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Re: § 11b (4)

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 20:16
von Yukon
chili77 hat geschrieben:Müßte dann im 11er nicht irgendwo „ausgenommen Altbestand“ stehen?
Keine Ahnung.
Wenn sich keiner findet der sagt daß man das Zeug braucht?

Nein, müsste nicht, denn das ist im §58 Abs.13 geregelt.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 20:20
von silverstar
danke schön ! Hatte es gelesen war mir aber nicht sicher es richtig zu interpretieren!
daher meine Frage!
Wenn Ihr/Du es auch so versteht reicht mir das völlig! Danke für die Antwort !
Problem ist das dass Mag ein Fassungsvermögen von 20 Stk (somit mM frei) allerdings in Verbindung mit der Waffe ein Gesamtfassungsvermögen von 30 aufweisst!

Re: § 11b (4)

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 23:23
von chili77
Wenn das mit 58 (13) so ist dann ist das natürlich sehr gut. Altbestand darf behalten werden.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Do 22. Nov 2018, 20:16
von tiberius
Hi,

ist zwar a bissl OT, aber wovor ich mich wirklich fürchte,
ist auf Gedeih und Verderb den Vereinen ausgeliefert zu sein.
Von den Vereinen in Salzburg, in denen ich Mitglied bin,
stellen 2 grundsätzlich keine Empfehlungen für Erweiterungen aus,
ich kann mir nicht vorstellen dass das bei HiCaps plötzlich gemacht wird.
Bei einem von meinen Kärntner Vereinen sind sogar Pistolenkarabiner à la Roni unerwünscht, Pistolenstand 5 Schuss Regel...
Nur in 2 von 5 Vereinen seh ich Licht am Ende des Tunnels.
Besser wird’s nit.

Altbestand óle,
Tiberius

Re: § 11b (4)

Verfasst: Do 22. Nov 2018, 20:31
von Yukon
tiberius hat geschrieben:Hi,

ist zwar a bissl OT, aber wovor ich mich wirklich fürchte,
ist auf Gedeih und Verderb den Vereinen ausgeliefert zu sein.
Von den Vereinen in Salzburg, in denen ich Mitglied bin,
stellen 2 grundsätzlich keine Empfehlungen für Erweiterungen aus,
ich kann mir nicht vorstellen dass das bei HiCaps plötzlich gemacht wird.
Bei einem von meinen Kärntner Vereinen sind sogar Pistolenkarabiner à la Roni unerwünscht, Pistolenstand 5 Schuss Regel...
Nur in 2 von 5 Vereinen seh ich Licht am Ende des Tunnels.
Besser wird’s nit.

Altbestand óle,
Tiberius

Bis zu 5 Plätzen wirst Du ab 1.1.2019 keinen Verein brauchen (§23 Abs.2 erster und zweiter Satz).
Bei 7-9-10 Plätzen im 5-Jahres-Rhytmus brauchst Du zwar eine Vereinsmitgliedschaft (egal wieviele Mitglieder), aber keine Empfehlung (§23 Abs.2b)
Willst Du in kürzeren Intervallen als 5 Jahre oder über 10 Plätze hinaus erweitern, dann wird das nur als geadelter §11b-Schütze gehen, aber so wie ich das lese, wirst Du da keine Empfehlung vom Verein für die Erweiterung brauchen, sondern nur eine Bestätigung, dass Du regelmäßig trainierst und/oder an 3 Bewerben pro Jahr teilnimmst (§23 Abs.2 dritter und vierter Satz).

Edith: bin zwischendurch gedanklich falsch abgebogen

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 08:35
von HS911
bino71 hat geschrieben:Ich interpretiere es so:
IPSC Austria muß Bewebe haben, wo Deine AR/AK/... verwendet wird.
Würde aber auch heißen, wenn diese nicht wollen, daß Du mit der AK oder anderen AR Derivaten schießen darfst, wären auch keine langen Magazine dafür erforderlich.


chili77 hat geschrieben:Im IPSC Regelment steht nirgends daß Du nicht mit 10 Schuß Magazinen antreten darfs. Du wärst zwar nicht konkurrenzfähig, aber als Bestätigung daß sie erforderlich sind reicht die Möglichkeit große Magazine zu nutzen nicht.


hörts doch bitte auf Sachen zu ERFINDEN, die nirgends stehen & uns nur schaden.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 12:47
von chili77
HS911 hat geschrieben:hörts doch bitte auf Sachen zu ERFINDEN, die nirgends stehen & uns nur schaden.


