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Re: ORF Beitrag Thema Waffen 20.11.18
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 12:22
von Senf
waffzick hat geschrieben:Die Zahlen kommen hin, ich hab das vor Jahren mal im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit aufbereitet, legal:illegal waren es im Jahr 2013 244:647, im Jahr 2014 391:800 (BMI (Hrsg), Sicherheitsbericht 2014, 22). Ist halt nicht mehr aktuell, die neue Aufbereitung darf aber gerne jemand machen.
Erwähnen sollte man
1) dass der Sicherheitsbericht (damals) in "geschossen"/"gedroht"/"mitgeführt" splittete, von den Delikten war ca 1/3 "geschossen"
2) Hier Straftaten generell erfasst werden, "geschossen" splittete sich nämlich wieder grob in die Delikte, davon ca 15% Wilderei, 20% Sachbeschädigung, 15% Tierquälerei etc. Wenig gegen Personen.
Die 1084 Straftaten sehen also eventuell wild aus, da ist aber auch alles dabei, was eine Straftat ist. In weniger Fällen (1/3 damals) wird dann auch wirklich geschossen und dann auch nur selten auf eine Person.
Jaja, die liebe Statistik.... Mich wundert dass tatsächlich soviel gewildert wird. Vielleicht kannst du mir eine Frage beantworten. Was genau fällt unter den ominösen Begriff "Tierquälerei"? Fallen da auch Fälle darunter wo Leute das Leben von Tieren (aus welchem Grund auch immer) beenden, ohne Jäger oder Veterenär zu sein?
Re: ORF Beitrag Thema Waffen 20.11.18
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 12:55
von 75th
Senf hat geschrieben:Jaja, die liebe Statistik.... Mich wundert dass tatsächlich soviel gewildert wird. Vielleicht kannst du mir eine Frage beantworten. Was genau fällt unter den ominösen Begriff "Tierquälerei"? Fallen da auch Fälle darunter wo Leute das Leben von Tieren (aus welchem Grund auch immer) beenden, ohne Jäger oder Veterenär zu sein?
Prinzipiell ja - es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Genaueres im
Tierschutzgesetz (hauptsächlich §6)
Re: ORF Beitrag Thema Waffen 20.11.18
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 13:11
von waffzick
Senf hat geschrieben:Jaja, die liebe Statistik.... Mich wundert dass tatsächlich soviel gewildert wird. Vielleicht kannst du mir eine Frage beantworten. Was genau fällt unter den ominösen Begriff "Tierquälerei"? Fallen da auch Fälle darunter wo Leute das Leben von Tieren (aus welchem Grund auch immer) beenden, ohne Jäger oder Veterenär zu sein?
Prinzipiell ja - es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Genaueres im Tierschutzgesetz (hauptsächlich §6)
Da muss man unterscheiden - das eine ist eine Verwaltungsübertretung (Tierschutzgesetz), das andere liegt im Strafrecht (§ 222 StGB). Die Statistik oben umfasst in Bezug auf Schusswaffen nur den § 222 StGB. Zwischen den beiden Subsidiarität - d.h. grob gesagt ist es verwaltungsrechtlich nicht strafbar, wenn die Handlung gleichzeitig den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung begründet.
Was da drunter fällt, kann man eben aus dem geposteten Tierschutzgesetz oder aus § 222 StGB recht gut herauslesen
