Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Verfasst: Do 3. Mär 2011, 06:56
Die Beschränkung darf weder zeitlich noch örtlich sein. Wenn ein offenbar rechtswidriger Beschränkungsvermerk eingetragen wird sofort berufen!
Rechtskonform wäre zB Die Berechtigung zum Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen gilt auf die Dauer der Tätigkeit als Personen- und Objektschützer.
Damit wärst du immer berechtigt,die Waffe zu Führen, solange das Dienstverhältnis besteht.
Rechtskonform wäre zB Die Berechtigung zum Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen gilt auf die Dauer der Tätigkeit als Personen- und Objektschützer.
Damit wärst du immer berechtigt,die Waffe zu Führen, solange das Dienstverhältnis besteht.