Seite 2 von 3

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 09:38
von Papa Bär
Darf man nach der Behörde fragen und wie lange du die WBK schon hast?

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 09:40
von Outdoor
Incite hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:21
Outdoor hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 08:09 Ich habe eine Eintragung für einen Halbautomaten, der Platz ist aber nicht belegt. In Zukunft möchte ich ein OA-15, Scmeisser o.ä.
Ist es sinnvoll, ein paar 30er Magazine zu kaufen? Muss das dann bei meiner BH gemeldet werden, falls das Verbot dann kommt?
Danke schon mal für Info


ps: eine Eintragung für einen HA. so so :lol:

lg
Sind wir jetzt schlauer, ohne jemanden auszulachen?

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 09:40
von fast12
Danke. Ich hab so einen Eintrag ehrlich gesagt noch nie gesehen.

BTT: Es ist wirklich schon sehr viel darüber diskutiert worden, es macht wirklich Sinn sich hier einzulesen.

Kurzversion: Altbestand ist immer gut, am Besten HA inkl. Magazine noch vor Mitte Dezember kaufen. Wenn nicht, dann zumindest die Magazine. Es wird später vermutlich noch Möglichkeiten geben, aber so einfach wie jetzt wirds nimmer. Weitere Details siehe Forumssuche ;).

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 09:41
von Outdoor
Papa Bär hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:38 Darf man nach der Behörde fragen und wie lange du die WBK schon hast?
WBK seit 1990. BH in Salzburg/Land

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 09:42
von kuni
Outdoor hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:37
Exitus hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:35 Ok, von so einen seltsamen Eintrag hab ich auch noch gehört.
Da war wohl ein Beamter etwas übereifrig
Warum? Das war 2005. Anscheinend war da die Welt noch in Ordnung. Hatte einen Mossberg HA, der bereits vor der Gesetzesnovelle damals gekauft wurde
Nein, der Eintrag war ein Blödsinn. Da du ihn akzeptiert hast dürfte er gültig geworden sein.

An und für sich kriegst du eine Erweiterung auf eine Kategorie (z. B. "B") und nicht auf die Art der Waffen. Darfst du auch halbautomatische FFW besitzen? Oder ist mit HA eine halbautomatische Langwaffen gemeint?

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 09:49
von Outdoor
kuni hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:42
Outdoor hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:37
Exitus hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:35 Ok, von so einen seltsamen Eintrag hab ich auch noch gehört.
Da war wohl ein Beamter etwas übereifrig
Warum? Das war 2005. Anscheinend war da die Welt noch in Ordnung. Hatte einen Mossberg HA, der bereits vor der Gesetzesnovelle damals gekauft wurde
Darfst du auch halbautomatische FFW besitzen?
??????????

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 09:51
von kuni
Outdoor hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:49
kuni hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:42
Outdoor hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:37

Warum? Das war 2005. Anscheinend war da die Welt noch in Ordnung. Hatte einen Mossberg HA, der bereits vor der Gesetzesnovelle damals gekauft wurde
Darfst du auch halbautomatische FFW besitzen?
??????????
Du darfst eine halbautomatische Waffe und 5FFW besitzen. Das dürfen also keine ha FFW sein....

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 09:52
von rupi
Outdoor hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:41
Papa Bär hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:38 Darf man nach der Behörde fragen und wie lange du die WBK schon hast?
WBK seit 1990. BH in Salzburg/Land
bist du Vereinsmitglied ?

wenn ja dann einfach nach §23 2b auf 8 Plätze erweitern gehen wo dann keine Einschränkung mehr draufsteht

fertig

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 09:54
von Steppenwolf
Outdoor hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:40
Incite hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:21
Outdoor hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 08:09 Ich habe eine Eintragung für einen Halbautomaten, der Platz ist aber nicht belegt. In Zukunft möchte ich ein OA-15, Scmeisser o.ä.
Ist es sinnvoll, ein paar 30er Magazine zu kaufen? Muss das dann bei meiner BH gemeldet werden, falls das Verbot dann kommt?
Danke schon mal für Info


ps: eine Eintragung für einen HA. so so :lol:

lg
Sind wir jetzt schlauer, ohne jemanden auszulachen?
Hab mir das selbe soeben gedacht wie du es geschrieben hast Outdoor reload-smile

Das mit dem Magzinkauf ist so eine Sache. Habe vor 3 Wochen am Schiessstand einen getroffen der im BMI das Gesetz mitgeschrieben hat. Abgesehen von einer sehr interessanten Unterhaltung haben wir auch das Thema Magazine nach dem 14.Dezember angesprochen.

So wie er es sieht zählen die Magazine die du vor dem besagten Datum gekauft hast als Altbestand (logisch). Was jetzt noch nicht klar ist, ob du nur Magazine haben darfst von der Waffe, die im Zentralregister bei dir eingetragen ist oder du präventiv irgend welche highcap Magazine anschaffst dass du im Falle einer Anschaffung nach dem 14 Dezember schon das passende Magazin im petto hast.

