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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 11:10
von Robiwan
Ich hatte letztens mein Walther Rescue Knife (Klinge unter 12cm aber einhändig bedienbar) dabei. Hätts mich da auch gfressen???

Bild

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 11:11
von DerDaniel
Das die IWA ist, geht bei den Beamten durch alle Kanäle und alles was nicht deutsch ist wird um die Zeit immer ausgiebig kontrolliert. Du hast aber einige Fehler gemacht.
Folgendes vorgehen bei "Fahrzeugkontrollen" in zukunft: Es geht die Beamten einen Scheiß und wo du her kommst oder hin willst. Es geht die Beamten einen Scheiß an was du in deinem Auto oder an dir hast. Die Beamten können dein Auto nicht einfach durchsuchen (dich dank Schleierfahndung leider schon). Soll also dein Auto durchsucht werden, Frag ob eine "erhöhte abstrakte Gefahrenlagen bezüglich unerlaubter Überschreitung der Landesgrenze, des unerlaubten Aufenthalts und der grenzüberschreitenden Kriminalität besteht". Ist dem laut der Beamten der Fall, lass dir am besten noch die Gründe nennen und schreib das alles mit. Wenn sie dann nicht von dir ablassen hast du Pech gehabt und wirst es maximal später vor Gericht klären können. Widersprech der Durchsuchung aber deutlich und lass dir das bestätigen (vor Zeugen oder auf Papier). Sollten sie dann was finden (wie das Messer z.B.) werden sie die Augen nicht zu drücken, weil du ihnen auf die Eier gegangen bist. Aber das sollte jedem klar sein.
Ob die Waffe im Kofferraum als geführt betrachtet wird, hängt davon ab ob du aus der Fahrgastzelle drauf zugreifen kannst. War es also ein Kombi dann ja, bei Limousinen nein.

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 11:14
von Halvar
Robiwan hat geschrieben:Ich hatte letztens mein Walther Rescue Knife (Klinge unter 12cm aber einhändig bedienbar) dabei. Hätts mich da auch gfressen???

Bei Einhandmessern spielt die Klingenlänge keine Rolle.

Die Frage ist also, ob der Zweck "Mitführen als Rettungsmesser" unter

3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


fällt oder nicht. Auslegungssache. Da können dir nur Leute aus Deutschland erfahrungswerte geben und das könnte auch je nach Bundesland variieren.

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 11:16
von piefke
Robiwan hat geschrieben:Ich hatte letztens mein Walther Rescue Knife (Klinge unter 12cm aber einhändig bedienbar) dabei. Hätts mich da auch gfressen???

Bild

Na Logo .....
Ass to mouth pleace......

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 11:20
von piefke
Halvar hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:Ich hatte letztens mein Walther Rescue Knife (Klinge unter 12cm aber einhändig bedienbar) dabei. Hätts mich da auch gfressen???

Bei Einhandmessern spielt die Klingenlänge keine Rolle.

Die Frage ist also, ob der Zweck "Mitführen als Rettungsmesser" unter

3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


fällt oder nicht. Auslegungssache. Da können dir nur Leute aus Deutschland erfahrungswerte geben und das könnte auch je nach Bundesland variieren.


Rettung ist kein Zweck der geschützt ist. Gab da mehrere Urteile zu Menschen die ein Rettungsweste in der türablage hatten. Rettungsmesser wäre nur mit stumpfer spitze gegeben .....
In Kiel gab es den Fall.das die Polizei fr Nachmittag vor der Kaserne stand und Angehörige der Bundeswehr das dienstliche Klappmesser angenommen hat + owi Anzeige. Und das obwohl es laut Dienstanweisung in der Uniform Bluse mitgeführt wird. Dienstanweisung musste dann geändert werden ...

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 11:25
von GreaseMonkey
piefke hat geschrieben:...
In Kiel gab es den Fall.das die Polizei fr Nachmittag vor der Kaserne stand und Angehörige der Bundeswehr das dienstliche Klappmesser angenommen hat + owi Anzeige. Und das obwohl es laut Dienstanweisung in der Uniform Bluse mitgeführt wird. Dienstanweisung musste dann geändert werden ...


:shock: :roll:

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 11:31
von Kriss
Absurde Gesetzte, die noch absurder streng ausgelegt werden.
Du machst leider die gleichen Fehler wie ich meistens - du bist zu ehrlich. Hättest du denen die Hucke vollgelogen wärst du 3min später wieder auf der Autobahn gewesen.

Aber wenn man ihrgendwas mit Waffen zu tun hat ist man ja ein Verbrechen :tipphead: - obwohl das ja eigentlich grotesk ist da man als registriter überprüfter Waffenbesitzer zu den zuverlässigeren Bürgern zählt. :headslap:

Egal - nix passiert, und eine nette ans Hirngreif Geschichte.

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 11:46
von eXistenZ
Kriss hat geschrieben:Absurde Gesetzte, die noch absurder streng ausgelegt werden.
Du machst leider die gleichen Fehler wie ich meistens - du bist zu ehrlich. Hättest du denen die Hucke vollgelogen wärst du 3min später wieder auf der Autobahn gewesen.

