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Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 04:01
von julie
Naja, es ist ja so, dass ich bereits Kat.C.-Besitzerin bin. Also, das erste Gewehr ist es ja nicht.

Preismäßig liegen wir auch nur bei 380€, die wir uns einfach aufteilen wollen würden. Dementsprechend geht's also auch um nichts, das viel Risiko beherbergen würde. Konkret eine M48-Reproduktion (~ "Jugomauser"), wie auch meine Typ 24 (~ "Chinamauser"), in 8x57mm IS.

Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 09:35
von gewo
julie hat geschrieben: Mo 4. Feb 2019, 04:01 Naja, es ist ja so, dass ich bereits Kat.C.-Besitzerin bin. Also, das erste Gewehr ist es ja nicht.

Preismäßig liegen wir auch nur bei 380€, die wir uns einfach aufteilen wollen würden. Dementsprechend geht's also auch um nichts, das viel Risiko beherbergen würde. Konkret eine M48-Reproduktion (~ "Jugomauser"), wie auch meine Typ 24 (~ "Chinamauser"), in 8x57mm IS.
da wuerde ich schlichtweg einen privatrechtlichen kaesezettel verfassen wo drinnen steht das gemeinsames eigentum und fuer den fall das von einer der beiden seiten das gemeinsame eigentum nicht mehr gewuenscht ist dieser in frist von XXX einen abschlagsbetrag von YYYY zu erhalten hat und damit die sache erledigt ist,

dann noch drauf achten dass die waffe auf eine der beiden personen gemeldet ist und die andere person diese nie laenger als sechs wochen in besitz hat

voila

Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 09:59
von julie
gewo hat geschrieben: Mo 4. Feb 2019, 09:35
julie hat geschrieben: Mo 4. Feb 2019, 04:01 Naja, es ist ja so, dass ich bereits Kat.C.-Besitzerin bin. Also, das erste Gewehr ist es ja nicht.

Preismäßig liegen wir auch nur bei 380€, die wir uns einfach aufteilen wollen würden. Dementsprechend geht's also auch um nichts, das viel Risiko beherbergen würde. Konkret eine M48-Reproduktion (~ "Jugomauser"), wie auch meine Typ 24 (~ "Chinamauser"), in 8x57mm IS.
da wuerde ich schlichtweg einen privatrechtlichen kaesezettel verfassen wo drinnen steht das gemeinsames eigentum und fuer den fall das von einer der beiden seiten das gemeinsame eigentum nicht mehr gewuenscht ist dieser in frist von XXX einen abschlagsbetrag von YYYY zu erhalten hat und damit die sache erledigt ist,

dann noch drauf achten dass die waffe auf eine der beiden personen gemeldet ist und die andere person diese nie laenger als sechs wochen in besitz hat

voila
Passt! Das klingt gut. Danke!