Wer erfindet denn etwas? Wem wird durch diesen Thread geschadet?
Ich weise auf Unausgegorenheit der Formulierung hin.
bino71 warnt vor möglichem Mißbrauch des Waffengesetzes.


Dein Beitrag hat keinerlei produktiven Inhalt.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 15:51
von HS911
chili77 hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:hörts doch bitte auf Sachen zu ERFINDEN, die nirgends stehen & uns nur schaden.


Wer erfindet denn etwas? Wem wird durch diesen Thread geschadet?
Ich weise auf Unausgegorenheit der Formulierung hin.
bino71 warnt vor möglichem Mißbrauch des Waffengesetzes.


Dein Beitrag hat keinerlei produktiven Inhalt.


steht im entwurf irgendwo, dass der österreichische verband bewerbe in der disziplin abhalten muss? NEIN.

steht im entwurf, dass irgendein regelwerk große magazine zwingend einfordern muss? NEIN.

demzufolge sind solche aussagen "dazuerfunden".

wieso schadet das?
weils garantiert irgendjemanden gibt, der das unhinterfragt für bare münze hält und dann wirds solange wiedergekäut, bis es alle glauben. wasser auf den mühlen der antis in den behörden und ministerien. Die brauchen selber gar keine abstrusen interpretationen mehr an den haaren herbeiziehen ...

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 18:37
von chili77
Im Entwurf steht daß „ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband“ bestätigen muß daß eine solche Kat A Waffe zur Ausübung „einer anerkannten Disziplin des Schießsports“ erforderlich ist.

HS911 hat geschrieben:steht im entwurf irgendwo, dass der österreichische verband bewerbe in der disziplin abhalten muss? NEIN.

Dieser Verband muß die Disziplin wie Du sagst, laut Text nicht abhalten.
Es kann laut Wortlaut jede Art von Schützenverband sein. Bogenschützen vielleicht?


HS911 hat geschrieben:steht im entwurf, dass irgendein regelwerk große magazine zwingend einfordern muss? NEIN.

Es steht explizit dort daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“
Du kannst gerne Wortklauberei betreiben und sagen daß das Wort Regelwerk nicht erwähnt wird.
Daß zB IPSC Rifle Open mit 10er Mags keinen Sinn macht sollte außer Frage stehen. Im Regelwerk steht wie von Dir kritisiert nichts davon, aber bestätigt muß es trotzdem werden.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 19:14
von 75reinhard
Es gibt z.B. Landesmeisterschaften mit dem SSLG. Somit sollte doch der Landesverband und oder der ÖSB eine Bestätigung ausstellen können.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 19:16
von HS911
chili77 hat geschrieben:Es kann laut Wortlaut jede Art von Schützenverband sein. Bogenschützen vielleicht?

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Es steht explizit dort daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.


Genau das steht dort. Wieso nicht einfach dabei belassen? Wieso zwanghaft eine Diskussion übers Regelwerk und 10 Schuss Magazine vom Zaun brechen? Was soll das bringen?

Du kannst gerne Wortklauberei betreiben und sagen daß das Wort Regelwerk nicht erwähnt wird.

Das ist keine Wortklauberein sondern ein schlichtes Faktum. Der Gesetzesentwurf sagt nichts von Regelwerk. NICHTS. NULL. NIENTE. Es gibt keinen Grund absurde Interpretationen darüber in die Welt zu setzen.

Daß zB IPSC Rifle Open mit 10er Mags keinen Sinn macht sollte außer Frage stehen. Im Regelwerk steht wie von Dir kritisiert nichts davon, aber bestätigt muß es trotzdem werden.