Die meisten Österreicher hätten wohl auf die Frage "Haben Sie Waffen im Auto?" mit nein geantwortet. Ganz einfach weil ein "besserer Nagelausputzer" für einen vernunftbegabten Menschen (der noch nicht in die absurde deutsche Waffengesetz-Welt eingetaucht ist) keine Waffe ist.

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 11:55
von Perock
Kriss hat geschrieben:Absurde Gesetzte, die noch absurder streng ausgelegt werden.
Du machst leider die gleichen Fehler wie ich meistens - du bist zu ehrlich. Hättest du denen die Hucke vollgelogen wärst du 3min später wieder auf der Autobahn gewesen.

Aber wenn man ihrgendwas mit Waffen zu tun hat ist man ja ein Verbrechen :tipphead: - obwohl das ja eigentlich grotesk ist da man als registriter überprüfter Waffenbesitzer zu den zuverlässigeren Bürgern zählt. :headslap:

Egal - nix passiert, und eine nette ans Hirngreif Geschichte.


Naja ich dachte mir warum lügen..... mit der Wahrheit kommt mann doch immer weiter :lol: :?
Natürlich war mir nach ausprechen des Satzes '' IWA Nürnberg'' klar das ich mich in einem Land befinde, das ein riesen grosses Problem mit Legalen Waffenbesitzer hat....tjo ich habs hald so gelernt ,das Lügen kurze Beine haben...aber okay ausser Zeit hat mich mein ehrlich sein jetzt zum Glück nicht gekostet.....zum Glück.

Notiz an mich selbst: Du musst mehr Lügen ;)

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 12:46
von Maddin
Perock hat geschrieben:Ich war eigentlich nur geschockt, ahb mir nicht's gedacht bzw. war mir 1000% sicher das ich auf der sicheren Seite bin....aber naja es ist zum glück nichts passiert ausser das ich 25 min Zeit verloren hab.....
trotzdem der Smiley :headslap: passt ganz gut zu dem Waffengesetz der Deutschen bzw. wenn es um das führen geht von Messern.....


Das Waffengesetz der Deutschen ist ohnehin völlig absurd...


Zum Glück ging alles gut aus !

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 13:03
von eXistenZ
Darf man in D noch einen Ledergürtel tragen, oder ist das bereits eine "Erdrosselungs-Waffe"?
Hoffentlich hab ich eine Investor-GreenCard in der Tasche bevor unsere großen Denker es den Deutschen Gesetzgeber
noch nachmachen.

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 13:27
von oJo
Perock hat geschrieben:
Kriss hat geschrieben:Absurde Gesetzte, die noch absurder streng ausgelegt werden.
Du machst leider die gleichen Fehler wie ich meistens - du bist zu ehrlich. Hättest du denen die Hucke vollgelogen wärst du 3min später wieder auf der Autobahn gewesen.

Aber wenn man ihrgendwas mit Waffen zu tun hat ist man ja ein Verbrechen :tipphead: - obwohl das ja eigentlich grotesk ist da man als registriter überprüfter Waffenbesitzer zu den zuverlässigeren Bürgern zählt. :headslap:

Egal - nix passiert, und eine nette ans Hirngreif Geschichte.


Naja ich dachte mir warum lügen..... mit der Wahrheit kommt mann doch immer weiter :lol: :?
Natürlich war mir nach ausprechen des Satzes '' IWA Nürnberg'' klar das ich mich in einem Land befinde, das ein riesen grosses Problem mit Legalen Waffenbesitzer hat....tjo ich habs hald so gelernt ,das Lügen kurze Beine haben...aber okay ausser Zeit hat mich mein ehrlich sein jetzt zum Glück nicht gekostet.....zum Glück.

Notiz an mich selbst: Du musst mehr Lügen ;)


"und fügte hinzu das ich hinten im Kofferraum in meiner Reisetasche noch ein Framelock Klappmesser habe.
Jüngerer Polizist:"

Nix lügen, nur nicht prahlen damit was du alles im Kofferraum hast.

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 13:34
von Norander
piefke hat geschrieben:Allerdings ist ja ein Luftgewehr keine Schusswaffe und dort kann dann der 42a Anschein gelten, was wiederum dazu führen würde das es verschlossen sein muss.


Deine Aussage ist ja auf auf Deitschlond bezogen.


Aber Achtung! Ein Luftdruckgewehr ist in Österreich sehr wohl eine Schusswaffe, wenn auch minderwirksam, zu dessen führen ein Waffenpass benötigt wird.

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 13:48
von Reverend45
Moment, darf der Kollege blaukappe einfach so die Taschen in meinem Auto durchwühlen? War da nichtmal was von wegen Durchsuchungsbescheid oder so? <-< Ich weiß ja warum ich da ned rauf fahren mag...wobei mein edc messer sogar 42a konform wär.

Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 13:53
von BigBen
Wenn dringender Tatverdacht bzw. Gefahr in Verzug ist dürfens natürlich durchsuchen...und nachdem auch was gefunden wurde waren sie durchaus im Recht...