Seite 2 von 2

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 21:29
von cal22
Paddy91 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:gegen den pump fire stick ist ihnen (zumindestens vor zwei jahren) nix eingefallen

Preis? lagernd?

Blöde frage aber was ist das? Slam fire schrotflinte? Oder AR bumpfire stock? Oder..?

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 22:13
von yoda
Beim Bumbfire Schaft bleibt die Hand mit dem Abzugsfinger wo sie ist, die Waffe geht aufgrund des Rückstoßes zurück wird aber durch eine Feder wieder gegen den Abzugsfinger gedrückt, so dass sich der nächste Schuss löst. Funktioniert aber nicht besonders, hat sich deswegen auch in den USA nicht wirklich durchgesetzt.

Was extrem interessant ist, sind die digitalen Abzüge, da kann man wirklich ALLES einstellen, sogar Bursts oder die Feuerrate. Da bin ich wirklich gespannt wie man das in Zukunft rechtlich behandeln wird.

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 22:55
von gewo
yoda hat geschrieben:Was extrem interessant ist, sind die digitalen Abzüge, da kann man wirklich ALLES einstellen, sogar Bursts oder die Feuerrate. Da bin ich wirklich gespannt wie man das in Zukunft rechtlich behandeln wird.


immer dann wenn du mit EINER bewegung mehr als EINEN schuss ausloest bist beim (voll)automaten
daher brauchst ned gespannt sein ......
;-)

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 23:07
von zeroflow
gewo hat geschrieben:immer dann wenn du mit EINER bewegung mehr als EINEN schuss ausloest bist beim (voll)automaten


Tja, dazu könnte man mit viel Geld und viel Zeit vor Gericht streiten gehen was "eine Bewegung" ist. Ist loslassen des Abzugs eine Bewegung? Ist das Drehen einer Kurbel eine Bewegung? usw...

Mir wär's zu blöd.

Ansonsten: danke für die Antworten und Einwürfe, hat mich in meiner Meinung bestärkt, dass da korrekte Verhalten einfach viel Abstand ist.

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 06:59
von yoda
gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Was extrem interessant ist, sind die digitalen Abzüge, da kann man wirklich ALLES einstellen, sogar Bursts oder die Feuerrate. Da bin ich wirklich gespannt wie man das in Zukunft rechtlich behandeln wird.


immer dann wenn du mit EINER bewegung mehr als EINEN schuss ausloest bist beim (voll)automaten
daher brauchst ned gespannt sein ......
;-)
Naja die Dinger haben so einen kurzen Weg, dass man selbst mit dem Einzelfeuermodell deutlich über 10 Schuss pro Sekunde kommt, man muss nicht auf den Reset warten. Da gibts einen Modus wo sich beim drücken und beim auslassen ein Schuss löst, das ist laut ATF Einzelfeuer, weil sich eben pro aktiver Handlung nur 1 Schuss löst.

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 09:01
von Martin_Q
yoda hat geschrieben:Beim Bumbfire Schaft bleibt die Hand mit dem Abzugsfinger wo sie ist, die Waffe geht aufgrund des Rückstoßes zurück wird aber durch eine Feder wieder gegen den Abzugsfinger gedrückt, so dass sich der nächste Schuss löst. Funktioniert aber nicht besonders, hat sich deswegen auch in den USA nicht wirklich durchgesetzt.

Einspruch!
Mit einer Feder funktioniert das Teil eben nicht (sonst wär's auch zumindestens im Großteil der U.S.A. ebenfalls verboten) - sondern nur durch händisch ausgeführte Spannung. Man zieht den Vorderschaft nach vorne und löst durch den beweglich gelagerten Griff (und mit Hilfe des am "fingerrest" ideal plazierten Zeigefingers) den Schuß aus. Durch den Rückstoß "stauchts" die ganze Kostruktion wieder zusammen und aufgrund der weiterhin vorhandenen Körperspannung beginnt das Procedere von vorne.

