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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 17:24
von HowlingWolf
Lindau = Bayern... ;)

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 17:26
von Bell
Evilcannibal79 hat geschrieben:Wenn ihr in Lindau schon rüberfährst würd ich aber trotzdem bei den Bayern nachfragen, die sehen solche Sachen gerne anders als die Kollegen in anderen Bundesländern


:think:

Zu welchem deutschen Bundesland ausser Bayern hat Österreich denn eine Grenze (ausg. Wasser!)?

Edit: Der heulende Wolf war schneller! 8-)

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 17:30
von mura
Evilcannibal79 hat geschrieben:Wenn ihr in Lindau schon rüberfährst würd ich aber trotzdem bei den Bayern nachfragen, die sehen solche Sachen gerne anders als die Kollegen in anderen Bundesländern



Hab ich ja und die Chefin meinte eben zuerst "nein da braucht es nix"! :mrgreen:

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 17:38
von combatmiles
ich hau mal ein paar Mailtexte rein die ich mit einem Beamten der BPP geführt habe...

Ausgangsituation: 2 Wohnsitze (Haupt u Nebenwohnsitz) wo ich übers kleine deutsche Eck (also Bayern) muss...

Sehr geehrter Herr Puffnzahrer (ich)!

als zuständiger Polizeifachlehrer für Waffenrecht im Fortbildungsinstitut der Polizei in Ainring wurde ich von den Kollegen aus Bad Reichenhall gebeten, ihre Anfrage zu beantworten.
Nach § 31 und 32 WaffG der Bundesrepublik Deutschland benötigen sie als Sportschütze für die Mitnahme von bis zu 6 Schusswaffen und der dafür benötigten Munition einen gültigen Europäischen Feuerwaffenpaß ihrer BH, in den die Mitgeführten Waffen auch sämtlich eingetragen sein müssen.

Außerdem benötigen sie einen kleinen Nachweis (so etwas wie eine Einladung) vom Schießstandbetreiber oder Bestätigung ihrer Dienststelle, daß sie hier Schießübungen durchführen wollen.

Sie dürfen die Waffen dann nicht schussbereit (also komplett entladen) und nicht zugriffsbereit (also etwa in einem versperrten Waffenkoffer) von zu Hause zum Schießstand und natürlich auch wieder zurück mit nehmen.

Bitte den EFWP beim Transport mitführen.
Noch ein Hinweis: etwaige an den Waffen angebrachte Leucht- oder Lasermodule unterfallen hier den verbotenen Gegenständen.
Bei Unklarheiten können sie mich gern anrufen (Nummer gibt's bei Bedarf per PN)

Meine ANtwort darauf:

Sehr geehrter Herr Polizist!
Habe mir heute den EU FW Pass geholt.
Der ausstellende Beamte meinte, wenn es ganz streng nach den Gesetzen ausgelegt würde, wäre der EUFW Pass nur dafür da, dass ich DE schießtechnisch tätig werde (habe ich nicht vor). Zeitgleich dazu hat mir die deutsche Botschaft ein Schreiben zukommen lassen, in dem von einer “Deutschen Mitnahmeerlaubnis” die Rede ist. Leider habe ich dieses Schreiben auf meinem Dienstpostfach.
Die Dame meinte, ich solle mich auch an das Landratsamt wenden. Diese Vorgehensweise kannte auch der ausstellende Beamte auf meiner Behörde: er meinte sinngemäß die Landratsamtsbehörde könne mittels Siegel/Stempel die Durchfahrt (und eigentlich geht es ja um nichts anderes) auf dem EUFW Pass bestätigen/genehmigen.
Es bleibt interessant! Zwinkerndes Smiley
Ich werde die Antwort des Landratsamts abwarten und dann das Ergebnis mitteilen. Mir geht es einfach darum, 100% sicher unterwegs zu sein. Ich habe keine Lust irgendwelche Probleme zu bekommen, lieber etwas mehr Aufwand betreiben Smiley

Schönes Wochenende

Sehr geehrter Herr Puffenzahrer,
so spannend ists dann doch nicht.
Nach heutiger Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin im LRA BGL, Frau Sumsi,
genügt für ihre Fallgestaltung der gültige Feuerwaffenpaß und eine Bescheinigung/Einladung oder wie auch immer des Schießstandbetreibers/Dienststelle über ihre schießsportliche Betätigung.

