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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 15:23
von Calcipher
Das ergibt sich aus §1.1 WaffG. Siehe 2 Postings weiter oben.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 15:33
von burggraben
Calcipher hat geschrieben:Das ergibt sich aus §1.1 WaffG. Siehe 2 Postings weiter oben.

Hmm stimmt ja, da hast du natürlich recht, das kann man so lesen.

Ist jetzt ein bisserl Haarspalterei was ich hier mache, aber ist "ihrem Wesen nach" und "Intention des Herstellers" gleichzusetzen? "ihrem Wesen nach" bezieht sich auf physische Eigenschaften des Messers, "Intention des Herstellers" bezieht sich auf das was sich der Hersteller dabei gedacht hat. Ich kann ein Taschenmesser zum Brot schneiden bauen und um es sicherer in der Handhabung zu machen mache ich als Hersteller die Klinge so dass sie arretiert und schwups ist das Ding seinem Wesen nach von einem Fallmesser nicht mehr zu unterscheiden.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 15:45
von Revierler_old
Im Par. 1 steht "dem Wesen nach dazu bestimmt". Also wozu es hergestellt wurde. Anders gefragt: Was ist die Intention des Herstellers?

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 15:48
von Revierler_old
@Burggraben: es geht in D nicht darum, ob die Klinge arretiert. Sondern darum, ob sie EINHÄNDIG feststellbar ist.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 16:29
von RcL
Rein interessehalber, unter was fällt eigentlich das hier? Ist ein Springmesser (weshalb es ja eigentlich eine Waffe wäre?), hat jedoch auch andere Funktionen.....

https://kershaw.kaiusaltd.com/knives/knife/funxion-emt1

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 16:39
von v0s
RcL hat geschrieben:Rein interessehalber, unter was fällt eigentlich das hier? Ist ein Springmesser (weshalb es ja eigentlich eine Waffe wäre?), hat jedoch auch andere Funktionen.....

https://kershaw.kaiusaltd.com/knives/knife/funxion-emt1


Glaube nicht dass sich was am Status ändert nur weil noch zusätzlich anderes Werkzeug dran hängt. Ein Nagant mit Bajonett bleibt auch eine Waffe, obwohl durch das Bajonett ein Schraubendreher dran ist. :lol:

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 16:48
von RcL
v0s hat geschrieben:
RcL hat geschrieben:Rein interessehalber, unter was fällt eigentlich das hier? Ist ein Springmesser (weshalb es ja eigentlich eine Waffe wäre?), hat jedoch auch andere Funktionen.....

https://kershaw.kaiusaltd.com/knives/knife/funxion-emt1


Glaube nicht dass sich was am Status ändert nur weil noch zusätzlich anderes Werkzeug dran hängt. Ein Nagant mit Bajonett bleibt auch eine Waffe, obwohl durch das Bajonett ein Schraubendreher dran ist. :lol:

Bei dem Messer ists aber nur ein Mechanismus vs. mehrere Funktionen. Wär dann wohl eher so, wie wenn am Schraubendreher ein Lauf ist :P Aber das Bajonett ist ja auch per Definition eine Waffe und kein Werkzeug, von daher....

Ich hab das bisher eigentlich völlig anders gesehen, weil das Messer (mit der Bezeichnung EMT - Emergency Medical Technician) ja "seinem Wesen nach" nicht wirklich als Waffe konzipiert wurde, sondern eher als Multifunktionswerkzeug und es daher von der Waffendefinition ausgenommen wäre :think: Aber an deinem Argument ist schon was dran....

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 17:07
von oJo
Der Mechanismus hat in Österreich keinerlei Bedeutung ob es jetzt eine Waffe ist oder nicht, genauso wie z.B. Klingenlänge. Einzig und alleine das, wofür das Messer konstruiert wurde macht es zur Waffe. Deswegen: Kampfmesser = Waffe, Buschmesser = Werkzeug.

