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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Verfasst: Do 3. Mär 2011, 06:56
von Stickhead
Die Beschränkung darf weder zeitlich noch örtlich sein. Wenn ein offenbar rechtswidriger Beschränkungsvermerk eingetragen wird sofort berufen!

Rechtskonform wäre zB Die Berechtigung zum Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen gilt auf die Dauer der Tätigkeit als Personen- und Objektschützer.

Damit wärst du immer berechtigt,die Waffe zu Führen, solange das Dienstverhältnis besteht.

Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Verfasst: Do 3. Mär 2011, 16:49
von Schlesi
Stickhead hat geschrieben:Die Beschränkung darf weder zeitlich noch örtlich sein. Wenn ein offenbar rechtswidriger Beschränkungsvermerk eingetragen wird sofort berufen!

Rechtskonform wäre zB Die Berechtigung zum Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen gilt auf die Dauer der Tätigkeit als Personen- und Objektschützer.

Damit wärst du immer berechtigt,die Waffe zu Führen, solange das Dienstverhältnis besteht.


Super! Vielen Dank für die Info - genau das ist das was ich wissen wollte!

@Sandmann: War absolut nur ein Beispiel, ich geh mit Sicherheit nicht zum Spass bewaffnet zum Billa :P