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Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 19:39
von sandman
Nö, bleibt in Waffenrecht, weil es besser hierher passt:

@Bucki: Du liegst falsch, weil der Jagdschein nicht automatisch zum Besitz & Führen von FFW berechtigt, Du kannst damit nicht einmal Kurzwaffen Muni kaufen!

Zum Erwerb von Kurzwaffen genügt der Jagdschein nicht, dazu muss die Behörde einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte leisten. Auch für den Kurzwaffen-Munitionserwerb ist ein separater Eintrag in der WBK erforderlich, sofern es sich um Kaliber handelt, die nicht auf Grund des Jagdscheines erworben werden dürfen. Die Waffenbehörden stellen ohne weitere Bedürfnisprüfung Jagdscheininhabern Voreinträge für zwei Kurzwaffen beliebigen, jagdlich geeigneten Kalibers aus. Das Bedürfnis für wenigstens 2 Kurzwaffen wird durch den Jagdschein abgedeckt.



Das heißt, dass der Jagdschein zwar als Bedürfnisgrund gilt, aber nicht automatisch dazu berechtigt. Du kannst es beantragen und wirst es bekommen (und wärst ziemlich dämlich, wenn Du es nicht tun würdest), aber eben nicht automatisch.

Grüße

Sandman

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 19:54
von buckshot
hm, bringt mich nun schon etwas ins grübeln - denn ich bin davon ausgegangen, dass die beiden asukünfte aus d und ö aus kompetenter quelle stammen - allerdings wie gesagt habe ich keinen gesetzestext dazu;
am antrag für den jagderlaubnisschein wird nur auf die gültigen gesetzestexte verwiesen...

so wie sandmann das beschreibt, muss der deutsche jäger sich die kw nur eintragen lassen - ich habe es auch so verstanden dass diese (biszu 2 kw) dem jäger "zustehen" - er also grundsätzlich eine art rechtsanspruch hat - dass die waffen ind die jäger -wbk eingetragen werden, denke ich mir daher als reine formalität - er darf sie jedenfalls dann auch bei der jagd führen. meine freunde in deutschland haben jedenfalls alle auch kw dabei...

gehe ich richtig mit meiner annahme, dass ich mit einem jagderlaubnisschein jedenfalls meine mitgebrachte büchse/flinte (soferne ein eu-fwp besteht...) in d führen darf weil ich auch in ö dazu berechtigt bin (nach ö- recht eben) - aber in d gilt doch nicht das ö recht, sondern das d - recht - und ein jagdausübungsberechtigter dort darf sehr wohl eine kw oder einen ha führen...

den verbringen darf ich meine kw jedenfalls - im blödesten fall hätte ich dann in d eine kw unberechtigt geführt....- das will ich aber eigentlich vermeiden bzw. rechtlich abgesichert wissen...

http://www.jagd-bayern.eu/fileadmin/_Al ... schein.pdf

kennt sich also hier evtl. einer mit den deutschen gesetzen aus oder hat selber erfahrungen damit gemacht?

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 19:59
von sandman
Da bringst Du ein paar Sachen durcheinander:

Deine Jagdkarte gilt als Equivalent zum deutschen Jagdschein, das heisst Du darfst (mit Nachweis einer Einladung) auch eine Jagdwaffe führen, aber nur dort, wo Du eingeladen bist. Du darfst NICHT andere Jagdwaffen erwerben und Du kannst auch KEINE deutsche WBK beantragen und daher auch KEINE Kurzwaffen führen.

Jetzt klar?

Grüße

Sandman

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 20:13
von buckshot
sandman hat geschrieben:Da bringst Du ein paar Sachen durcheinander:

Deine Jagdkarte gilt als Equivalent zum deutschen Jagdschein, das heisst Du darfst (mit Nachweis einer Einladung) auch eine Jagdwaffe führen, aber nur dort, wo Du eingeladen bist. Du darfst NICHT andere Jagdwaffen erwerben und Du kannst auch KEINE deutsche WBK beantragen und daher auch KEINE Kurzwaffen führen.

Jetzt klar?

Grüße

Sandman



nicht ganz - also der erste teil ist schon längst klar (einladung...; erwerben will ich ja auch in d gar nichts - nur die eigenen waffen führen...)- ich dachte nur, dass das äquivalent zum deutschen jagdschein bzw. der deutsche jagdschein an sich auch zum führen der ffw bei der jagdausübung berechtigt, nicht die deutsche wbk - diese ist - dachte ich jedenfalls nur zum erwerb nötig (die brauchen ja auch eine wbk für langwaffen...) - aber das führen wäre eben mit der jagderlaubnis geregelt...

jedenfalls habe ich demnach eine andere- offenbar falsche auskunft auf meine diesbezügliche anfrage bekommen :!: :oops: :evil:

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 20:21
von sandman
deutsche WBK (in diesem Fall) = Erwerb & Besitz von FFW
Jagdschein = Führen von jagdlichen Waffen

Du darfst nicht führen, was Du nicht besitzen darfst!

Grüße

Sandman

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: So 25. Nov 2012, 18:49
von Floody
Ich grabe diesen Thread mal aus und frage nochmals ob jemand eine Ahnung hat wie das laufen könnte wenn ich mich eine längere Zeit in Deutschland aufhalte und meinen Sport dort ausüben möchte. Ich frage mich hald ob ich mir diese ganzen Scherze wie 1 Jahr Schützenverein & Kniefall vor dem jeweiligen OBmann amchen muss oder ob eben wie im ersten Post gefragt der Nachweis einer hiesigen WBK oder gar eines EUFWP irgendwas nützen würde das ohne viel mühsamkeiten zu bekommen? Tät ja eh nur meine Glock mitnehmen wollen...

