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Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 12:43
von Mr. Danger
Damit Euch nicht fad wird:
Das kurze SIG 550 mit 277mm Lauflänge (SIG 552/553): In zusammengeklappten und verwendbaren Zustand; Länge von 501mm.
Faustfeuerwaffe :D ?
Gewehrscheinwerfer 8-) ?

Ich glaube trotzdem, Nein und Nein.

LG, Hans

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 12:54
von Bell
Mr. Danger hat geschrieben:Damit Euch nicht fad wird:
Das kurze SIG 550 mit 277mm Lauflänge (SIG 552/553): In zusammengeklappten und verwendbaren Zustand; Länge von 501mm.
Faustfeuerwaffe :D ?
Gewehrscheinwerfer 8-) ?

Ich glaube trotzdem, Nein und Nein.

LG, Hans

Mir warad grad fad, drum:
Grundsätzlich FFW, weil kurz.
Trotzdem nicht KatB sondern KatA, weil FA!
Und daher nur für Militär udgl und somit könnens da drauf schrauben, was wollen. Mikrowelle, Waschmaschine, Stadionstrahler, ...


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Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 13:38
von Mr. Danger
Gut, SG550 Zivil Match Kempf Austria mit kurzem Lauf?
Daten bleiben trotzdem gleich.

FFW?
Gewehrscheinwerfer Deiner Meinung erlaubt?

LG, Hans

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 13:53
von Scaar
Die kurze SIG550 Austria ist schon mal prinzipiell ein Selbstladegewehr der Kategorie B, weil das gesamte SIG550 als Kategorie B-Selbstladegewehr in Österreich eingereicht und bewilligt wurde. Eine 7,5-Zoll kurze OA15 mit Schubschaft ist auch immer noch ein Selbstladegewehr Kategorie B.

Und weil es ein Gewehr ist, ist ein Licht drauf auch immer noch ein Gewehrscheinwerfer.

Bonusinfo: Die kurze SIG550 Austria ist in Zukunft Kategorie A 8.
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 14:29
von Mr. Danger
Hallo Scaar,

genau darauf wollte ich hinaus. Man muss es immer im Kontext sehen.
Das kurze SG bleibt noch immer ein Gewehr (im Sinne Gewehrscheinwerfer), trotz <60cm
Ein Revolvergewehr ist zwar auch nichts anderes als ein verlängerter Revolver, trotzdem wird auch dort der Gewehrscheinwerfer verboten sein (Weil RevolverGEWEHR).
Bei einem Roni wird trotz Karabinerlauf die Lampe wohl legal bleiben.

Hoffe Du bekommst für Dein kurzes SG550 eine Ausnahmegenehmigung und musst es nicht mit dem deutschen Festschaft kastrieren.
Mein SG 550 (551) bleibt eingeklappt noch knapp über den 60cm ;)

LG, Hans

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 16:46
von Promo
Die MP5 ist eine Maschinenpistole, ausgehend vom Namen kann man von einem Derivat dann von einer Pistole sprechen und von einer Faustfeuerwaffe ausgehen. Ein Selbstladegewehr bleibt ein Gewehr, auch wenn es ein kurzes Gewehr ist...

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 20:08
von hasgunz
MP5, MP40, Kriss Vector, PP19 sind allesamt Maschinenpistolen, wurden aber nicht auf der Basis einer Pistole entwickelt.
Deine Definition würde zu Reihenfeuerpistolen passen, da diese eine Abwandlung einer Pistole darstellen, z.B Glock 18 und Beretta 93r.

Lg

Edit: MP44 und AKS74U sind auch als MPs im Militär eingeführt worden, dies waren aber kurze SLG

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 21:03
von gewo
ich lese hier in diesem thread viel richtiges
und auch viel falsches

sehr viele hier machen den fehler zu versuchen aus dem gesetz, den verordnungen und sonstigen rechtsnahen materialien irgendwelche schluesse zu ziehen

das geht aber nicht

die rechtspraxis ist einfach eine andere
die tatsaechlichen hard facts findest du in den gutachten von sachverstaendigen, in den rechtsansichten der ministerien und in den einstufungen

nichts davon ist oeffentlich

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 21:12
von eXistenZ
Es steht zwar erst in der EU-Richtlinie drinnen und noch nicht im ö-Waffengesetz wird aber in der Praxis trotzdem schon so gehandhabt:

Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind),


Deshalb musste die BT96 (ohne Schaft) eingestuft werden und eine zB. Glock 17 nicht.

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 00:26
von hasgunz
gewo hat geschrieben:die rechtspraxis ist einfach eine andere
die tatsaechlichen hard facts findest du in den gutachten von sachverstaendigen, in den rechtsansichten der ministerien und in den einstufungen

nichts davon ist oeffentlich

Das ist genau das was mich so stört bei der ganzen Sache!

Lg

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Re: Definition Langwaffe

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 08:03
von gewo
hasgunz hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:die rechtspraxis ist einfach eine andere
die tatsaechlichen hard facts findest du in den gutachten von sachverstaendigen, in den rechtsansichten der ministerien und in den einstufungen

nichts davon ist oeffentlich

Das ist genau das was mich so stört bei der ganzen Sache!

Lg

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das ist aber bei vielen rechtsmaterien so

lies dich mal in das recht auf selbstverteidigung ein
und dann lies dir die hoechstgerichtsurteile durch

da glaubst die sind aus zwei unterschiedlichen laendern

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: So 4. Jun 2017, 22:08
von SwissShot
Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind),

Wenn es auf diese Art ins Nationale Recht übernommen wird, wird es ziemlich doof.

Somit wäre u.a meine BT96k und AK-NUF, wegen der Länge betroffen.
Ausgeklappt >60cm, eingeklappt <60cm.

Und nur 10 Schuss Mag :twisten:

Mal sehen was die CH-Regierung macht, bin aber eher pessimistisch.

Gruss SwissShot.

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: So 4. Jun 2017, 22:26
von rupi
die BT96k kannst mir verkaufen, dass ihr nix passiert ;)

Re: Definition Langwaffe

Verfasst: So 4. Jun 2017, 22:36
von SwissShot
Nix da, die bleibt ;)

Und ich weis gar nicht ob CH und AT unterschiedliche Versionen sind.

Gruss SwissShot.