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Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:24
von eXo
diver99 hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.

Ich glaub eher da pflanzt uns wer ;-)


Warum sollte er? Was ist, wenn ich einen Nebenwohnsitz habe und dort meine Waffen aufbewahre?

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Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:26
von diver99
LTE hat geschrieben:Su uninterresant ist die frage gar nicht.
Ich bin ja Monteur und viel weg, jetzt stehen veränderungen an und ich muss eventuell wieder für 1-2 Jahre durchgehend weg. Sie liegt ja jetzt schon in einem Klasse 1 Schrank samt zusätzlicher absicherung. Aber einfach 2 Jahre da liegen lassen ... mhmmm.
Allerdings ist das auch ein Thema, dass ich mit meiner Behörde besprechen muss, wenn es wirklich soweit kommt :) aber ja es gibt fälle, da macht so eine Frage sinn.
Schöne grüße aus Okpo / Süd Korea


Sehe ich auch so. Das könnte mir demnächst nämlich auch passieren. Ich habe mich auch schon gefragt, wo man seine Waffen längerfristig deponieren kann. Kat-B kann man ja beim Händler auf Depot legen. Geht das bei Kat-C auch?

LG

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:47
von Jo_Kux
diver99 hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.

Ich glaub eher da pflanzt uns wer ;-)


Warum sollte er? Was ist, wenn ich einen Nebenwohnsitz habe und dort meine Waffen aufbewahre?

Das ist ja ok, da kann ich ja jederzeit hin.

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:58
von tousibaer
Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.

Ich glaub eher da pflanzt uns wer ;-)


Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW sein ;)

Außerdem zählt was in den Mietbedingungen steht. Hier ein Beispiel:

4. Verantwortlichkeit für den Safeinhalt.
(1) Die Vermieterpflichten der Bank erstrecken sich nicht auf die von dem Mieter im Safe verwahrten Sachen. Die Bank
nimmt vom Safeinhalt keine Kenntnis Der Mieter hat selbst dafür zu sorgen, dass der Safeinhalt nicht durch mangelhafte
Verwahrung seitens des Mieters oder zufolge seiner Beschaffenheit Schaden erleidet.
(2) Der Mieter darf den Safe nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen (insbesondere leicht entflammbare) Sachen
benutzen. Er haftet für jeden aus der missbräuchlichen Benutzung des Safes entstehenden Schaden auch dann, wenn er die
gefährliche Beschaffenheit der aufbewahrten Sachen fahrlässig nicht kannte oder hätte kennen müssen. Um die Einhaltung
der Sicherheitsvorschriften zu überprüfen, ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, in Gegenwart des Mieters
jederzeit Einsicht in den Inhalt des Faches und der Kassette zu nehmen.

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:01
von tousibaer
sauersigi hat geschrieben:Schön wenn eure Bank auf Nachfrage die Verwahrung von FFW erlaubt. Speziell wenn im Gesetz " Safe" steht...Ein Schließfach ist kein Safe.
Mit der Begründung war es mir nicht erlaubt FFW zu deponieren....
.


Ja, hast recht. Mein Fehler.
Schließfach ist für Sparbücher.
Meine FFW liegen im Safe (in einer Bank).

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:04
von fast12
@Jo_Kux: Woher kommt die Idee das man jederzeit an seine eigene Waffe kommen muss? Mir wäre das weder im Gesetzestext noch in den Durchführungsverordnungen untergekommen. Im Gegenteil - die Möglichkeit die Waffe in einem Banksafe zu verwahren impliziert ja das Gegenteil.

@tousibaer: der "Banksafe" in der zweiten Durchführungsverordnungn ist nur eine Beispiel. Es steht auch nicht im Gesetz, sondern eben nur in der Verordnung. Ich nehme an das ein Schließfach hier dem Safe gleichzusetzen ist.

Ich kenne jemanden der seit 20 Jahren seine Fangschußwaffe (.357 Magnum Revolver) außerhalb der Jagdsaison in einem Banktresor bei seinem Nebenwohnsitz aufbewahrt. Er benötigt alleine 4 Stunden mit dem Auto um zu seinen Nebenwohnsitz zu kommen und dann muss er noch warten bis die Bank aufsperrt. Ich muss ihn mal fragen wie das bei den Kontrollen so läuft...

Edit: Bankschließfach durch Banktresor im letzten Absatz ersetzt.

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:16
von Jo_Kux
tousibaer hat geschrieben:Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW sein ;)

eine schussbereite, geladene Waffe vielleicht?
Darf ich fragen, welchen Rechtfertigungsgrund du für die WBK angegeben hast? Selbstverteidigung kanns dann ja wohl nicht gewesen sein, oder? :think:

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:17
von AUG-andy
Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.

