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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:31
von tom72
diver99 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:19 Bei meiner letzten Kontrolle, wollte der Beamte auch die Kat-C sehen. Erfolglos. ;) Ich will halt nicht, dass meine Frau quälen und ich 6000 km entfernt Bauchweh krieg und wenn ich daheim bin, mir die WBK entziehen.
Na sixt es, hast ja eh Titanhoden.
Das einzige auf welches Du aufpassen musst, ist, daß, Deine WBK-lose Gattin keinen Zugriff auf die Waffen, den Schlüssel zum Schrank oder den Code hat.
Und wenn die dann fragen wo Du bist, wannst wieder kommst oder wie oder was, dann sagst des is geheim.
Geht weder die Polizei noch die BH was an.

Und außerdem ist hier im Forum die geballte Waffenrechts-Ahnung.
Auf den BH´s sitzen irgendwelche Vögel die keine Ahnung haben.

Was glaubst, welche Antwort Du von denen bekommst?

Und a Handy wirst ja im Ausland auch mithaben, odr?

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:45
von diver99
Ich hab sowieso Megastress, weil da Papa 9 Monate ned da is. Ich frag den Gewo, ob er meinen Geräten Asyl gewährt.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:45
von Peanut
tom72 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:14
hmg382 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:10 Ich würd auch die BH anrufen und nachfragen. Sicher verwahrt sind sie ja, nur ist halt keine Kontrolle möglich.

Ansonsten wär's ggf. noch eine Option, dass du deine WBK leer machst und deine Kat-B-Kandidaten beim Waffenhändler auf Depot legst. Dann ham's nix zum kontrollieren, weil nix da ist.
Es ist egal ob Du Waffen hast oder nicht. Die kommen trotzdem kontrollieren.
Kontrollieren dann die WBK und die Verwahrung.

Zusatzfrage:
Was machst, wennst an Unfall hast und Du ein Jahr im Koma liegst?
Sie können keine Verwahrung kontrollieren wenn es nichts zu Verwahren gibt ich muss keinen Tresor oder sonst was haben nur weil ich eine WBK besitze !!!!

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:50
von Roliboli
tom72 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:14
hmg382 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:10 Ich würd auch die BH anrufen und nachfragen. Sicher verwahrt sind sie ja, nur ist halt keine Kontrolle möglich.

Ansonsten wär's ggf. noch eine Option, dass du deine WBK leer machst und deine Kat-B-Kandidaten beim Waffenhändler auf Depot legst. Dann ham's nix zum kontrollieren, weil nix da ist.
Es ist egal ob Du Waffen hast oder nicht. Die kommen trotzdem kontrollieren.
Kontrollieren dann die WBK und die Verwahrung.

Zusatzfrage:
Was machst, wennst an Unfall hast und Du ein Jahr im Koma liegst?
Was sollens den kontrollieren, wenn keine Waffen hast (registriert) sind? Die WBK? Ob ich die sicher verware?

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:54
von diver99
Peanut hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:45
tom72 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:14
hmg382 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:10 Ich würd auch die BH anrufen und nachfragen. Sicher verwahrt sind sie ja, nur ist halt keine Kontrolle möglich.

Ansonsten wär's ggf. noch eine Option, dass du deine WBK leer machst und deine Kat-B-Kandidaten beim Waffenhändler auf Depot legst. Dann ham's nix zum kontrollieren, weil nix da ist.
Es ist egal ob Du Waffen hast oder nicht. Die kommen trotzdem kontrollieren.
Kontrollieren dann die WBK und die Verwahrung.

Zusatzfrage:
Was machst, wennst an Unfall hast und Du ein Jahr im Koma liegst?
Sie können keine Verwahrung kontrollieren wenn es nichts zu Verwahren gibt ich muss keinen Tresor oder sonst was haben nur weil ich eine WBK besitze !!!!
Der war gut. In Vorarlberg kommens die Verwahrung kontrollieren, da hast noch gar keine WBK.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:55
von Roliboli
diver99 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:54
Peanut hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:45
tom72 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:14

Es ist egal ob Du Waffen hast oder nicht. Die kommen trotzdem kontrollieren.
Kontrollieren dann die WBK und die Verwahrung.

Zusatzfrage:
Was machst, wennst an Unfall hast und Du ein Jahr im Koma liegst?
Sie können keine Verwahrung kontrollieren wenn es nichts zu Verwahren gibt ich muss keinen Tresor oder sonst was haben nur weil ich eine WBK besitze !!!!
Der war gut. In Vorarlberg kommens die Verwahrung kontrollieren, da hast noch gar keine WBK.
Also bei meinem Bruder nicht. BH Feldkirch.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:58
von diver99
Roliboli hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:55
diver99 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:54
Peanut hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:45

Sie können keine Verwahrung kontrollieren wenn es nichts zu Verwahren gibt ich muss keinen Tresor oder sonst was haben nur weil ich eine WBK besitze !!!!
Der war gut. In Vorarlberg kommens die Verwahrung kontrollieren, da hast noch gar keine WBK.
Also bei meinem Bruder nicht. BH Feldkirch.
Bemüh mal die Suche. War erst kürzlich ein Thema im Forum.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 11:03
von Roliboli
diver99 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:58
Roliboli hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:55
diver99 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:54

Der war gut. In Vorarlberg kommens die Verwahrung kontrollieren, da hast noch gar keine WBK.
Also bei meinem Bruder nicht. BH Feldkirch.
Bemüh mal die Suche. War erst kürzlich ein Thema im Forum.
da ich nicht mehr in V lebe ist es nicht wirklich interessant. Mein Bruder und seine frau leben noch dort haben die WBK seit 2017 und wurden noch nicht kontrolliert, deswegen wundert mich das halt gerade.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 11:04
von Prometheus
Peanut hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:45
tom72 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:14
hmg382 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:10 Ich würd auch die BH anrufen und nachfragen. Sicher verwahrt sind sie ja, nur ist halt keine Kontrolle möglich.

