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Re: Erbe

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 22:03
von JollyJumper
Warum gilt ein Ruger Mini-14 als Kategorie A? Ich dachte das sind Halbautomaten?

Re: Erbe

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 22:05
von rupi
"alle halbautomatischen Langwaffen sind Kriegsmaterial, ausgenommen.... "

Re: Erbe

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 22:12
von JollyJumper
rupi hat geschrieben:"alle halbautomatischen Langwaffen sind Kriegsmaterial, ausgenommen.... "


Ah okay. 'member the good old times?! :doh:

Re: Erbe

Verfasst: Mi 8. Nov 2017, 22:59
von KGR84
Mal ne andere Frage zum Erben von Waffen. Wenn ich ein WBK mit x Plaetzen besitze (Annahme alle Plaetze belegt) und wuerde eine Anzahl y an Waffen erben. Wuerde ich dann (hauptgemeldet in Wien) eine berechtigte Begruendung fuer eine Erweiterung haben, oder Pech und ich kann nur das Erbe fuer die entsprechende Anzahl an Waffen antreten, wie ich freie Plaetze habe?

Re: Erbe

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 00:13
von panhandle
hi....

hier im §43 waffg. punkt 4 findest antwort... https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/43

g
willi

Re: Erbe

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 00:37
von panhandle
tja.... na bravo.....

also liebe wiener, auch auf's schuhwerk achten wenn ihr bei der behörde antanzt..... das öffentliche interesse wird es euch danken... :clap:

und dann noch für die leute im raume wels gilt das selbe..... so sie ned pc korrekt adjustiert sind.... nehmt's euch dann sicherheitshalber a flaschl wasser mit... weil der durst is schlimmer als heimweh.. und wie wir nun wissen, wird's da kein pardon geben..... :naughty:

was bin ich froh in graz zuhause zu sein...

sri for ot......aber das musste nun sein..

g
willi

Re: Erbe

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 07:28
von doc steel
KGR84 hat geschrieben:Mal ne andere Frage zum Erben von Waffen. Wenn ich ein WBK mit x Plaetzen besitze (Annahme alle Plaetze belegt) und wuerde eine Anzahl y an Waffen erben. Wuerde ich dann (hauptgemeldet in Wien) eine berechtigte Begruendung fuer eine Erweiterung haben, oder Pech und ich kann nur das Erbe fuer die entsprechende Anzahl an Waffen antreten, wie ich freie Plaetze habe?

deine wbk wird um die anzahl der geerbten waffen automatisch und ohne nachweispflicht (ergebnislisten o.ä.) deinerseits erweitert. den einatwortungsbescheid vom notar brauchst halt.
so sieht es das waff.g. vor.
wohnsitz ist dabei unerheblich, wenn ich mal davon ausgeh dass das innerhalb von Ö passiert.
erben ist die einfachste und schnellste art der wbk-erweiterung.
daweil noch.....

Re: Erbe

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 10:38
von ebner33
Sind die zusätzlichen Plätze auf der WBK dann auf die geerbten Waffen beschränkt,oder bleiben diese nach Verkauf selbiger erhalten?

Gesendet von meinem Nexus 5X mit Tapatalk

Re: Erbe

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 11:22
von Pirker
ebner33 hat geschrieben:Sind die zusätzlichen Plätze auf der WBK dann auf die geerbten Waffen beschränkt,oder bleiben diese nach Verkauf selbiger erhalten?

Gesendet von meinem Nexus 5X mit Tapatalk

Bleiben erhalten

Re: Erbe

Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 13:48
von Der Stefan
Und was ist, wenn ich 2 Plätze auf der WBK habe, diese besetzt sind, ich jetzt 2 Waffen erbe und dadurch auf 4 Plätze aufstocke, ich aber nächstes Jahr lt. §23 2(b) um weitere 2 Plätze erweitern möchte? Kann die Behörde dann sagen, dass ich schon erweitert habe? Oder fällt die Erbschaft nicht in die "normale" Erweiterung und die Behörde muss mir diese zugestehen?

Re: Erbe

Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 13:57
von Markus_H
Der Stefan hat geschrieben:Und was ist, wenn ich 2 Plätze auf der WBK habe, diese besetzt sind, ich jetzt 2 Waffen erbe und dadurch auf 4 Plätze aufstocke, ich aber nächstes Jahr lt. §23 2(b) um weitere 2 Plätze erweitern möchte? Kann die Behörde dann sagen, dass ich schon erweitert habe? Oder fällt die Erbschaft nicht in die "normale" Erweiterung und die Behörde muss mir diese zugestehen?

§23 hat geschrieben:(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

5 Plätze sind 5 Plätze.

Re: Erbe

Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 14:24
von BigBen
5 Plätze FÜR DIE AUSÜBUNG DES SCHIESSSPORTS. Wenn er jetzt 2 alte rostige Pistolen erbt und die er als Erinnerungsstücke behalten möchte, obwohl sie für den Schiesssport unbrauchbar sind könnte man vielleicht schon argumentieren dass ihm trotzdem noch 5 Plätze zustehen....zumindest einen Versuch wärs wohl wert.

Re: Erbe

Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 15:42
von Der Stefan
Genau darum geht's... Ich werde es auf jeden Fall versuchen und dann berichten. Außer jemand kommt mir zuvor...

Re: Erbe

Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 17:22
von Pirker
Auslegung der Behörde, ich würde den Antrag allerdings von einem Anwalt schreiben lassen, der diesen Umkehrschluß aus dem Erbfall, juristisch eindeutig niederschreiben kann!!