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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:14
von Paddy91
Nordi hat geschrieben:Ich sehe schon....wenn man ( Gott bewahre mich davor ) in so eine Situation kommt man wirklich so besonnen wie nur möglich handeln muss und danach ( falls es zum äußersten kommt ) man ruhig und sachlich mit den Beamten reden muss und einen Anwalt braucht der sich mit dieser Materie gut auskennt.

Richtig. Erstmal brauchst nen Rechtschutz (und zwar nicht den, der bei der 6,99 Haushaltsversicherung dabei ist) dann brauchst du einen hauptberuflichen Strafverteidiger. Ob Anwalt oder nicht ist Schnurz. Wer den Anwalt nimmt den er schon vom Hauskauf kennt ist schon verloren. Die entsprechenden Typen sind idR 24/7 erreichbar, drum haben sie auch im Unterschied zu den meisten anderen Rechtsvertretern oftmals direkt auf der Homepage ihre Handynummer.
Im Fall der Fälle: "Ich kann gerade garnichts sagen", irgendwas offensichtliches ala "der is da reinkommen..., da hinten hab ich noch ein Gewehr im Safe falls sie das haben wollen", "ich bin gerade völlig verwirrt brauch meinen Anwalt"

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:18
von MrRemington700
Als Jurist sage ich hier immer:

Ein vernünftiger und gemäßigter Mitteleuropäer wird eine Notwehrsituation richtig erkennen und dementsprechend handeln. Die Österreichische Rechtslage ist genau dafür ausgelegt. Vergesst diese Kurse. Wenns um euren Arsch geht, braucht ihr keinen Kurs.

Merksatz für die Situation, den ihr aber gar nichteinmal wirklich dann für euch beantworten müsst: Habe ich noch eine alternative Möglichkeit den Konflikt zu vermeiden/beenden?

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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:19
von Calcipher
@BigBen
Da steht nichts von "geringste". Im Gegenteil, da steht, "er ist nicht genötigt auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigingsmittel".

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:32
von Paddy91
Calcipher hat geschrieben:@BigBen
Da steht nichts von "geringste". Im Gegenteil, da steht, "er ist nicht genötigt auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigingsmittel".

Und warum meinst du schreiben die dann "nur...die notwendig ist" ins Gesetz rein?
§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:46
von Calcipher
Paddy,

Das widerspricht ja nicht dem OHG Urteil, das ich gepostet habe.

Wenn du einen Knüppel und eine Schusswaffe zur Verfügung hast um dich zu verteidigen, dann musst du nicht den Knüppel nehmen und dich damit in eine Nahkampsituation begeben, deren Ausgang ungewiss ist sondern du kannst die Schusswaffe verwenden ohne, dass das deshalb eine Notwehrüberschreitung ist.

Wenn du dann auf den Angreifer schießt und danach, wenn er Kampfunfähig auf dem Boden liegt, ihm möglicherweise nochmal in den Kopf schießt, dann ist das keine Verteidigung mehr, die notwendig ist.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:51
von Nordi
Wenn wir schon bei dem Thema sind ( an der Stelle Danke für all die Infos und Erklärung der Gesetzlage ) :

Bin ich verpflichtet einen Warnschuss abzugeben oder darf der erste Schuss gleich gegen die Person gerichtet sein? Beziehungsweise ist die Anzahl der Schüsse irgendwie relevant? Also ob ich 1-2 Abdrücke oder 4-5 mal? Auch würde ich gern wissen ob ich auf irgendeine Art verpflichtet bin die Person die mich angreift "nur" zu verletzten, also Kampfunfähig zu machen ober nicht auf Lebenswichtige Stellen feuern darf, also Kopf, Herz usw ( wobei im Stress und der Panik die so eine Situation verursacht wohl genaues Zielen schwer möglich ist )

Das sind vl naive und dumme Fragen, dessen bin ich mir bewusst, aber hier gibt es wie es mir scheint doch einige Herren die sich gut auskennen und ich bin jemand der gern so viel wie möglich zu einem Thema zu verstehen versucht, besonders wenn es um so etwas wichtiges wie die SV geht.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:57
von bino71
Kein Warnschuss notwendig.
Alles andere wieder Ermessen vor Gericht und Situationsabhängig.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 12:58
von BigBen
das sind fragen die großteils situationsabhängig sind und so nicht beantwortet werden können...aber sowas wie einen warnschuss gibt es für privatpersonen rechtlich garnicht.

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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 13:00
von Nordi
BigBen hat geschrieben:das sind fragen die großteils situationsabhängig sind und so nicht beantwortet werden können...aber sowas wie einen warnschuss gibt es für privatpersonen rechtlich garnicht.

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Danke Ben, darum ging es mir primär. Ich dachte ehrlich gesagt bis eben jetzt das ich dazu verpflichtet bin und mich strafbar mache wenn ich diesen Warnschuss unterlasse.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 13:00
von Maddin
Die Wahl der Waffe (Gewehr oder Pistole) oder die verwendete Munition (VM, TM, TMHS) spielt rein auf die Tat und Notwehrsituation bezogen keine Bedeutung. Was die beste (Heim-)Vertedigungswaffe ist, ist selbst unter Experten umstritten.

Schwierig ist die Frage nach der Notwendigkeit mehrerer Schussabgaben, die abgesehen von klaren Fällen (Täter liegt bereits nach dem 1. Schuss am Boden) nur sehr schwer abzugrenzen ist. Grundsätzlich aber solange bis der Angriff erfolgreich abgewehrt wurde aber spätestens dann muss schluss sein. Eine feste gesetzliche Regel gibt es nicht. Mit Rechtsprechung kommt man auch nicht weiter, weil solche heiklen Situationen stets einer Einzelfallbetrachtung bedürfen. Es wird vorallem auf die schlüssige Argumentation eines Gutachtens angekommen. Leider ist das dann nur mehr eine Betrachtung im Nachhinein, aber so ist das leider...