Ein "Rescueknife" ist somit definitv keine Waffe nach WaffG, sondern ein Werkzeug.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 17:18
von RcL
oJo hat geschrieben:Der Mechanismus hat in Österreich keinerlei Bedeutung ob es jetzt eine Waffe ist oder nicht

Das stimmt so nicht.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 1X0000_000
Diesem technischen Waffenbegriff unterliegen neben allen Schusswaffen insbesondere auch Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, wie Säbel, Degen, Stilette, Dolche, Spring- und Fallmesser

Die unterscheiden sich ja ausschließlich durch den Öffnungsmechanismus von anderen Klappmessern, welche wiederum nicht als Waffe gelten.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 17:37
von rhodium
Eine Airsoft verschiesst Plastikkügelchen ... gewöhnlich 6 mm

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 22:54
von burggraben
Im aktuellen Praxiskommentar vom Keplinger (6. Auflage) wird (unter anderem) bei den Messern auf den hier verlinkten Rechtssatz verwiesen.

Gewöhnliche Messer - das sind Messer mit stumpfen Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser,
Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind selbst dann, wenn sie
eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge besitzen (sogenanntes "Fixiermesser") in der Regel nicht als
Waffen im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. Erst dann, wenn ein solches
feststellbares Taschenmesser überdies noch eine besondere Vorrichtung zum Ausspringen der Klinge
besitzt ("Springmesser" und "Fallmesser" im Sinne des § 11 Abs 1 Z 6 WaffG 1967), ist es eine
Stichwaffe und Stoßwaffe und als Waffe im technischen Sinn zu werten.

Als Laie liest es für mich so als ob der OGH in diesem Fall nach einem rein technischen Kriterium abgrenzt hat.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 23:12
von burggraben
Revierler hat geschrieben:@Burggraben: es geht in D nicht darum, ob die Klinge arretiert. Sondern darum, ob sie EINHÄNDIG feststellbar ist.

Sorry, gut möglich, ich kenn mich mit dem deutschen Gesetz nicht gut aus.

Revierler hat geschrieben:Im Par. 1 steht "dem Wesen nach dazu bestimmt". Also wozu es hergestellt wurde. Anders gefragt: Was ist die Intention des Herstellers?

Der Praxiskommentar vom Keplinger sagt dazu folgendes:
§1 WaffG knüpft an einen technischen Waffenbegriff an [...] Das für die Waffenqualifikation maßgebliche "Wesen" und die daraus abzuleitende Bestimmung eines Gegenstandes ist "aufgrund seiner Konstruktion, Beschaffenheit, usw." zu beurteilen.

Das klingt für mich als absolutem Laien schon eher nach Kriterien die am zu beurteilenden Objekt selbst festzustellen sind und weniger nach Motivforschung beim Hersteller. Hast du eine Quelle dafür das die Intention des Herstellers maßgeblich ist?

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 05:03
von Kapselpracker
RcL hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Der Mechanismus hat in Österreich keinerlei Bedeutung ob es jetzt eine Waffe ist oder nicht

Das stimmt so nicht.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 1X0000_000
Diesem technischen Waffenbegriff unterliegen neben allen Schusswaffen insbesondere auch Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, wie Säbel, Degen, Stilette, Dolche, Spring- und Fallmesser

Die unterscheiden sich ja ausschließlich durch den Öffnungsmechanismus von anderen Klappmessern, welche wiederum nicht als Waffe gelten.

Es ist völlig egal wie die Klinge aufgeht oder ob die Klinge feststellbar ist oder nicht, nur wegen einer solchen Funktion wird noch lange keine Waffe daraus.
Bestes Bspl. ist das Stanley Messer aus dem Baumarkt, da kannst du auch die Klinge Fixieren ist aber mit sicher keine Waffe.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 06:12
von IronFox
Das Thema scheint komplizierter zu sein als ich am Anfang dachte.
Ich ging davon aus das nur die Sachen davon betroffen sind die nur über den Waffenhandel erhältlich sind.

Wenn wir schon beim Thema sind dann hätte ich gleich noch eine Frage.
Was passiert bei einem Waffenverbot mit den Waffen die man beim Händler auf Depot legen hat lassen?
Sind die dann auch weg oder verbleiben die dann dort bis man sie über den Händler verkauft bzw. bis das Waffenverbot aufgehoben wurde?

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 06:43
von Revierler_old
Ist denn das Wesen "aufgrund seiner Konstruktion, Beschaffenheit" nicht die Intention des Herstellers? Oder macht der das rein zufällig?Würfelt der Hersteller die Eigenschaften oder verfolgt er einen Zweck mit der Konstruktion?