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Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung

Verfasst: So 3. Mär 2019, 18:44
von SSG308
Innerhalb von 5 Jahren gilt doch auch weiterhin:
"Die Festsetzung einer höheren Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist jedoch nur dann zulässig, sofern dieser dafür eine gesonderte Rechtfertigung zum Besitz dieser Waffe glaubhaft macht. Im Unterschied zu §22 Abs.1 reicht die bloße Erklärung, dass der Betroffene mehr Schusswaffen haben möchte, nicht aus, sondern muss der Grund, aus welchem man eine höhere Anzahl von Schusswaffen benötigt, glaubhaft gemacht werden."
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf
Damit sind in deinem Fall mMn. die alten VwGH-Erkenntnisse anwendbar.

Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung

Verfasst: So 3. Mär 2019, 19:48
von FFWGK
wolfgangf hat geschrieben: So 3. Mär 2019, 18:03
SSG308 hat geschrieben: So 3. Mär 2019, 17:43 Was hat das mit der Waffengesetz-Novelle zu tun?
Die Erleichterungen (§11) haben nichts mit der Novelle zu tun?
Mir tüncht nicht so wie du es gern hättest.

Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung

Verfasst: So 3. Mär 2019, 22:12
von wolfgangf
FFWGK hat geschrieben: So 3. Mär 2019, 19:48 Mir tüncht nicht so wie du es gern hättest.
Was?

Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung

Verfasst: So 3. Mär 2019, 22:20
von Kitty
Also wenn man eine Erweiterung will, gleich mal die stärkeren Nerven auspacken 😅