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: So 25. Nov 2012, 19:45
von gewo
Floody hat geschrieben:Ich grabe diesen Thread mal aus und frage nochmals ob jemand eine Ahnung hat wie das laufen könnte wenn ich mich eine längere Zeit in Deutschland aufhalte und meinen Sport dort ausüben möchte. Ich frage mich hald ob ich mir diese ganzen Scherze wie 1 Jahr Schützenverein & Kniefall vor dem jeweiligen OBmann amchen muss oder ob eben wie im ersten Post gefragt der Nachweis einer hiesigen WBK oder gar eines EUFWP irgendwas nützen würde das ohne viel mühsamkeiten zu bekommen? Tät ja eh nur meine Glock mitnehmen wollen...


hallo

nach meinem wissenstand keine erleichterungen

d.h. ein jahr im verein mit leihwaffe KK schiessen
danach darfst eine KK beantragen wenn der vereinssvorstand zustimmt
nach drei (?) weiteren jahren mit trainingsnachweis und wenn der verein zustimmt dann eine GK waffe
...

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: So 25. Nov 2012, 22:05
von Floody
:doh:

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 23:40
von piefke
Ich muss mich hier mal kurz als Piefke einbringen;-)

Also die geschilderte Blockwartmentalität gibt es sicherlich im DSB( in Bayern: BSSB). Das sind die Vereine, wo man so schöne Uniformen in grün trägt........

Bei den Sportschützen des BDS( Anbieter von IPSC in Deutschland) und BDMP gibt es in 96% der Fälle keine Blockwartmentalität.

Nach 12 Monaten Training bekommst Du den Stempel für 2 Kurzwaffen und 3 Halbautomatische Langwaffen.


Jetzt kommt die Behörde mit ins Spiel. Es gibt eine "kann"-Bestimmung Menschen, die in den letzten 5 Jahren nicht in der BRD gelebt haben die WBK zu verweigern. Das von Behörde zu Behörde und von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Aber als Österreich sind die Chancen sicherlich ganz gut.

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Fr 16. Dez 2016, 00:23
von Philipp181281
Hallo,

Meine Frage ist so ähnlich:

Ich habe eine österreichische WBK, behalte einen österreichischen Wohnsitz, ziehe aber fix nach Bayern und habe dort ebenfalls einen Wohnsitz

Mit dem europäischen Waffenpass darf ich meine Pistole auch mit nach Bayern nehmen und dort aktiv meinen Sport ausüben.

Korrekt?

Vielen Dank

Philipp

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Fr 16. Dez 2016, 01:08
von gewo
Philipp181281 hat geschrieben:Hallo,

Meine Frage ist so ähnlich:

Ich habe eine österreichische WBK, behalte einen österreichischen Wohnsitz, ziehe aber fix nach Bayern und habe dort ebenfalls einen Wohnsitz

Mit dem europäischen Waffenpass darf ich meine Pistole auch mit nach Bayern nehmen und dort aktiv meinen Sport ausüben.

Korrekt?

Vielen Dank

Philipp


nein

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Fr 16. Dez 2016, 01:24
von bino71
Das "Nein" etwas ausführlicher:

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Mitnahme (Mitnahme/Mitbringen heißt persönlicher Transport von Schusswaffen und Munition während einer Reise) der darin eingetragenen Schusswaffen in andere Mitgliedstaaten, nach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechtes.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.
Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden (ausgenommen sind grundsätzlich Jägerinnen/Jäger oder Sportschützen).
Für Jäger und Sportschützen gilt: maximal drei Waffen dürfen ohne Bewilligung mitgebracht werden, sofern diese in einem vom Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffene als Anlass seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist (zB Jagdeinladung, Wettkampfbestätigung).

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Fr 16. Dez 2016, 16:57
von piefke
Solltest dein neuer Wohnort in einem der grenzlandkreise sein kann es sein, dass du mit dem Landratsamt was aushandeln kannst, eine Waffe regelmäßig zum Sport nach Deutschland zu nehmen. Aber müssen tun die nix!
Trete möglichst zum 1.1. in einem Schützenverein ein. Dann gehen die 12 Monate schneller rum ^^

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Fr 16. Dez 2016, 17:42
von gewo
piefke hat geschrieben:Solltest dein neuer Wohnort in einem der grenzlandkreise sein kann es sein, dass du mit dem Landratsamt was aushandeln kannst, eine Waffe regelmäßig zum Sport nach Deutschland zu nehmen.


jap
das geht

EUFWP loesen
vom deutschen landratsamt eine dauergenehmigung eintragen lassen

dann gehts

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Fr 16. Dez 2016, 21:22
von Philipp181281
Vielen Dank!

Zieh von NÖ in den schönen Landkreis Traunstein! Also nur 25 km nach der Grenze Salzburg/Freilassing!

Dann beantrage ich den EUFWP und kontaktiere das Landratsamt Traunstein.
Jemand zufällig Erfahrung mit den bayrischen Behörden?

Jetzt noch die letzte blöde Frage: wenn ich in Salzburg schießen geh? macht es keinen Unterschied weil ich ja die Pistole zurück nach Traunstein nehmen muss oder?

LG
Philipp