Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung
Verfasst: So 3. Mär 2019, 18:44
Innerhalb von 5 Jahren gilt doch auch weiterhin:
"Die Festsetzung einer höheren Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist jedoch nur dann zulässig, sofern dieser dafür eine gesonderte Rechtfertigung zum Besitz dieser Waffe glaubhaft macht. Im Unterschied zu §22 Abs.1 reicht die bloße Erklärung, dass der Betroffene mehr Schusswaffen haben möchte, nicht aus, sondern muss der Grund, aus welchem man eine höhere Anzahl von Schusswaffen benötigt, glaubhaft gemacht werden."
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf
Damit sind in deinem Fall mMn. die alten VwGH-Erkenntnisse anwendbar.
"Die Festsetzung einer höheren Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist jedoch nur dann zulässig, sofern dieser dafür eine gesonderte Rechtfertigung zum Besitz dieser Waffe glaubhaft macht. Im Unterschied zu §22 Abs.1 reicht die bloße Erklärung, dass der Betroffene mehr Schusswaffen haben möchte, nicht aus, sondern muss der Grund, aus welchem man eine höhere Anzahl von Schusswaffen benötigt, glaubhaft gemacht werden."
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf
Damit sind in deinem Fall mMn. die alten VwGH-Erkenntnisse anwendbar.