Seite 2 von 4

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 00:35
von Norander
bino71 hat geschrieben:Deshalb ist die Beantwortung auch wohl nie öffentlich zu lesen gewesen.


:text-imwithstupid:
Wenn es auf der Seite des Parlaments öffentlichen lesbar ist bzw. Für jedermann zum Download bereit steht, wie nennt man das dann? Moment ich helf dir...

Öffentlich!

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 00:57
von gewo
die statistk erinnert mich an die zahlen die oesterreich 2015(?) in die EU schusswaffensatistik eingemeldet hat

das waren damals 80 tote durch „sonstige schusswaffen“ oder so
also nicht kat A, kat B, kat C oder kat D

hab damals tagelang rumtelefoniert um rauszukriegen was der bullshit soll
war sinnlos
keiner konnte was dazu sagen wo die zahlen herkamen

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 07:22
von Pirker
gewo hat geschrieben:die statistk erinnert mich an die zahlen die oesterreich 2015(?) in die EU schusswaffensatistik eingemeldet hat

das waren damals 80 tote durch „sonstige schusswaffen“ oder so
also nicht kat A, kat B, kat C oder kat D

hab damals tagelang rumtelefoniert um rauszukriegen was der bullshit soll
war sinnlos
keiner konnte was dazu sagen wo die zahlen herkamen

Papier ist geduldig....

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 07:39
von Robiwan
gewo hat geschrieben:die statistk erinnert mich an die zahlen die oesterreich 2015(?) in die EU schusswaffensatistik eingemeldet hat

das waren damals 80 tote durch „sonstige schusswaffen“ oder so
also nicht kat A, kat B, kat C oder kat D

hab damals tagelang rumtelefoniert um rauszukriegen was der bullshit soll
war sinnlos
keiner konnte was dazu sagen wo die zahlen herkamen


Hmm... Armbrust, Bogen, Steinschleuder? Theoretisch kann man auch am Schuss einer Schreckschusswaffe sterben. Aber gleich 80 Tote?

Ich kann mir den Ablauf schon vorstellen:
A: "Du B, die Pfosten in Brüssl wolln wissn, wia viele Leit letzts Jahr bei uns durch 'sonstige Schusswaffen' gstorben sein. Welche solln des sein?"
B: "Puh, koa Ahnung. Was hamma den letztes Mal reingschrieben?"
A: "Du frogst Sachn, woass decht i nimma!"
B: "Dann schreib irgendwas. Nit zviel aba a nit zwenig. Nit dass wer nachfrag."
A: "80, moansch passt des?"
B: "jo, 80 klingt guat...."

Monate später ein Anruf:
T: "Servus i bins da gewo! Wia kemmtsn leicht auf die 80 Tote durch 'sonstige Schusswaffen' in da EU-Statistik? Und überhaupt: was solln des für ane Waffen sein?"
A: "Moment, da kenn i mi nit aus. I frag mein Kollegen. Du B, wia war des...."

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 07:48
von burggraben
Eine Sache in der Liste macht mich jetzt schon echt stutzig. Es wurde in den 3 Jahren genau 1 Delikt mit Typ "§ 278c StGB – Terroristische Straftaten" gezählt. Diese terroristische Straftat soll anscheinend mit einer legalen Schusswaffe verübt worden sein. Und jetzt kommts: Diese legale Schusswaffe war im Besitz eines Staatenlosen. Ich kann mir grade schwer vorstellen dass man in Österreich als Staatenloser legal eine Schusswaffe besitzen kann. Da wird doch schon das Computerformular bei der Registrierung scheitern weil eine Nationalität ausgewählt werden muss. Vielleicht ist die Definition von "legaler" Schusswaffe einfach nur sehr weit gefaßt in der Aufzählung, so dass es die Waffe von dem Staatenlosen miteinschließt.
Das Delikt war in 2016 und müsste es als terroristische Straftat eigentlich auch in die Medienberichterstattung geschafft haben, kann sich jemand erinnern was das war?

