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Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 12:15
von wolf
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Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 12:31
von gewo
wolf hat geschrieben:...Strafrahmen im WaffG sind aber auszuhalten.



hi

ist ja genau genommen nur verwaltungsrecht oder ist das schon strafrecht ..?

KM waere strafrechtlich, oder?

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 12:52
von wolf
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Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 13:43
von Counterstriker
h4tegw hat geschrieben:Wie soll er sich denn sonst helfen gegen einen 42jährigen?

Gegen einen 42jährigen der einem nichts tut muß man sich aber auch nicht helfen.
Und der Verdacht war ja wohl ganz offensichtlich begründet.

Wodurch?
Bzw: Selbst wenn - das berechtigt ihn nicht zur Selbstjustiz. Akute Gefahr für ihn oder sein Eigentum war ja ganz offensichtlich nicht gegeben.
Ich hab kein Mitleid oder Verständnis für Spinner die einen auf Django machen. :evil:

rubylaser694 hat geschrieben:
naja jemandem mit einer illegalen pistole nachfahren fällt wohl eher nicht mehr unter notwehr...

Doch! Z.B. bei dem Asylwerber der einen "Landsmann" mit einer illegalen Waffe erschossen hatte wars auch Norwehr!

Der Asylwerber ist aber auch nicht jemandem nach und hat ihn mit der Waffe bedroht, sondern er wurde tatsächlich angegriffen - da liegt IMHO der große Unterschied.

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 13:57
von Nudnik
Er wurde nicht angegriffen, er wurde bedroht....

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 14:22
von pointi2009
davon abgesehen, darf ich ja mit meiner waffe auf WBK auch nicht ausserhalb meines eingefriedeten Grund und Boden oder Wohnung jemanden damit anhalten, bedrohen oder gar angreifen

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 14:56
von Counterstriker
Nudnik hat geschrieben:Er wurde nicht angegriffen, er wurde bedroht....

"Mindestens vier mit Messern und Hacken bewaffnete Tschetschenen waren im August 2006 in die Wohnung der Dagestaner in Hallein eingedrungen. Die Tschetschenen attackierten sofort, verletzten einige der Dagestaner schwer."
... hört sich etwas anders an.
davon abgesehen, darf ich ja mit meiner waffe auf WBK auch nicht ausserhalb meines eingefriedeten Grund und Boden oder Wohnung jemanden damit anhalten, bedrohen oder gar angreifen

Im Falle von Nothilfe oder Notwehr (was hier nicht der Fall war) sollte das Wurscht sein.

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 15:18
von Nudnik
Counterstriker hat geschrieben:
Nudnik hat geschrieben:Er wurde nicht angegriffen, er wurde bedroht....

... hört sich etwas anders an.


Ich meinte den alten Mann der den Waldarbeiter bedrohte.... Hier gerät ja langsam alles durcheinander :D

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 16:17
von Counterstriker
Ooops, sorry. Ein klassischer Fall von Mistverständnis. :doh:

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 16:20
von pointi2009
Counterstrike hat geschrieben:Im Falle von Nothilfe oder Notwehr (was hier nicht der Fall war) sollte das Wurscht sein.


glaub ich nicht, vielleicht weiss ein kundiger mehr. Nur laut WaffenG darf ich die Waffe nur auf meinem Grund/Boden "führen" - sobald ich dieses verlasse wäre ein unerlaubtes Führen der Waffe. Egal ob Notwehr/Nothilfe

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 20:00
von Abbath
pointi2009 hat geschrieben:
Counterstrike hat geschrieben:Im Falle von Nothilfe oder Notwehr (was hier nicht der Fall war) sollte das Wurscht sein.


glaub ich nicht, vielleicht weiss ein kundiger mehr. Nur laut WaffenG darf ich die Waffe nur auf meinem Grund/Boden "führen" - sobald ich dieses verlasse wäre ein unerlaubtes Führen der Waffe. Egal ob Notwehr/Nothilfe


liegt ein nothilfe-fall vor, darfst mit deiner waffe dein (/das umfriedete) grundstück verlassen.
willst du notwehrfähiges gut schützen darfst du mit deiner waffe dein (/das umfriedete) grundstück verlassen.
11) 2. Fall: Ein Wiener Notar hatte in seinem vor seinem Wohnhaus abgestellten Geländewagen einen „stillen“ Alarm eingebaut. Als dieser in der Nacht ausgelöst wurde, eilte der Notar mit einer Faustfeuerwaffe bewaffnet zum Einbruchsobjekt. Dort konnte er den Autodieb auf frischer Tat ertappen. Mit vorgehaltener Waffe hielt er den Gesetztesbrecher solange in Schach, bis die Polizei eintraf.