So schlecht funktioniert das Ganze (mit ein wenig Übung) nicht. - unzählige Youtube-Videos zeigen daß man ein 30er Magazin in etwa 2 oder 3 Sekunden leer kriegt. In einschlägigen U.S. Foren tummeln sich sogar Leute die sich einen Kadenz-Wettbewerb liefern.
Momentan sind so etwa 1400 Schuß/Min möglich. Also deutlich mehr als echtes full Auto.

Durchsetzen werden sich bump fire stocks aber nie, denn die führenden Hersteller dieser bump fire stocks (z.B. http://www.slidefire.com oder Fostech) haben deren Vertrieb nach dem Las Vegas Massaker eingestellt (bzw. einstellen müssen. Ich bin zwar noch immer nicht ganz dahinter gekommen warum genau die jetzt nimmer vertrieben werden, denn als illegal erklärt sind sie meines Wissens zwar nicht, aber Fakt ist man kriegt dort nur mehr welche am Gebrauchtmarkt - selbstverständlich zu horrenden Preisen).
Klug war wer sich vorher welche gesichert hat. Wird vermutlich sowas werden wie 1986 der RDIAS. Praktisch 0 Materialkosten und ein wirklich netter Gewinn...

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 09:57
von cal22
Gibt auch genug Leute die das ohne dem Schaft können siehe YT.

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 10:18
von Martin_Q
Ja, quasi "aus der Hüfte" (was aber keine Kunst ist).
Genau diese Eigenschaft (nämich das nicht-Vorhandenseins eines selbständig arbeitenden Mechanismus) hebelte das WaffG in den U.S.A. aus und machte die Dinger legal.

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 11:22
von yoda
@Martin
Hast recht, mein Fehler, aber wie gesagt, besonders nützlich ist das so oder so net, da sind die Abzüge die in beide Richtungen auslösen wesentlich besser.

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 12:26
von Martin_Q
@yoda
da geb' ich Dir Recht.
Nützlich (für die Präzision) ist full auto so oder so nicht (siehe hierzu mein Avatar :-) )

Re: Rechtliche Definition "vollautomatisch"

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 14:21
von Coolhand1980
Wenn du zufällig eine Ausgabe des WaffG mit den Kommentaren vom Dr. Kepplinger herumliegen hast, glaube ich, dass du da eine Erklärung finden wirst. Ich hab mein Exemplar nicht bei der Hand.
Ich bilde mir ein, dass es darum geht, wie gewo schon geschrieben hat, dass mit jeder Bewegung des Finger ein Schuss ausgelöst wird, damit eine Waffe als HA und nicht als VA gilt.
Doch sei dir versichert, dass, als diese Rechtsmeinung Einzug gehalten hat, keiner was von "binary Triggern" gewusst hat. -Nur um der Frage danach zuvor zu kommen. Folglich kann daraus nicht auf die Legalität selbiger geschlossen werden.
Eine Gatling im Gegensatz erfüllt ja nichtmal die technische Definition eines HA. Es wird die Energie zum Nachladen der Waffe nicht durch die Expansion der Pulvergase gewonnen. Folglich war hier ein eigenes Verbot nötig. Analog gelten Revolvergewehre nicht als B Waffen.
(Diese seltene Logik dürfte dadurch passiert sein, dass ein Jurist mal ausnahmsweise einem Techniker zugehört hat...)

Bringen tun die Sachen alle nix. Ich hab genug VA geschossen, um draufzukommen, dass es schon ein sehr gutes Ergebnis ist, wenn man auf 10m alle Schüsse eines Bursts auf einen A4 Zettel bringt. Mit gezieltem, kontrolliertem Einzelfeuer kann man mit ausreichend Training in einer Sekunde sichere 4 Treffer anbringen, die weiter zusammenliegen. Obs da noch einen Unterschied macht, ein paar mehr Treffer in der selben Gegend zu landen? Ich glaube nicht, dass ein Angreifer dadurch noch schneller außer Gefecht gesetzt wird.