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 07:54
von Robiwan
Vielleicht wird "legal" mit "registriert" gleichgesetzt? Die Waffe könnte registriert, aber gleichzeitig als gestohlen gemeldet, sein (die Waffe allein wäre m.E. legal, aber durch den Besitz einer Unberechtigten illegal).
"Richtig" Illegal wären dann z.B. div. Importe aus dem Ausland, die nie das Beschussamt und/oder das ZWR gesehen haben.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 08:00
von burggraben
Gut möglich, da könntest du Recht haben.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 08:09
von combatmiles
und somit sehen wir aber sehr deutlich dass die Statistik gelinde gesagt "fürn Hugo" is...
Das einzige was die Gutis daraus wieder ableiten werden dass es eben auch so viele legale Waffen waren und Beschränkungen daher durchaus Sinn haben.. Weil nachfragen tut da zu 100% keiner..

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 09:33
von bino71
Norander hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:Deshalb ist die Beantwortung auch wohl nie öffentlich zu lesen gewesen.

:text-imwithstupid:
Wenn es auf der Seite des Parlaments öffentlichen lesbar ist bzw. Für jedermann zum Download bereit steht, wie nennt man das dann? Moment ich helf dir...
Öffentlich!

Ich kann Dir auch sehr gerne versuchen zu helfen, den Unterschied zwischen Öffentlich(Medien) und Öffentlich(Homepage) zu lernen, zu unterscheiden und zu verstehen, weil ohne zB burgggraben (Danke) hättest Du davon auch nichts gewußt.

@combatmiles: Die Beantwortung ist aus Juni 2017. Interessiert weder die Gutis, noch die Untis, noch die Idiotis, noch die Intelligentis.

Ich interpretiere das mit Staatenlosen so:
Er hat die Waffe schon gehabt, wurde Staatenlos und hat zeitnah nach "§ 278c StGB – Terroristische Straftaten" sich schuldig gemacht.
Vielleicht auch weil er Staatenlos geworden ist.
2. Idee: Polizei wollte die Waffen abholen und er hat sich verbarrikadiert und wollte "alles in die Luft jagen"

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 11:03
von gewo
Robiwan hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:die statistk erinnert mich an die zahlen die oesterreich 2015(?) in die EU schusswaffensatistik eingemeldet hat

das waren damals 80 tote durch „sonstige schusswaffen“ oder so
also nicht kat A, kat B, kat C oder kat D

hab damals tagelang rumtelefoniert um rauszukriegen was der bullshit soll
war sinnlos
keiner konnte was dazu sagen wo die zahlen herkamen


Hmm... Armbrust, Bogen, Steinschleuder? Theoretisch kann man auch am Schuss einer Schreckschusswaffe sterben. Aber gleich 80 Tote?

Ich kann mir den Ablauf schon vorstellen:
A: "Du B, die Pfosten in Brüssl wolln wissn, wia viele Leit letzts Jahr bei uns durch 'sonstige Schusswaffen' gstorben sein. Welche solln des sein?"
B: "Puh, koa Ahnung. Was hamma den letztes Mal reingschrieben?"
A: "Du frogst Sachn, woass decht i nimma!"
B: "Dann schreib irgendwas. Nit zviel aba a nit zwenig. Nit dass wer nachfrag."
A: "80, moansch passt des?"
B: "jo, 80 klingt guat...."

Monate später ein Anruf:
T: "Servus i bins da gewo! Wia kemmtsn leicht auf die 80 Tote durch 'sonstige Schusswaffen' in da EU-Statistik? Und überhaupt: was solln des für ane Waffen sein?"
A: "Moment, da kenn i mi nit aus. I frag mein Kollegen. Du B, wia war des...."


naja, vielleicht

irgendwer hat mir bei meinem telefonmarathon eh eionen zund gegeben wir es sein koennte
ich habs aber vergessen was es war
irgendwas wie "todesursache nicht feststellbar" wo man halt eine position im system gesucht hat wo man sie "hinschieben" kann

aendert aber natuerlich nix dran dass diverse redakteure sich genuesslich drueber verbreitern dasw wir in oesterreich die hoechste todesrate durch legale schusswaffen europaweit haben bzw hatten (im naechsten jahr warens null, im vorjahr warens zwei )

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 14:38
von Faber
burggraben hat geschrieben:Ich kann mir grade schwer vorstellen dass man in Österreich als Staatenloser legal eine Schusswaffe besitzen kann.

