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Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 14:25
von hari
Maggo hat geschrieben:Alles was auf,im oder unter dem Boden sich befindet,liegt,steht gehört dem Eigentümer bzw. dem Besitzer des Grundstückes.

Ich weiss ja nicht wo Du das her hast, aber richtig ist es nicht. Erstens ist die Aussage so pauschal Unsinn. Und zweitens ist gerade bei einem gefundenen Schatz (in Bezug auf den Thread) die Aufteilung klar geregelt. Der Finder erhaelt ebenso einen Anteil.

Es gibt also Praktisch kein Herrenloses Gut, wie es immer schön dargestellt wird.Selbst jedes Taschentuch oder Coladose das ein Spaziergänger auf dem Gehsteig fallen lässt geht ein das Besitztum und Eigentum des Grundstückeigentümers über.

Stimmt auch nicht. Herrenlose Sachen stehen der allgemeinen Aneignung offen.

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 14:28
von hari
brain hat geschrieben:wenn du zb. nämlich eine römer siedlung findest, dann gibts probleme. dann muss er das dem BDA (bundesdenkmalamt) melden. die schicken spezialisten. sein feld wird enteignet und sie beginnen zu graben. die ausgrabung muss der bauer zahlen :)

Das Gesetz/den Erlass/die Verordnung zeigst mir bitte.

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 14:38
von sauersigi
hari hat geschrieben:
Maggo hat geschrieben:Alles was auf,im oder unter dem Boden sich befindet,liegt,steht gehört dem Eigentümer bzw. dem Besitzer des Grundstückes.

Ich weiss ja nicht wo Du das her hast, aber richtig ist es nicht. Erstens ist die Aussage so pauschal Unsinn. Und zweitens ist gerade bei einem gefundenen Schatz (in Bezug auf den Thread) die Aufteilung klar geregelt. Der Finder erhaelt ebenso einen Anteil.

Es gibt also Praktisch kein Herrenloses Gut, wie es immer schön dargestellt wird.Selbst jedes Taschentuch oder Coladose das ein Spaziergänger auf dem Gehsteig fallen lässt geht ein das Besitztum und Eigentum des Grundstückeigentümers über.

Stimmt auch nicht. Herrenlose Sachen stehen der allgemeinen Aneignung offen.


Woher willst wissen dass etwas herrenlos ist?

Wenn schon der Müll in mein Eigentum übergeht, wenn er sich auf meinem Grund befindet....?

Aus einem Richterspruch zu einer Besitzstörungsklage die meinen Schwiegervater ereilte ein Zitat:
"Wenn Sie ihr Zuhause verlassen, müssen Sie damit rechnen, wenn Sie ein Grundstück betreten oder nutzen und Sie genau wissen Dass es nicht Ihnen selbst gehört, könnem Sie zu 100 % davon ausgehen dass es jemand anderem gehört und dem ist es ev. nicht recht dass Sie sein Eigentum betreten oder Nutzen. Besitzstörungsklage anerkannt. €2800.- für ein abgestelltes Fahrzeug an einer Waldeinfahrt! Die ausgerissenen Blumen( samt Wurzelballen) und gestohlenen Äpfel wurden nicht verhandelt, hier hatte es rechteitig eine Einigung gegeben.
Mein Schwiegervater war halt auch der Meinung, wenns eh am Boden liegt darf ers nehmen...und ein Wort führt zum anderen etc...

Ohne Zustimmung des Grundeigentümers ist der Graubereich sehr dunkelgrau....

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 15:07
von hari
Ich weiss jetzt nicht was die Aneignung von herrenlosem Gut mit einer Besitzstoerungsklage wegen einem geparkten Fahrzeug zu tun haben soll. Und wieso geht bitte Müll in Dein Eigentum über nur wenn er sich auf Deinem Grund befindet? Das waere doch praktisch, dann stelle ich meinen Sondermüll auf deinen Grund und plötzlich geht er in Dein Eigentum über? Das ist doch Unfug.

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 16:12
von arnstein
gewo hat geschrieben:
arnstein hat geschrieben:>Hallo,
Ich habe mir vor einigen Jahren die Unterlagen für die Amateurfunk Prüfung kommen lassen, ehrlich die spinnen ja was da gefordert wird.



jeder mensch der mit beiden beinen im leben steht und ausreichend intellekt fuer den mopedfuehrerschein hat schafft das locker

...


Danke für deine Einschätzung

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 16:27
von gewo
arnstein hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
arnstein hat geschrieben:>Hallo,
Ich habe mir vor einigen Jahren die Unterlagen für die Amateurfunk Prüfung kommen lassen, ehrlich die spinnen ja was da gefordert wird.

jeder mensch der mit beiden beinen im leben stet und ausreichend intellekt fuer den mopedfuehrerschein hat schafft das locker
...

Danke für deine Einschätzung


ich muss mich aber jetzt ned entschuldigen, oder?

du hast dich evt vom umfang der unterlagen taeuschen lassen
es ist wirklich easy ...

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 16:58
von arnstein
Hallo,
Das sind die Fragen der Prüfung
https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/funkdi ... fragen.pdf

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 17:20
von Hane
hari hat geschrieben:Ich weiss jetzt nicht was die Aneignung von herrenlosem Gut mit einer Besitzstoerungsklage wegen einem geparkten Fahrzeug zu tun haben soll. Und wieso geht bitte Müll in Dein Eigentum über nur wenn er sich auf Deinem Grund befindet? Das waere doch praktisch, dann stelle ich meinen Sondermüll auf deinen Grund und plötzlich geht er in Dein Eigentum über? Das ist doch Unfug.