Genau, es muss bestätigt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Was das Regelwerk zu kleineren Magazinen sagt, ist nicht relevant. Alles was bei solchen Interpretationsversuchen rauskommt ist eine Steilvorlage für aktivistische Behörden. Bitte einfach bleiben lassen. Danke.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 20:01
von chili77
HS911 hat geschrieben:Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Es ist richtig erbärmlich in jeder Diskussion Ironie An/Aus oder irgendsoeinen Blödsinn schreiben zu müssen, weil es ohne den Ausdrücklichen Vermerk nicht verstanden wird.

HS911 hat geschrieben:
Es steht explizit dort daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Genau das steht dort. Wieso nicht einfach dabei belassen? Wieso zwanghaft eine Diskussion übers Regelwerk und 10 Schuss Magazine vom Zaun brechen? Was soll das bringen?


HS911 hat geschrieben:
Du kannst gerne Wortklauberei betreiben und sagen daß das Wort Regelwerk nicht erwähnt wird.

Das ist keine Wortklauberein sondern ein schlichtes Faktum. Der Gesetzesentwurf sagt nichts von Regelwerk. NICHTS. NULL. NIENTE. Es gibt keinen Grund absurde Interpretationen darüber in die Welt zu setzen.

Was Du immer mit dem Wort Regelwerk hast. Es geht hier nicht um die Debatte über irgendein Regelwerk. Es geht um die Bestätigung der Erforderlichkeit.

HS9k11 hat geschrieben:Genau, es muss bestätigt werden. Nicht mehr und nicht weniger.

Hier liegt das Problem das Du nicht erkennst, oder nicht erkennen willst. Wer genau bestätigt es denn?

HS9k11 hat geschrieben:Alles was bei solchen Interpretationsversuchen rauskommt ist eine Steilvorlage für aktivistische Behörden. Bitte einfach bleiben lassen. Danke.

Weder werde ich Deiner Verschwörungstheorie folgen noch akzeptiere ich Dich als personifizierte Zensur.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 20:20
von HS911
chili77 hat geschrieben:Es ist richtig erbärmlich in jeder Diskussion Ironie An/Aus oder irgendsoeinen Blödsinn schreiben zu müssen, weil es ohne den Ausdrücklichen Vermerk nicht verstanden wird.

Ironie war unübersehbar, der Vergleich hinkt trotzdem.

Was Du immer mit dem Wort Regelwerk hast. Es geht hier nicht um die Debatte über irgendein Regelwerk. Es geht um die Bestätigung der Erforderlichkeit.


:headslap: :headslap: :headslap:

Hier liegt das Problem das Du nicht erkennst, oder nicht erkennen willst. Wer genau bestätigt es denn?

"ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband". Z.B.: die IPSC Austria.


Weder werde ich Deiner Verschwörungstheorie folgen noch akzeptiere ich Dich als personifizierte Zensur.

Wenn die Argumente ausgehen, einfach mal Buzzword "Verschwörungstheorie" in den Raum werfen. Bravo, hast du fein gemacht.

Eine Bitte ist keine Zensur. Die Kiche im Dorf lassen bitte, danke.

Re: § 11b (4)

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 20:55
von 75reinhard
woolf hat geschrieben:
75reinhard hat geschrieben:Es gibt z.B. Landesmeisterschaften mit dem SSLG. Somit sollte doch der Landesverband und oder der ÖSB eine Bestätigung ausstellen können.

Der ÖSB könnte das ganz sicher.
Aber ob es für sSLG (wo per Reglement 10 Schuss geladen werden) so eine Bestätigung geben wird?
Wird auch davon abhängen, wer so eine Bestätigung ausstellen dürfte: ÖSB, Landesverband, Landessportleiter?


Bei der Wiener LM waren es heuer zwei Serien zu je 15 Schuss. Erste Serie in 90 und zweite Serie in 30 Sekunden. Dazwischen drei Minuten um nachzuladen und seine Treffer zu beobachten. Ich denke, wenn die Nachfrage für derartige Bewerbe vorhanden ist, dann wird man auch Lösungen finden.