Man kann. Dass Waffengesetz unterscheidet nicht zwischen Staatenlosen und Drittstaatsangehörigen. Staatenlose können legal besitzen (und unter den richtigen Umständen auch führen!), wenn sie legal im Land sind, ohne Asylwerber zu sein, und sie entweder über einen Daueraufenthaltstitel verfügen oder der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Ausland liegt. (§11a WaffG) Da fallen unter anderem auch Staatenlose hinein, die Lebensmittelpunkt und passenden Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land haben.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 14:48
von gewo
Faber hat geschrieben:
burggraben hat geschrieben:Ich kann mir grade schwer vorstellen dass man in Österreich als Staatenloser legal eine Schusswaffe besitzen kann.

Man kann. Dass Waffengesetz unterscheidet nicht zwischen Staatenlosen und Drittstaatsangehörigen. Staatenlose können legal besitzen (und unter den richtigen Umständen auch führen!), wenn sie legal im Land sind, ohne Asylwerber zu sein, und sie entweder über einen Daueraufenthaltstitel verfügen oder der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Ausland liegt. (§11a WaffG) Da fallen unter anderem auch Staatenlose hinein, die Lebensmittelpunkt und passenden Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land haben.


bis zur novelle 2016 durften auch personen illegalen aufenthaltes und personen subsidiaeren aufenthaltes waffen besitzen und munition fuer langwaffen kaufen

ausschlaggeben war damals nur der lebensmittelpunkt

das "problem" wurde dann mittels novelle repariert
diese gruppe darf das nun nicht mehr

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 15:13
von Norander
76 StGB Todschlag fehlt komplett in der Statistik genauso wie Tötung auf Verlangen. Heißt das, dass es 0 Fälle gab oder dass es in der Statistik nicht aufscheinen sollte.

Eh wurscht.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 16:28
von Robiwan
Norander hat geschrieben:76 StGB Todschlag fehlt komplett in der Statistik genauso wie Tötung auf Verlangen. Heißt das, dass es 0 Fälle gab oder dass es in der Statistik nicht aufscheinen sollte.

Eh wurscht.


Interessante Feststellung!

Bei ersterem muss man ja schon eine Schusswaffe in der Hand halten damit's als Totschlag (=Mord im Affekt) durchgeht. Das wird wohl nicht so oft vorkommen.
Bei zweiterem braucht's auch noch eine Art "Beweis" dass der/die Umgebrachte das so wollte. Ansonsten fällts automatisch unter Mord. Auch hier wird die Schusswaffe nicht immer die erste Wahl sein. Meistens, so hab ich das Gefühl, sind das die Mord/Selbstmord-Kombinationen von denen man liest. Wo der alte Mann halt seine sterbenskranke alte Frau "erlöst" und sich dann auch gleich das Leben nimmt weil er ohne sie auch nicht weiterleben will.

Re: Offizielle Statistik Schusswaffenkriminalität getrennt nach legal/illegal

Verfasst: Do 29. Mär 2018, 16:50
von Evilcannibal79
wenn man jetzt den "Wilderer vom Annaberg" als Beispiel nehmen will.
Wie viele Delikte werden wohl von so jemandem in so einer Statistik geführt? Ich denke mal einige.
Ich weiß, dieser Fall kann hier nicht aufscheinen, weil schon 2013.
Es wird aber die eine oder andere Tragödie gegeben haben, da kommen dann schon ein paar Delikte zusammen obwohl es nur 1 Ereignis gegeben hat.
So können auch bestimmte Zahlen zustande kommen, ich denke nämlich nicht das hier differenziert wurde.