1. März 1997:

Der Besitzer eines Uhren- und Schmuckgeschäftes in Kössen wurde telefonisch in Kenntnis gesetzt, daß Einbrecher in seinem Geschäft seien. Der Eigentümer nahm danach eine Bockbüchsflinte an sich und begab sich zum Einbruchsobjekt. Als zwei Einbrecher, mit dem in einer Tasche verwahrten Diebsgut aus der aufgebrochenen Geschäftstür traten, hob der Geschäftsmann die Waffe auf halbe Brusthöhe und richtete die Mündung grob auf sie. Der vordere stellte die Tasche auf den Boden und startete los, um sich auf den Geschäftsmann zu werfen. Der Angegriffene schoß und traf den Angreifer ins Schienbein. Teile des ausgetretenen Geschosses trafen den zweiten Einbrecher in den Knöchel. Dem Schützen wurde vom Gericht Notwehr zuerkannt.


beispiel: hunde beissen ein schreiendes, am boden liegendes kind 50 meter vor deiner grundstücksgrenze.
du nimmst deine waffe läufst raus und hilfst.

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 10:48
von pointi2009
skeptisch vernehme ich diese Worte, dennoch find ich die Ausführung interessant.

Beispiel: heisser Einbruch im Nachbarhaus? Klar Polizei rufen wenn ich das mitbekomme. Würde da jemand mit der Waffe Hilfe leisten?

Zu deinem Beispiel mit den Hunden: vermutlich würde ich keine Waffe nehmen, da die Gefahr, das Kind zu gefährden sehr gross wäre. Einen Knüppel ja und meine Hund zur Ablenkung. Dicke Handschuhe und eine dicke Jacke wäre auch nicht schlecht.

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 12:52
von Abbath
pointi2009 hat geschrieben:skeptisch vernehme ich diese Worte, dennoch find ich die Ausführung interessant.

Beispiel: heisser Einbruch im Nachbarhaus? Klar Polizei rufen wenn ich das mitbekomme. Würde da jemand mit der Waffe Hilfe leisten?

Zu deinem Beispiel mit den Hunden: vermutlich würde ich keine Waffe nehmen, da die Gefahr, das Kind zu gefährden sehr gross wäre. Einen Knüppel ja und meine Hund zur Ablenkung. Dicke Handschuhe und eine dicke Jacke wäre auch nicht schlecht.


pointi - es ging ja nicht darum, was ratsam wäre oder was am erfolgversprechendsten ist, sondern ob es im Rahmen von notwehr/nothilfe erlaubt ist.

das unerlaubte führen bzw. verwenden einer legal besessenen waffe, um damit ein gewaltverbrechen zu stoppen wird von der eintreffenden polizei vermutlich auch wohlwollend aufgenommen.
es sei denn, du stürmst ihnen mit gezogener waffe entgegen. ^^

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 13:02
von pointi2009
dass die anrückende Polizei das vermutlich positiv sieht ja - dafür kenn ich genug Polizisten, die das auch unterschreiben würden, mich hätt ja nur die Konsequenz vor der Staatsanwaltschaft interessiert, wenn ich einen mit der Waffe dann an/erschiessen musste aus Notwehr/Nothilfe und das ausserhalb meines Besitzes.

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 13:05
von Abbath
pointi2009 hat geschrieben:dass die anrückende Polizei das vermutlich positiv sieht ja - dafür kenn ich genug Polizisten, die das auch unterschreiben würden, mich hätt ja nur die Konsequenz vor der Staatsanwaltschaft interessiert, wenn ich einen mit der Waffe dann an/erschiessen musste aus Notwehr/Nothilfe und das ausserhalb meines Besitzes.


StGB § 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

Ich kann mir nicht vorstellen dass im Falle einer berechtigten Nothilfe irgend ein anderer Paragraph noch eine Rolle spielt.
Und bei einem Hund wird auch die Notwehrüberschreitung nicht zum Tragen kommen.