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Re: youtube channel - Selbstständigkeit
Verfasst: Do 13. Apr 2017, 21:58
von rhodium01
Incite hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Nur wenns eine Geschäftsbeziehung gibt, also Steyr zusätzlich auch für Werbung zahlt. Wenn Sie rein ein 'Testgerät' zur Verfügung stellen ist das nicht zu versteuern. Läuft ja bei klassischen Medien auch so, dass die z.B. Filme gratis bekommen zur Voransicht.
Ein Deutscher Inet Anwalt meinte die Grenze ist bei Testgeräten, Spielen usw bei 1000 €, also wäre ein 08er SSG, das ZF etc... darüber
Vermutlich zählen da die Herstellkosten ... da geht sich das mit 1000€ sicher gut aus.
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Re: youtube channel - Selbstständigkeit
Verfasst: Do 13. Apr 2017, 22:53
von 75th
rhodium01 hat geschrieben:Vermutlich zählen da die Herstellkosten ... da geht sich das mit 1000€ sicher gut aus.
Du hast scheinbar noch nie mit der Finanz zu tun gehabt. Die gehen hier von höchst möglichen Wert aus - in diesem Fall wohl eher der Listenpreis - um hier ein Maximum an Steuereinnahmen zu lukrieren!
Re: youtube channel - Selbstständigkeit
Verfasst: Do 13. Apr 2017, 23:45
von gewo
es geht um ein mehrteiliges problem
1.) abfuehren der umsatzsteuer fuer den sponsor:
die finanz akzeptiert das verschenken von ware nicht
klar kann ich kram verschenken
ich muss dann aber vom marktpreis die 20% mehrertsteuer abfuehren
nur wenn es einen zb werblichen gegenwert gibt und dieser auch ausreichend dokumentiert wirde geht das
2.) einkommensteuer fuer den empfänger
wurde hier eh ausreichend beschrieben ..
Re: youtube channel - Selbstständigkeit
Verfasst: Fr 14. Apr 2017, 10:21
von Bluefish
Deswegen bekommt man ein Muster ohne Wert oder ein Demogeräte geliehen dass dann defekt wird oder eine Dauerleihe die dann abgeschrieben wird oder ...
Das ist nicht wirklich ein Thema.