Ja, wenn wer seinen Müll auf deinem Grund entsorgt (auch z.B. am Feld, Windschutz, etc.) und nicht erwischt wird, musst dich dann du darum kümmern.
Und das ist nicht gerade super, kannst mir glauben.

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 17:47
von gewo
arnstein hat geschrieben:Hallo,
Das sind die Fragen der Prüfung
https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/funkdi ... fragen.pdf


liest sich nur auf den ersten tick uebel

recht musst halt ein bisser was lernen
ganz viele fragen aus der betriebstechnik erledigen sich von selber wenn du mal selber wo dabei gesessen bist waehrend funkbetrieb gemacht wird
und technik ... ist eigentlich interessant....ladungen, stromkreis, schwingungen, reflexionen ect ... du musst das nur sehr oberflaechlich wissen

das ganze ist keine masterthesis

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 17:57
von arnstein
Ja genau wie halt beim Mopedführerschein

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 18:02
von Styrax
Irgendwo ist es schon eine hohe Leistung für Betriebsklasse 1 zugelassen zu werden, denn nur vom Auswendiglernen der Begriffe der Elektrotechnik traue ich niemandem zu ein Funkgerät zu konstruieren und zusammenlöten.

In der Summe ist der Stoff um eine Jägerprüfung sicher umfangreicher, doch ein tieferes Verständniss der Elektrotechnik ist ohne Experimente und Messübungen mit Volt/Ampere/Wattmeter und Oszilloskop nicht möglich. Alleine die Widerstandsreihen, Transistorformen und Arten (welches ein verstehen von NPN und PNP Übergänge notwendig macht), Dielektrium von Kondensatoren, magnetische Flussdichte/Feldstärke/Durchflutung/ ...... bei Spulen, dazu die auftretenden Induktiviäten (Kondensatoren und Kapazitäten) und dadurch hervorgerufenen Effekte wie Blind, Schein und Wirkleistung (Rechnen im Zeigerdiagramm) .....


Össas, da hab ich als Mechatroniker schon gestaunt ;-)

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 18:46
von wolfgangf
Maggo hat geschrieben:Alles was auf,im oder unter dem Boden sich befindet,liegt,steht gehört dem Eigentümer bzw. dem Besitzer des Grundstückes.Und das in Österreich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt...
Soweit ich weiß, stimmt das nicht ganz, denn sämtliche Bodenschätze gehören dem Staat. Also wenn du auf ein Ölfeld oder eine Goldader triffst, hast du nicht ausgesorgt ;-)

Wikipedia hat geschrieben:Das Bundesberggesetz beruht auf dem Prinzip der Bergfreiheit. Dadurch sind alle im Gesetz aufgeführten bergfreien Bodenschätze (diverse Metalle, Erdöl, Erdgas, Kohle, Salze, Fluss- und Schwerspat etc.) dem Grundeigentum entzogen, so dass dem Grundeigentümer nur die sogenannten grundeigenen Bodenschätze (z. B. Sand, Kies, Gips, Ton, Dachschiefer) zustehen

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 19:08
von the_law
sondengehen,....>geocaching,...>amateurfunklizenz,...>mopedführerschein,...>müllentsorgung,...na, merkts ihr was? :mrgreen:

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 19:11
von sauersigi
the_law hat geschrieben:sondengehen,....>geocaching,...>amateurfunklizenz,...>mopedführerschein,...>müllentsorgung,...na, merkts ihr was? :mrgreen:


? Zum Beispiel?

Re: Sondengänger.....

Verfasst: So 26. Feb 2017, 19:53
von Maggo
Es sind ja schon fast zwei Themen in einem. ;) Für die die Amateurfunkinteressiert sind würde ich entweder bitten einen eneun Thread zu eröffnen oder per Pn weiter zu diskutieren.

Es mag sein das sich der Staat Bodenschätze de facto per Gesetz gesichert hat,für alles andere gilt dies nicht.
Nochmalig zur Betonung,es gehört alles dem Grundbesitzer was auf seinem Grund Liegt, steht, Wächst, vergraben ist oder sonstiges.
Und das kann auch Müll sein der sich jemanden entledigt hat,er geht in die Verfügungsgewalt des Grundbesitzers über.

Stimmt auch nicht. Herrenlose Sachen stehen der allgemeinen Aneignung offen.


Sofern du ein stück Grund findest das niemanden gehört ist diese Aussage zutreffend. Ich bezweifle jedoch das in Österreich ein Stück Grund findest das keinem gehört.

Ohne Erlaubnis des Grundbesitzer darfst also nicht mal eine Coladose von seinem Grund aufsammeln wenn der Grundstückseigentümer sagt das er für die Coladose noch eine Verwendung hat. Dann giltet sie auch nicht als Müll, da sich zwar der Ursprüngliche Besitzer der Coladose entledigt hat,jedoch der Grundstückseigentümer über die Coladose Verfügungsgewalt hat geht sie auch in seinem redlichen Besitz über.
Selbst das vermeintliche Müll aufsammeln könnte hier also zum rechtlichen Problem werden wenn es einer darauf ankommen lässt.
Dies giltet auch für Pilze sammeln,Beeren und Nüsse abklauben,Holz Sammeln und der gleichem.