Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?
Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 12:39
ACHTUNG KORREKTUR:
ich habe gerade die 1. Durchführungsverordnung durchsucht, und bin da "zufällig" auf folgendes gestoßen:
"Ausnahmen von der vorherigen Einwilligung
§ 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für
diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen
Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige
Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des
Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen."
Hey, Entwarnung, wir brauchen doch keine Einfuhrgenehmigung!
lg
Martin
ich habe gerade die 1. Durchführungsverordnung durchsucht, und bin da "zufällig" auf folgendes gestoßen:
"Ausnahmen von der vorherigen Einwilligung
§ 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für
diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen
Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige
Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des
Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen."
Hey, Entwarnung, wir brauchen doch keine Einfuhrgenehmigung!
lg
Martin