte nicht erschrecken, denn es befindet sich eine Pufferpatrone im Patronenlager etc.).
Aber ich gehe mal davon aus, dass 99% der Beamten zuerst ein waffenrechtliches Dokument einsehen wollen, wenn das Thema auf die Waffe(n) kommt. Alles andere wäre für den Beamten wohl mit höherem Sicherheitsrisiko verbunden (könnten ja illegale sein!). Wenn es C oder D-Waffen sind und man kein waffenrechtliches Dokument hat (weil man's nicht braucht), muss man eben argumentieren. In diesem Fall bin ich aber nicht informiert, ob man die Meldung im Falle einer C-Waffe mitführen muss.
Wie bereits von mehreren Seiten erwähnt, ist es bei WP-Inhabern, die mehr oder weniger sichtbar eine Waffe tragen, schon eher angebracht, vorsichtshalber darauf hinzuweisen, damit es zu keinen ungesunden Missverständnissen kommt (hängt aber auch sicher von der Situation ab).