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Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 12:07
von Incite
wer hat dir denn diese Geschicht "erzählt", dass es restriktiv gehandhabt wird? Leute die vielleicht sagen "mehr wie 2 Plätze kriegst du nie"? :roll:

Ich sehe keinen Grund warum du nicht diese Aufhebung bekommen solltest...

lg

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 12:35
von joschi
naja, kann mir halt vorstellen dass die behörde nach dem credo "nicht noch jemand dem wir eine waffe in die hand drücken müssen" handelt und sich dann irgendwas aus deinem lebenslauf rauspickt und das dann zum anlass einer verweigerung nimmt. (haben ja zugriff auf so ziemlich alles). wozu ich aber sagen muss dass ich unbescholten bin.

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 12:55
von pointi2009
ohne unbescholten sein hättest ja jagdprüfung nicht machen können und ich gehe davon aus, dass das jetzt kein problem geben wird. im kurs wird ja beworben, dass das trotz zivildienst jetzt möglich ist die jagdkarte zu machen und waffen besitzen zu dürfen.

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 13:06
von joschi
da hast du recht, um überhaupt zur prüfung antreten zu dürfen musste man sein einwandfreies leumundszeugnis mitbringen. Wäre halt möglich dass die sagen "ok, der will als zivildiener sein waffenverbot aufgehoben haben, da schaun wir uns jetzt mehr an als sein polizeiliches führungszeugnis, der erwartet immerhin nen sehr großen gefallen von uns" ;-)

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 13:48
von gipflzipfla
joschi hat geschrieben:naja, kann mir halt vorstellen dass die behörde nach dem credo "nicht noch jemand dem wir eine waffe in die hand drücken müssen" handelt und sich dann irgendwas aus deinem lebenslauf rauspickt und das dann zum anlass einer verweigerung nimmt. (haben ja zugriff auf so ziemlich alles). wozu ich aber sagen muss dass ich unbescholten bin.


joschi hat geschrieben: Hat noch jemand Ideen worauf geachtet werden könnte?

Danke im Voraus, Joschi


sedas @joschi,
ich hatte es hier in einem Thread schon gepostet und auf Beispiele zu den nötigen Anträgen verlinkt.

- Kurs absolvieren
- Prüfung erfolgreich ablegen
- Antrag über die jeweilige Landesjägschaft downloaden
- Antrag abschicken

Es wir keinen Verweigerungsgrund geben.... einer unserer Kärntner Jungjäger hat das so gemacht!

Viel Erfolg für den Kurs, die bevorstehende Prüfung und Deine Jagdkarte!

Edit sagt: hier ist der Thread:

viewtopic.php?f=20&t=5782

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 13:52
von joschi
vielen dank gipflzipfla, prüfung ist allerdings schon bestanden und antrag abgeschickt;-) jetzt beginnt das lange warten auf den bescheid!

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 13:58
von gipflzipfla
joschi hat geschrieben:da hast du recht, um überhaupt zur prüfung antreten zu dürfen musste man sein einwandfreies leumundszeugnis mitbringen. ....


@joschi,
das wäre dann aber in dem jeweiligen Landesjagdgesetz, den Prüfungsbedingungen, heraus gestellt.

Wir haben den Kurs und das Schusstraining absolviert, sind zur Prüfung angetreten und das war es dann auch schon.

Relevant wird das polizeiliche Führungszeugnis dann, wenn Du den Antrag auf Ausstellung einer Jagdkarte stellst.

Dann musst Du neben Meldebestätigung, Jagdprüfungszeugnis, Erste Hilfe Nachweis, 2 Passfotos, eidesstattlicher Erklärung dass gegen Dich nichts vorliegt auch ein polizeiliches Führungszeugnis bei legen.

Um die Prüfung zu absolvieren brauchst Du nur den Erste Hilfe Kurs nach zu weisen.

So eine Prüfung kann man auch machen, um sich selbst daran zu erfreuen.. das Beantragen einer Jagdkarte, führen einer Schußwaffe im Revier, ist damit nicht zwingend verbunden!

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 14:00
von gipflzipfla
joschi hat geschrieben:vielen dank gipflzipfla, prüfung ist allerdings schon bestanden und antrag abgeschickt;-) jetzt beginnt das lange warten auf den bescheid!