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 13:06
von bino71
Hier mal andere 15 Seiten zum gleichen Thema:
therion hat da recht interessant geschrieben
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=9889&start=15#p164743

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 13:28
von DerDaniel
@Nordi: Die Frage "Wie oft darf ich schießen?" kommt immer wieder auf und ist leider einerseits sehr einfach zu beantworten, andererseits ist die Antwort aber vollkommen Realitätsfremd.
Du darfst so oft (und mit der Waffe/Munition) schießen, bis der Angriff endgültig abgewehrt ist. In der Realität hast du jedoch keine Möglichkeit das innerhalb der akuten Notwehr einwandfrei zu bestimmen. Wo ist der erste Schuss gelandet und fällt er gerade (sofort tödlich getroffen) nach vorne um oder macht er einen Ausfallschritt auf dich zu? Selbst wenn er tödlich getroffen ist, kann dir jeder Jäger Geschichten erzählen von Tieren denen das Herz und die halbe Lunge zerfetzt wurden mit nur einem einzigen guten Treffer und die noch 10 Sekunde dagestanden haben als wenn nix passiert wäre. Steht er also mit erhobenem Messer vor dir und sticht gleich zu und du musst weiter schießen, oder muss sein Körper gerade nur noch realisieren, dass er tot ist und zusammen sacken und es besteht keine Notwendigkeit für weitere Schussabgabe?
Zusammengefaßt, keine fixe Anzahl der Schüsse ist ausschlaggeben, sondern der aus deiner Sicht subjektive und nachvollziehbare Grund für die Schussabgabe. Und wenn er mit 5 Kugeln in der Brust bereits am Boden liegen und ganz offensichtlich bald ablebend nach der in seinem Hasenbund steckenden Pistole greift, ist auch der Kopfschuss aus unmittelbarer nähe gerechtfertigt.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 13:44
von Calcipher
Dass keiner hier 'geil' drauf ist, davon gehe ich ganz fest aus. Grau ist alle Theorie. Trotzdem bietet die österreichische Rechtslage meiner Meinung eine gute Basis für eine sinnvolle Notwehr auch mit Schusswaffen. Und die Mähr von "Du stehst mit einem Bein im Hefen", wird zwar von Waffengegnern und Medien (ist das eigentlich ein Pleonasmus?) oft und gerne wiederholt aber die Faktenlage sieht anders aus.
Hier gibts einiges zum Nachlesen: http://www.notwehrfakten.at/

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 14:19
von Tine
In der ganzen Diskussion wird ein Aspekt außer acht gelassen:
Als Person die einen oder mehrere Schüsse abgibt bin ich für jedes Projektil verantwortlich bis es zum Stillstand kommt.

Wenn ich im bewohnten Gebiet einen Schuss abgebe nehme ich immer in Kauf unbeteiligte Dritte zu gefährden unabhängig davon wieviele Schüsse ich abgegeben habe oder darf und ob die Schussabgabe gerechtfertigt war oder nicht.
In der Regel ist es wohl esoterisch anzunehmen das wenn man in einer Stresssituation einen einzigen Großkaliberschuss abgibt, den Angreifer wie geplant trifft und das Projektil auch stoppt und die Gefahr abgewandt ist.
Eine Büchsenprojektil in .223 FMJ wird auf ein paar Meter wohl unbeidruckt durch die anvisierte Schulter des Angreifers flutschen und seine Reise weiter fortsetzen - .223 FMJ geht z.T. noch durch Ziegelmauerwerk. Oder man schießt unter Stress mit der Pistole doch vorbei und beim Fenster raus ins Lokal gegenüber.
Selbiges bei einem Warnschuss. Wohin will man den sicher abgeben? In die Decke und hoffen das es kein Altbau mit Bundtramdecke aus Holz ist? Oder doch in die Wand und dann wars Trockenbau und man schießt noch durch den Flachbildfernseher auf der anderen Seite, beim Fenster raus und beim Nachbar in die Hundehütte wo leider grad der Hund liegt?
Oder man weiß das die Wand Stahlbeton ist, Warnschuss rein, das Projektil zersplittert und ein Querschläger landet im eigenen Oberschenkel, die Aterie reißt und man verblutet vor dem Angreifer.
Schlimmere Szenarien mit Schaden and Leib und Leben Dritter kann sich jeder selbst ausdenken, gibts genug.

MMn. sind das lauter Fragen die man sich besser vorher gut überlegt hat und nicht erst in der Sekunde in der Situation.
Und selbst wenn wohl die meisten hier d'accord sein werden das der ideale SV Fall mit Schusswaffe ist, das ich die Waffe präsentiere und der Angreifer ergreift die Flucht, heißt ein zielen schon das ich auch bereit sein muß einen Schuss abzugeben und alle Konsequenzen dessen zu akzeptieren.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Mi 17. Jan 2018, 15:25
von BigBen
Tine hat geschrieben:Und selbst wenn wohl die meisten hier d'accord sein werden das der ideale SV Fall mit Schusswaffe ist, das ich die Waffe präsentiere und der Angreifer ergreift die Flucht, heißt ein zielen schon das ich auch bereit sein muß einen Schuss abzugeben und alle Konsequenzen dessen zu akzeptieren.


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