Ansonsten wär's ggf. noch eine Option, dass du deine WBK leer machst und deine Kat-B-Kandidaten beim Waffenhändler auf Depot legst. Dann ham's nix zum kontrollieren, weil nix da ist.
Es ist egal ob Du Waffen hast oder nicht. Die kommen trotzdem kontrollieren.
Kontrollieren dann die WBK und die Verwahrung.

Zusatzfrage:
Was machst, wennst an Unfall hast und Du ein Jahr im Koma liegst?
Sie können keine Verwahrung kontrollieren wenn es nichts zu Verwahren gibt ich muss keinen Tresor oder sonst was haben nur weil ich eine WBK besitze !!!!
Klar kommen die trotzdem!!
Bei der Kontrolle geht es ja nicht nur um die Waffen! Weißt du was die alles aufschreiben? Die notieren exakt wo der Schrank steht, welchen Schließmechanismus der hat, ob noch andere Waffen (zb. Kat C) gesichtet wurden, ob größere Mengen Munition gesichtet wurden, ob die Adresse noch stimmt, usw.!
Außerdem schauen die auch wie es Allgemein bei dir aussieht und welchen Eindruck du machst.
(Kommt natürlich auch stark auf die Motivation des jeweiligen Beamten an......)
Es kommt auch sehr oft vor das bei der Meldung etwas schiefläuft und das Register nicht mit der Realität übereinstimmt.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 11:07
von gewo
Roliboli hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 11:03 Mein Bruder und seine frau leben noch dort haben die WBK seit 2017 und wurden noch nicht kontrolliert, deswegen wundert mich das halt gerade.
sie kommen fuenf jahre nach der ausstellung der WBK
fast auf die woche genau

und zwar unabhaenig davon ob du waffen auf dich gemeldet hast oder nicht

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 11:08
von gewo
diver99 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:45 Ich hab sowieso Megastress, weil da Papa 9 Monate ned da is. Ich frag den Gewo, ob er meinen Geräten Asyl gewährt.
logisch macht der des ...
;-)

is a ganz a netter (wenn ned grad montag ist oder so, oder es kalt ist, oder das fruehstueck ned gemundet hat, oder die poltische weltlage unerfreulich ist oder naja ..)

;-)

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 11:12
von Roliboli
gewo hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 11:07
Roliboli hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 11:03 Mein Bruder und seine frau leben noch dort haben die WBK seit 2017 und wurden noch nicht kontrolliert, deswegen wundert mich das halt gerade.
sie kommen fuenf jahre nach der ausstellung der WBK
fast auf die woche genau

und zwar unabhaenig davon ob du waffen auf dich gemeldet hast oder nicht
ist aber komplett sinn befreit wenn keine Waffen vorhanden sind... gut eine WBK holen und keine Waffen kaufen auch. und das theoretisch die ersten 5 Jahre die Waffen offen liegen können.... aber ja ich weiß Logik und WAFFG haben nichts miteinander zu tun.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 11:25
von diver99
gewo hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 11:08
diver99 hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 10:45 Ich hab sowieso Megastress, weil da Papa 9 Monate ned da is. Ich frag den Gewo, ob er meinen Geräten Asyl gewährt.
logisch macht der des ...
;-)

is a ganz a netter (wenn ned grad montag ist oder so, oder es kalt ist, oder das fruehstueck ned gemundet hat, oder die poltische weltlage unerfreulich ist oder naja ..)

;-)
Danke!!!

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 12:39
von Oberguru
Wenn du nicht da bist bist nicht da was sollen sie den machen? Deine Frau, wenn keine WPK/WP, oder andere Mitbewohner sagen sie haben keinen Zugriff auf deine Kat. B Waffen weil du den Schlüssel mithast oder nur du die Kombination kennst. Und siehe da; sie gehen einfach wieder denn alles ist sicher Verwahrt.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 14:03
von Martin P
Oberguru hat geschrieben: Fr 1. Mär 2019, 12:39 Wenn du nicht da bist bist nicht da was sollen sie den machen? Deine Frau, wenn keine WPK/WP, oder andere Mitbewohner sagen sie haben keinen Zugriff auf deine Kat. B Waffen weil du den Schlüssel mithast oder nur du die Kombination kennst. Und siehe da; sie gehen einfach wieder denn alles ist sicher Verwahrt.
Ja, aber sie kommen wieder, da sie anhand des Registerauszuges die Verwahrung jeder Kat. B-Waffe einzeln überprüfen ...