Ich glaub eher da pflanzt uns wer ;-)

Du irrst!
Ich selbst habe einen Teil der FFW ( ungeladen !!! ) im Bankschließfach liegen.
Das größte Fach hat ein Ausmaß von ca. 30x30x60 cm .
Die Schließfächer sind mit einem Doppelbartschlüssel versperrt und das ganze ist in einem Saferaum mit 75cm dicker Sahlbetontür sicher verschlossen.
Da bringst schon eine Menge rein.
Laut Vertrag darf fast alles rein außer Sprengstoff und radioaktive Dinge.
Der Filialleiter hat mir auch mitgeteilt das sehr viele Leute das machen und er kein Problem damit hat . Geht am Land hält leichter weil jeder jeden kennt .
Es handelt sich übrigens um eine Raika-Filiale.

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:22
von fast12
Jo_Kux hat geschrieben:
tousibaer hat geschrieben:Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW sein ;)

eine schussbereite, geladene Waffe vielleicht?
Darf ich fragen, welchen Rechtfertigungsgrund du für die WBK angegeben hast? Selbstverteidigung kanns dann ja wohl nicht gewesen sein, oder? :think:


Ich hab jetzt nicht explizit nachgefragt, ich könnte mir aber unter Umständen vorstellen, dass es der Bank lieber wäre wenn man die Waffe entläd bevor man sie in den Tresor legt (sie quasi "entschärft") ;-)

btw: auch bei meinem Bekannten geht es um die Raika. Liegt vielleicht daran dass ein ordentlicher Raiffeisen-Bankdirektor am Land Schwarzer und Jäger sein muss, da hat man dann mehr Verständnis für sowas ;-)

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:25
von tousibaer
Jo_Kux hat geschrieben:
tousibaer hat geschrieben:Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW sein ;)

eine schussbereite, geladene Waffe vielleicht?
Darf ich fragen, welchen Rechtfertigungsgrund du für die WBK angegeben hast? Selbstverteidigung kanns dann ja wohl nicht gewesen sein, oder? :think:


Dir ist vielleicht entgangen das die Ursprungsfrage nur bezüglich FFW geht, Munition war nie ein Thema.

Abgesehen davon das meine Rechtfertigungsgründe meine Sache sind hab ich auch nie behauptet, alle meine FFW in der Bank zu verwahren. ;)

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:26
von diver99
Jo_Kux hat geschrieben:
tousibaer hat geschrieben:Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW sein ;)

eine schussbereite, geladene Waffe vielleicht?
Darf ich fragen, welchen Rechtfertigungsgrund du für die WBK angegeben hast? Selbstverteidigung kanns dann ja wohl nicht gewesen sein, oder? :think:


Was hat die Rechtfertigung für die WBK, mit der Aufbewahrung zu tun?

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:27
von tousibaer
wenn Selbstverteidigung Deine Rechtvertigung ist dann fällt diese natürlich bei Aufbewahrung aller FFW in einer Bank weg....

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:32
von diver99
tousibaer hat geschrieben:wenn Selbstverteidigung Deine Rechtvertigung ist dann fällt diese natürlich bei Aufbewahrung aller FFW in einer Bank weg....


Meiner Meinung nach unerheblich. Wenn deine Karte leer ist, nehmens dir dann deswegen die WBK weg?

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:39
von tousibaer
diver99 hat geschrieben:
tousibaer hat geschrieben:wenn Selbstverteidigung Deine Rechtvertigung ist dann fällt diese natürlich bei Aufbewahrung aller FFW in einer Bank weg....


Meiner Meinung nach unerheblich. Wenn deine Karte leer ist, nehmens dir dann deswegen die WBK weg?


keine Ahnung.
Aber wenn deine einzige Rechtfertigung die SV ist und hältst dafür keine FFW bereit (weil zB alle in der Bank sind) schauts bei einer Kontrolle auch blöd aus, oder?
Ist das nicht einer der Gründe warum beim Antrag auf eine WBK geraten wird, alle Gründe (SV, Sport, sammeln) an zu geben?

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 12:50
von gewo
tousibaer hat geschrieben:Ist das nicht einer der Gründe warum beim Antrag auf eine WBK geraten wird, alle Gründe (SV, Sport, sammeln) an zu geben?


ich hab keine ahnung wer das raet aber du kannst eh nur einen grund angeben
das feld ist ein auswahlfeld mit drop down menue ...
EIN feld