burggraben hat geschrieben:Daraus ergibt sich der Hintergrund der Überlegung wieso die Zustimmung aller Benützungsberechtigten notwendig ist - weil man dabei an die allen zugänglichen Bereiche in Mehrparteienhäusern und Wohntürmen gedacht hat.
an diesen fall habe ich nicht gedacht, weil ich mit meiner frau in einem haus wohne und uns dieses jeweils „zur ungeteilten hälfte“ gehört.
drum mein vergleich mit dem sorgerecht.
soweit ich das verstanden habe, was uns der notar damals erklärt hat gehört also beiden alles zu 100% (inkl rechte und pflichten), also „ungeteilt“, aber eben gemeinsam, daher „hälfte“. nur bei einer etwaigen veräußerung müssten beide zustimmen, aber das ist explizit im vertrag angeführt.