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Re: WaffG per 2019, Zusammenfassung von waffg.info
Verfasst: Do 3. Jan 2019, 20:33
von hasgunz
hmg382 hat geschrieben:hasgunz hat geschrieben:Also
NUR 15 Jahre bis ich 9 Plätze hab...
Naja, das ist ja alles (2b) ... wenn in deiner BH keine AWN sitzen und dein Obmann/OSM im Verein einen gut begründeten Schrieb aufsetzt, dann steht einer Erweiterung nach (2) nichts im Wege:
[...] Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Wennst natürlich nicht dem Schießsport gem. 11b nachgehst, dann geht nur (2b).
2 Kollegen haben vor ca. 1,5 Jahren nach 3 Monaten Vereinsmitglieschaft von 2 auf 10 erweitert. Ohne Probleme. Möglich ist alles. Und ich lese jetzt aus dem neuen Gesetzestext nichts heraus, was dem entgegenstehen würde (außer natürlich übereifrige AWN-BHs etc.).
In nem guten und großen Verein bin ich schon seit zwei Jahren, nur bin ich Wiener, da könnte es etwas happig werden.
Naja, ich werde mal nachfragen, ob sich da was ergeben könnte...
LG
Re: WaffG per 2019, Zusammenfassung von waffg.info
Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 09:17
von HS911
yoda hat geschrieben:Wenn man sich das alles genau durchliest, dann ändert sich eigentlich garnicht viel, weil Magazine von VOLLAUTOMATISCHEN Waffen legal bleiben, z.B.: ein AR15 Magazin, es steht in den Erläuterungen auch ganz klar drinnen, dass es darum geht wofür ein Magazin produziert wurde, (z.B.: 19 Schuss Glock 17 Magazin wird nicht illegal, nur weil es in eine Ruger PCC passt) und da es dann den §14 gibt kann man die großen Magazine meinem Verständnis nach auf behördlich genehmigten Schießstätten auch anstecken. Die Händler müssen meinem Verständnis nach nur explizit diese großen Magazine als AR15 und AKM Magazine zu verkaufen.
Es freut mich sehr, dass mein Magazinaltbestand durch diesen Schwachsinn ziemlich unberührt bleibt.
Ar-15 sagt fürs erste nichts über voll- oder halbautomatisch aus. Das Armalite Ar-15 war VA, das Colt Ar-15 ist HA. USGI Mags & z.b. HK416 Mags müssten aber eigentlich für VA gefertigt sein.
Re: WaffG per 2019, Zusammenfassung von waffg.info
Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:44
von yoda
@HS911
Schon klar, habe aber rein militärische Magazine und keine Zivilen, somit lupenrein nicht für Halbautomaten gebaut.
Re: WaffG per 2019, Zusammenfassung von waffg.info
Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:57
von FlorianW
Also man darf jetzt auch ein Licht am Gewehr haben? Auch wenn das Gewehr Kat.C ist und man es ohne WBK oder Jagdkarte besitzt?
Re: WaffG per 2019, Zusammenfassung von waffg.info
Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 14:22
von Atheki
FlorianW hat geschrieben:Also man darf jetzt auch ein Licht am Gewehr haben? Auch wenn das Gewehr Kat.C ist und man es ohne WBK oder Jagdkarte besitzt?
Ja, da der Gewehrscheinwerfer nicht mehr als verboten aufgeführt wird.
Re: WaffG per 2019, Zusammenfassung von waffg.info
Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 14:37
von Sauer202
Aber durch diverse Landesjaggesetze verboten.
Re: WaffG per 2019, Zusammenfassung von waffg.info
Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 15:09
von kuni
Sauer202 hat geschrieben:Aber durch diverse Landesjaggesetze verboten.
Aber nur für die jagdliche Verwendung. Und wenn FlorianW keine Jagdkarte hat, wird es ihm egal sein
Re: WaffG per 2019, Zusammenfassung von waffg.info
Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 15:19
von fast12
Sauer202 hat geschrieben:Aber durch diverse Landesjaggesetze verboten.
Da gibt es aber dann wieder Ausnahmen von der Ausnahme. Auch wenn es OT ist, weil es nichts mit dem WaffG zu tun hat:
In NÖ wäre mMn die Schwarzwildjagd mit auf dem Gewehr montierten Lampen (=Gewehrscheinwerfer) jetzt erlaubt:
§ 95 Verbote sachlicher Art
Absatz 4
beim Fangen oder Erlegen von Wild oder Raubzeug Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele ausgenommen Lampen bei der Schwarzwildbejagung, künstliche Nachtzielhilfen, wie Infrarotgeräte, elektronische Zielgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler, wie Restlichtverstärker zu verwenden;
Re: WaffG per 2019, Zusammenfassung von waffg.info
Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 15:24
von Sauer202
In der Steiermark ist es aber laut Jagdgesetz verboten.
Re: WaffG per 2019, Zusammenfassung von waffg.info
Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 17:13
von FlorianW
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