Nach Anlage 1 Abschnitt 2 Ziffer 6 zum WaffG (D) nimmt eine Waffe mit wer diese Waffe oder Munition vorrübergehend auf einer Reise (das ist auch die Fahrt zum Dienst oder heim) zur Verwendung (also zum Schießen oder Jagen…) über die Grenze in den, durch den, oder aus dem Geltungsbereich des WaffG bringt.

Die Privilegierung des Sportschützen ergibt sich aus dem Wortlaut des § 32 Abs. 3 WaffG.
Hierin ist als Voraussetzung für die erlaubnisfreie Mitnahme die Inhaberschaft eines EFWP gefordert, um als Sportschütze bis zu 6 (i.W. sechs) Schusswaffen der Kategorien B, C D, zum Zweck des Schießsports mitnehmen (s.o. …rein, durch, raus) zu können, sofern die schießsportliche Tätigkeit nachgewiesen wird (Schreiben der Dienststelle). Gilt natürlich auch für Ihre Munition.

Sie können sich auf alle Fälle auf meine Auskunft berufen, und auch auf die Auskunft von Frau Sumsi vom Landratsamt.

Das Problem mit dieser Materie ist, daß hier ein sehr unübersichtliches Gemisch aus EU und nationalem Recht besteht, und daß die wenigsten noch durchblicken.

War eine sehr nette Korrespondenz, ich wünsch Ihnen viel Spaß beim Schießen.

Beste Grüße Polizist


Und mit diesem Wissen (und der ausgedruckten Mail) fahr ich seit ca 2015 fast wöchentlich mit einigem Zeugs über das kleine deutsche Eck...
;)

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 17:50
von Balistix
Genau der Punkt war das was ich flapsig als SpoSchü-Ausnahme formuliert habe... die erlaubnisfreie Mitnahme.

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 17:56
von gewo
combatmiles hat geschrieben:ich hau mal ein paar Mailtexte rein die ich mit einem Beamten der BPP geführt habe...
...


danke fuers posten
ich kann dir leider kein PN schicken weil meine PN funktion nicht aktiv ist

ich wuerde aber gerne dein angebot nutzen den text mit den bezugspersonen zu bekommen

ich fahre dzt fast jede woche ueber bischofshofen st johann/ponga zell/see dienten7hochkoenig kitzbuehl ect um nicht uebers deutsche eck zu muessen

der text in voller laenge wuerde mir zumindestens in einzelnen faellen den weg uebers deutsche eck ebnen

mail an office{et}doubleaction.at moeglich?

danke

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 18:04
von combatmiles
du hast Mail @gewo...

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 18:18
von mura
Und jetzt bin ich wieder da wo ich am Anfang der Anfrage hier gestanden bin rein vom Verständnis her! :headslap:
Also braucht es doch keine Genehmigung des Landratsamtes und es gilt die erlaubnisfreie Mitnahme bei entsprechenden anderen Voraussetzungen wie EUFeuerwaffenpass und Einladung/Ausschreibung??

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 18:20
von combatmiles
so sagts der betreffende Beamte...

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 18:23
von Evilcannibal79
Das nenn ich mal aussagekräftig, so eine Aussage habe ich bei meiner Anfrage nicht bekommen. Weder bei der Polizei noch beim LRA.

Stimmt, Lindau ist ja auch noch Bayern (Kopf-Tisch)

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 18:28
von Evilcannibal79
@gewo

Ich glaub aber nicht das diese Regelung auch für Gewerbetreibende gibt?
Es sei denn du lässt die waffen jedesmal auf dem EuFWP eintragen.

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 18:30
von combatmiles
a kurze Response bezüglich Erhalt des Mails wäre nett @Gewo...

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 20:28
von gewo
Evilcannibal79 hat geschrieben:@gewo
Ich glaub aber nicht das diese Regelung auch für Gewerbetreibende gibt?
Es sei denn du lässt die waffen jedesmal auf dem EuFWP eintragen.


nein gilt nicht
da gehts um was anderes ...

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 20:32
von gewo
combatmiles hat geschrieben:a kurze Response bezüglich Erhalt des Mails wäre nett @Gewo...


ja danke
bekommen

ich kuerze die letzten hin-hers raus und legs zu meinen unterlagen

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 20:34
von combatmiles
:-) freut mich wennst es hast..

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