Herzlichen Glückwunsch, Waidmanns Heil!

aaaahh.. ja, hab ich übersehen... 33° im Schatten bei uns :whistle:

Wo und wann hast Du denn die Prüfung absolviert?

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 14:24
von joschi
letzte woche erst, beim niederösterreichischen landesjagdverband:-)

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 14:44
von joschi
hmm nachweis über erste hilfe? davon höre ich das erste mal! Um zur prüfung anzutreten musste ich meldezettel und polizeiliches führungszeugnis vorlegen.. um eine jagdkarte zu lösen braucht man meldezettel, wehrdienstbuch oder eben bescheid über aufhebung des waffenverbotes, passfoto, ws noch mal leumundszeugnis, und das wars meines wissens nach.. Zumindest in niederösterreich!

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 15:33
von Incite
gehe niemals zu deinem Kaiser wenn du nicht gerufen wurdest!

du brauchst:

Jahresmitgliedskarte des NÖ Landesjagdverbandes
Nachweis jagdlichen Eignung
Bescheid über die Aufhebung
Lichtbild
Meldezettel
Amtlicher Lichtbildausweis
Verwaltungsabgabe 21,92 €

Das hab ich mitgehabt und mir die Jagdkarte gelöst. Das Führungszeugnis wurde schon beim Antrag, dass man die Jagdprüfung ablegen will abgegeben. Warum denn doppelt moppeln?

Viel Erfolg und WH von mir ;)

lg

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 16:45
von gipflzipfla
joschi hat geschrieben:..... Zumindest in niederösterreich!


9 Bundesländer, 9 verschiedene Landesjagdgesetze.. jeder kocht sein eigenes Süppchen.
Da hängt ja auch richtig viel Kohle mit dran.

Incite hat geschrieben:......Das Führungszeugnis wurde schon beim Antrag, dass man die Jagdprüfung ablegen will abgegeben. Warum denn doppelt moppeln?
Viel Erfolg und WH von mir ;)
lg


siehe oben... Vom Kursbeginn bis zum Beantragen der Jagdkarte vergingen knapp 9 Monate.
Das ist ein langer Zeitraum, in dem viel passieren kann.
Unter Anderem auch, dass gegen einen Kursteilnehmer, aus welchem Grund auch immer, ein Waffenverbot ausgesprochen wird.

Natürlich wird die Jägerschaft nicht automatisch darüber benachrichtigt, noch fragen die bei den Behörden nach.
Datenschutzgesetz usw. .

Deshalb, in Kärnten, pol. Führungszeugnis nicht älter als 3 Wochen.

Erste Hilfe Kurs bzw. Nachweis deshalb, weil beim Jagan immer etwas passieren kann.
Da wäre es dann halt schon angebracht, wenn man wenigstens und mindestens weiß, wie man ein Händchen hält ;-)

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Fr 8. Jul 2011, 16:58
von joschi
alles klar! bei uns durfte das leumundszeugnis nicht älter als 3 monate sein, da kommts eben auch drauf an wann ich die jagdkarte löse ob das dann noch gilt. Erste hilfe zählt zum prüfungsstoff, und wird sicher auch abgeprüft, auch wenns bei mir nicht so war. wegen waffenverbot prüft die jagdbehörde jeden jagdkarteninhaber alle 5 jahre auf herz und nieren, strafrechtliche und zivilrechtliche sachen, medizinische gutachten etc. wenn dann bestimmte tatsachen die annahme rechtfertigen, dass man nicht mehr als verlässlich gilt, ist sie ws schnell wieder weg..

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 14:58
von joschi
so, bescheid ist da, waffenverbot ist ganz regulär aufgehoben und ich freu mich:-) jetzt werd ich im august oder september die jagdkarte lösen. Danke für all die ratschläge und infos! Waidmanns heil!

Re: Jagdkarte nach Zivildienst!

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 15:55
von BigBen
joschi hat geschrieben:so, bescheid ist da, waffenverbot ist ganz regulär aufgehoben und ich freu mich:-) jetzt werd ich im august oder september die jagdkarte lösen. Danke für all die ratschläge und infos! Waidmanns heil!


Gratuliere und Waidmannsheil!