Laut ihm muss man dann zur Behörde, die Magazine vorzeigen dann erhältst du die Sondergenehmigung Kat A.

Er meinte aber noch, es ist nie ein Fehler sich mit Magazinen ein zu decken aber wie es dann umgesetzt wird weiß noch keiner so genau. Ich hab das so verstanden, dass wenn du NUR die Magazine hast aber dir die Waffe fehlt es nicht sein muss, dass du die Genehmigung erhältst.

Aber wie typisch in Österreich- Noch sehr spekulativ alles :tipphead:

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 10:02
von Outdoor
Steppenwolf hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:54
Outdoor hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:40
Incite hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:21



ps: eine Eintragung für einen HA. so so :lol:

lg
Sind wir jetzt schlauer, ohne jemanden auszulachen?
Hab mir das selbe soeben gedacht wie du es geschrieben hast Outdoor reload-smile

Das mit dem Magzinkauf ist so eine Sache. Habe vor 3 Wochen am Schiessstand einen getroffen der im BMI das Gesetz mitgeschrieben hat. Abgesehen von einer sehr interessanten Unterhaltung haben wir auch das Thema Magazine nach dem 14.Dezember angesprochen.

So wie er es sieht zählen die Magazine die du vor dem besagten Datum gekauft hast als Altbestand (logisch). Was jetzt noch nicht klar ist, ob du nur Magazine haben darfst von der Waffe, die im Zentralregister bei dir eingetragen ist oder du präventiv irgend welche highcap Magazine anschaffst dass du im Falle einer Anschaffung nach dem 14 Dezember schon das passende Magazin im petto hast.

Laut ihm muss man dann zur Behörde, die Magazine vorzeigen dann erhältst du die Sondergenehmigung Kat A.

Er meinte aber noch, es ist nie ein Fehler sich mit Magazinen ein zu decken aber wie es dann umgesetzt wird weiß noch keiner so genau. Ich hab das so verstanden, dass wenn du NUR die Magazine hast aber dir die Waffe fehlt es nicht sein muss, dass du die Genehmigung erhältst.

Aber wie typisch in Österreich- Noch sehr spekulativ alles :tipphead:
Danke für diese sinnvolle Antwort!

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 10:22
von Papa Bär
kuni hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:42 Darfst du auch halbautomatische FFW besitzen?
WAS ist eine NICHT halb automatische FFW?
Bitte um ein Beispiel

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 10:24
von Outdoor
Er meinte vermutl. einen Revolver. Aber ist i-Tüpferl Reiterei

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 10:30
von cal22
Papa Bär hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 10:22
kuni hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 09:42 Darfst du auch halbautomatische FFW besitzen?
WAS ist eine NICHT halb automatische FFW?
Bitte um ein Beispiel
Thompson contender diverse KK Einzellader Pistolen...

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 11:16
von kuni
Outdoor hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 10:24 Er meinte vermutl. einen Revolver. Aber ist i-Tüpferl Reiterei
Nein, ich meine z.b. eine Einzellader Pistole etc. Ich habe das einmal in .22 LR, mein Kollege in .308. Revolver würde ich nicht als Einzellader bezeichnen.

Auch meine Behörde hat ~2005 versucht meinen Waffenpass auf "Halbautomaten" einzuschränken. Ich habe dann schriftlich angefragt "was ist ein Halbautomat?". Der Waffenpass wurde dann korrigiert auf "halbautomatische Langwaffen". Und nach einem Einspruch beim Verwaltungsgericht wurde dann ganz schnell der WP richtig ausgestellt und das Verfahren eingestellt - aus Sicherheitsgründen (für die Behörde) bevor es ein Urteil gab. Dann war der Mitarbeiter der BH so motiviert, dass er sogar die Einschränkung auf Kategorie B "vergessen hat". Das wurde nach 2 Wochen erneut korrigiert. Mein Waffenpass könnte mit den Einschränkungen, Anmerkungen und Korrekturen als Mahnmal für sorgfältiges Arbeiten der Behörden gelten....

Der Begriff "Halbautomat" ist umgangssprachlich (wird sogar in einigen Erlässen verwendet - aber das ist eine andere Geschichte) aber ist (zumindest 2005) nicht im Gesetz definiert und kann daher nicht verwendet werden.

Re: Präventiv 30er-Magazine kaufen?

Verfasst: So 3. Feb 2019, 11:18
von fast12
Ich würde wie von Rupi vorgeschlagen vorgehen, dann hättest 8 Plätze und die Sache ist bereinigt. Dann kannst dir 8 HA kaufen wennst willst ;-).

Bzgl. deiner ursprünglichen Frage ist denk ich die Empfehlung auch klar.