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Re: Waffentransport [Frage]

Verfasst: Fr 7. Apr 2017, 13:09
von Promo
Aus dem Runderlass:
Unter welchen Umständen kann ein Urkundeninhaber seine Schusswaffe der
Kat. B beispielshaft zum Bezahlen an der Tankstelle im Fahrzeug zurück
lassen?

Der VwGH hat judiziert (vgl. Erkenntnis vom 5.6.1996, Zl. 95/20/0156), dass Behältnisse in
die der Besitzer eine Faustfeuerwaffe einschließt, wenn sie allgemein zugänglich sind, je
nach Art des Behältnisses einer entsprechenden Bewachung bedürfen, um Unbefugten die
Möglichkeit zu nehmen, diese Behältnisse aufzubrechen und sich die Waffe anzueignen. In
einem solchen Fall kann der Besitzer der Faustfeuerwaffe zwar die Bewachung auch
anderen Personen, und zwar auch solchen, die über keine waffenrechtliche Urkunde
verfügen (Bewacher eines Parkplatzes, Safe im Büro), überlassen, wobei aber die
notwendige Intensität der Bewachung von der Sicherheit des Behältnisses abhängt.
Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die
entladene Schusswaffe der Kat. B kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem
massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine
erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich
im Fahrzeug befindet.


Unter welchen Umständen kann eine Schusswaffe der Kat. B als sorgfältig
verwahrt betrachtet werden, wenn beispielshaft während des Besuches einer
Raststätte der Urkundeninhaber kurzfristig den Tisch verlassen muss?

Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B
kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter
(z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine
Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt.


Re: Waffentransport [Frage]

Verfasst: Mo 10. Apr 2017, 14:02
von haluna
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen

Re: Waffentransport [Frage]

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 04:29
von RcL
Ich möchte den Thread mal kapern, da ich auch eine Frage zum Transport habe.

Wenn ich mit dem Taxi zum Schießstand fahre, was ist bei Kat. B (und auch den anderen Kat.) zu beachten? Ist es ok, so eine Waffe in den Kofferraum zu legen oder muss sie bei mir bleiben, d.h. auf der Rückbank o.ä.?

Re: Waffentransport [Frage]

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 07:30
von hmg382
RcL hat geschrieben:Ich möchte den Thread mal kapern, da ich auch eine Frage zum Transport habe.

Wenn ich mit dem Taxi zum Schießstand fahre, was ist bei Kat. B (und auch den anderen Kat.) zu beachten? Ist es ok, so eine Waffe in den Kofferraum zu legen oder muss sie bei mir bleiben, d.h. auf der Rückbank o.ä.?


Wieso postest du hier, wenn du paar Minuten später eh nen separaten Fred aufmachst?
viewtopic.php?f=20&t=36474

Re: Waffentransport [Frage]

Verfasst: Mi 12. Apr 2017, 13:03
von RcL
hmg382 hat geschrieben:
RcL hat geschrieben:Ich möchte den Thread mal kapern, da ich auch eine Frage zum Transport habe.

Wenn ich mit dem Taxi zum Schießstand fahre, was ist bei Kat. B (und auch den anderen Kat.) zu beachten? Ist es ok, so eine Waffe in den Kofferraum zu legen oder muss sie bei mir bleiben, d.h. auf der Rückbank o.ä.?


Wieso postest du hier, wenn du paar Minuten später eh nen separaten Fred aufmachst?
viewtopic.php?f=20&t=36474

Hm, ich dachte ich hätte den Post nicht abgeschickt...... :headslap: Hab mich dann für einen separaten Thread entschieden, weil die Frage ja doch eher nix mit der Diskussion hier zu tun hat