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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:31
von HighPlainsDrifter
Ok Danke! Hab den Unterschied nicht beachtet :x

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 19:57
von Grerdinger
Und (man kann sich ja schon mal daran gewöhnen, weil kommen wird es ja): Zukünftig sowieso Kat. C, weil D existiert in Bälde nicht mehr :cry:

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 20:17
von Kirsi
Wie sieht es eigentlich bei Kat. C Gewehren mit z.b. 25er Magazinen? Würde es zb. für meine RPR geben.

Ist dann mein Gewehr Kat. A oder gilt das nur bei HA bzw. Kat.B?

LG

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 20:37
von eXistenZ
Kirsi hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich bei Kat. C Gewehren mit z.b. 25er Magazinen? Würde es zb. für meine RPR geben.

Ist dann mein Gewehr Kat. A oder gilt das nur bei HA bzw. Kat.B?

LG

Dein Gewehr bleibt Kat. C

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 07:27
von Radetz
Angenommen: Hauptwaffe AR 15 in 223 wurde verkauft. Wechselsystem RRA in 9mm bleibt.
Wechselsystem rückt auf und belegt einen Platz. Wird das WS nebst Magazinen Kat A?

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: So 21. Okt 2018, 17:38
von m_a_d
Fallen SLFs mit großem Röhren-Magazin (zB Mag-Erweiterungen bei der 1301 womit im Mag inkl. der Erweiterungsröhre ja 11 oder mehr sein können) auch unter den Zwang zu KatA zu mutieren? Ich habe im §17 (1) 8 nichts gegenteiliges gefunden.

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: So 21. Okt 2018, 17:58
von fast12
Was blöd ist, ist dass UHR mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuß auch reinfallen.

Also wenn jemand so einen hat, dann muss er wohl JETZT entscheiden ob er ihn für immer besitzen möchte. (Falls jemand einen im Kaliber .357 loswerden möchte, bitte melden ;-))

EDIT: Kategorie A werden Sie wohl nicht. Sind ja keine HA. Obwohl - wenn das "Magazin" fixer Teil der Waffe ist, wird dann doch die ganze Waffe Kategorie A? - hmm... :think:

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: So 21. Okt 2018, 18:04
von JohnDoe88
m_a_d hat geschrieben:Fallen SLFs mit großem Röhren-Magazin (zB Mag-Erweiterungen bei der 1301 womit im Mag inkl. der Erweiterungsröhre ja 11 oder mehr sein können) auch unter den Zwang zu KatA zu mutieren? Ich habe im §17 (1) 8 nichts gegenteiliges gefunden.



9+1 ist bei der 1301 competition


Wird nicht unterschieden zw. fixem und wechselbarem Magazin?

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: So 21. Okt 2018, 19:30
von eXistenZ
JohnDoe88 hat geschrieben:9+1 ist bei der 1301 Competition

Wird nicht unterschieden zw. fixem und wechselbarem Magazin?

Nein, es steht "mit eingebautem oder eingesetztem Magazin" im Gesetzesentwurf.

Natürlich ist die Sache komplett durchdacht :roll:
denn in die zB. 1301 Competition können mehr als 10 Schuss geladen werden,
immerhin gibt es von Aguila 12ga Mini Shells https://www.aguilaammo.com/shotshell/
Komplett durchdachte Gesetzgebung. :roll:

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: So 21. Okt 2018, 21:06
von m_a_d
JohnDoe88 hat geschrieben:
m_a_d hat geschrieben:Fallen SLFs mit großem Röhren-Magazin (zB Mag-Erweiterungen bei der 1301 womit im Mag inkl. der Erweiterungsröhre ja 11 oder mehr sein können) auch unter den Zwang zu KatA zu mutieren? Ich habe im §17 (1) 8 nichts gegenteiliges gefunden.


9+1 ist bei der 1301 competition

Wird nicht unterschieden zw. fixem und wechselbarem Magazin?


Mit der einen oder anderen Erweiterungsröhre passen mehr als 10 rein! Zb Toni +6 oder +7 zur fixen Röhre, also um einiges mehr als das originale 9er. Daher meine Frage - aber ich fürchte es hat sich bestätigt, dass so ein kleines Röhrchen den Ausschlag gibt.

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: So 21. Okt 2018, 21:09
von m_a_d
fast12 hat geschrieben:Was blöd ist, ist dass UHR mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuß auch reinfallen.

Also wenn jemand so einen hat, dann muss er wohl JETZT entscheiden ob er ihn für immer besitzen möchte. (Falls jemand einen im Kaliber .357 loswerden möchte, bitte melden ;-))

EDIT: Kategorie A werden Sie wohl nicht. Sind ja keine HA. Obwohl - wenn das "Magazin" fixer Teil der Waffe ist, wird dann doch die ganze Waffe Kategorie A? - hmm... :think:


UHRs sind nicht davon betroffen - es geht nur um Magazine für halbautomatische Waffen

Zitat Entwurfstext für § 17. (1)
"9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit
Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit
Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn
Patronen aufnehmen können;"

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: So 21. Okt 2018, 21:25
von eXistenZ
m_a_d hat geschrieben:UHRs sind nicht davon betroffen - es geht nur um Magazine für halbautomatische Waffen

Die Repetierwaffen-Geschichte die in der EU-RL drinnen war, wurde nicht in den österreichischen Gesetzesentwurf übernommen.

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: So 21. Okt 2018, 21:47
von m_a_d
ich habe mich nur auf den aktuellen AT-Entwurf bezogen, die RL kenne ich nicht so im Detail

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: So 21. Okt 2018, 22:26
von RcL
Es geht dabei nur um HA. Damit ist der UHR aus der Schusslinie.

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Verfasst: So 21. Okt 2018, 22:31
von eXistenZ
Das war das was in der EU RL darüber drinnen stand. Im Ö-Gesetzesentwurf findet man davon nichts mehr.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb
oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B
entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung
erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an
halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden
kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen
aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß
Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt,
erneuert oder verlängert wurde, erteilt.