Führen einer Schreckschusswaffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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utc37
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von utc37 » Mi 6. Mär 2019, 19:29

Norander hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 14:12 DU musst nicht mit SSW und Abwehrstock herumlaufen wenn es dir nicht genehm ist [...] Es muss sich auch niemand vor dir rechtfertigen der oben genanntes für sich in Anspruch nimmt.
Dass ich nicht muss, weiß ich.
Dass sich niemand rechtfertigen muss, vor mir zumindestens, weiß ich auch.

Deshalb bzw. trotzdem die höfliche, ernst gemeinte und interessierte Frage: Wann, wo, warum?

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Chris Mannix
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von Chris Mannix » Mi 6. Mär 2019, 20:15

Deshalb bzw. trotzdem die höfliche, ernst gemeinte und interessierte Frage: Wann, wo, warum?

zb. jemand der am Tagesende die Kohle vom Geschäft zur Bank bringen muß !

zb. ich habe vor 30J. als Kundendiensttechniker die Rechnungen direkt Kassiert und hatte am ende der Woche öffters mal 30-50.000ÖS im hosensack/firemenauto mit , da hab ich mir auch eine eingesteckt. (nicht um die kohle zu verteidigen sondern mich selbst !)
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Norander
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von Norander » Mi 6. Mär 2019, 20:29

Die Fragestellung indiziert jedoch, dass sich der Gefragte für sein tun rechtfertigen soll, da Österreich ja eh so sicher ist. Im statistischen Bereich stimmt das auch, vor allem im Vergleich mit anderen Ländern. Trotzdem werden jeden Tag in Österreich über 1500! gerichtlich strafbare Handlung zur Anzeige gebracht. Jahresschnitt 500.000-600.000 ist ein bisschen ein auf und ab. Die Kriminalstatistik nach Zahlen kannst dir eh selber raussuchen.

Und falls es wen interessiert, rechtskräftige Verurteilungen gibt's ca. 30.000 - 35.000 pro Jahr.
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Glock1768
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mär 2019, 20:32

utc37 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 19:29
Norander hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 14:12 DU musst nicht mit SSW und Abwehrstock herumlaufen wenn es dir nicht genehm ist [...] Es muss sich auch niemand vor dir rechtfertigen der oben genanntes für sich in Anspruch nimmt.
Dass ich nicht muss, weiß ich.
Dass sich niemand rechtfertigen muss, vor mir zumindestens, weiß ich auch.

Deshalb bzw. trotzdem die höfliche, ernst gemeinte und interessierte Frage: Wann, wo, warum?
Schau mal, es ist für mich schlicht und einfach präventiv ... ganz einfach.

Ich wurde (glücklicherweise) noch nie bedroht oder war in einer heiklen Situation, aber es könnte jederzeit sein. Deshalb.

Das hat nichts mit Angst zu Tun, sondern mit meinem Beruf. Ich arbeite beruflich in einem Bereich der sich mit Arbeitnehmerschutz, Brandschutz, Anlagensicherheit, ... beschäftigt und Risikoanalysen sind ein Teil meiner täglichen Arbeit.

Wenn du aus dem Bereich Richtersprüche kennst wie

"... sie hätten doch wissen müssen, dass etwas hätte passieren können ..."

oder

"...nur weil es hier seit Jahrzehnten nicht gebrannt hat, heisst das nicht, dass kein Risiko besteht, sondern es handelt sich um einen Glücksfall mit dessen Beendigung jederzeit zu rechnen ist..."

dann musst Du hier eben möglichst alles bedenken und präventiv durchspielen ... Fehler können hier Existenzen und Menschenleben kosten.

Und diese Denkweise färbt auch ins Privatleben ab, denn es könnte die Glücksperiode jederzeit zu Ende sein ...

- Ich habe zb zahlreiche Feuerlöscher daheim und musste diese bis jetzt nur bei meinen Nachbarn (brennender Keller, Mülltonnen) verwenden. Diese Erlebnisse haben die Feuerlöschersituation zuhause verändert.
- Ich habe schon bei zahlreichen Autounfällen helfen müssen und habe meine Ausstattung im KFZ nach jedem Unfall sinnvoll erweitert (zb Brecheisen, um verklemmte Türen öffnen zu können)
- wenn ich in 160m Höhe im Seil hänge bei Prüftätigkeiten muss ich jeden Schritt durchdenken, denn sonst kann jeder nächste der letzte sein
- Ich schnalle mich immer an, obwohl ich seit meinem ersten Meter seit 27 Jahren unfallfrei Auto fahre (ok, blöder Vergleich, da Gesetz ...)
- usw

Ich hoffe nie in eine gefährliche Situation zu kommen, wo ich als LETZTE Option diese Teile benötige, aber ich weiß auch aus eigener Erfahrung, dass man sich auf niemanden in einer aktuten Gefahrensituation verlassen kann AUßER AUF SICH SELBST.

Vergiss den Blödsinn mit Polizei rufen oder laufen ... die Sammeln die Reste von Dir ein, denn die kommen viel zu spät (ich musste für ein Gewaltverbrechen schon die Executive rufen und fast eine Stunde warten, bis zwei gut gelaunte Polizisten zu Fuss vom ca 150m entfernten Wachzimmer kamen)

Und die Teile gehören mittlerweile dazu wie Armbanduhr oder Geldbörse und sind immer bei mir (außer, wo es der Gesetzgeber oder andere driftige Gründe verbieten)

Ich habe die persönliche Absicherung, die JEDER von uns für sich, seine Kinder, seine Familie mit einer Selbstverständlichkeit durchführt schlichtweg auf die körperliche Sicherheit im öffentlichen Bereich erweitert ...

Vielleicht kannst es etwas verstehen was ich meine ;)

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rhodium
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von rhodium » Do 7. Mär 2019, 00:37

Vielleicht noch eine Anmerkung zur SSW ... grundsätzlich gilt ja: ziehe nie auf eine gezogene Waffe! ... und wohl auch: attackiere niemanden der eine Schusswaffe in der Hand hält.

... das (nüchterne) kriminelle Gegenüber mag davon noch nie gehört haben, trotzdem wird es bei Nahdistanzen auch kein Risiko eingehen (z.B. mit einem Messer in der Hand) wenn der Verteidiger eine vermeintliche Schusswaffe in der Hand hält. Der Verteidiger wiederum wird sich mit einer SSW erst recht daran halten und im Angriffsfall (= Gegner hat Schusswaffe gezogen) kooperieren.

Ich sehe das nicht so kritisch ( bin aber auch Laie). Ein paar 9 mm Pfeffer ins Gesicht sind allemal besser wie nichts und das Drohpotential tut sicher seine Wirkung.

Dazu noch ein Nachtrag: ich würde mich hüten modische SSW Modelle a la Zoraki und Co (17er Nachbauten, Zuhältermodelle a la Browning Gold u.ä.) zu führen. Die kennt diese Klientel wohl zu gut. Ein kleiner Revolver oder eine schwer zuzuordnende Pistole guter Qualität (gebrauchte Erma/Röhm) ist sicher eine bessere und zuverlässigere Wahl. Auch haben die alten Modelle oft keine so extremen Laufsperren.

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burggraben
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von burggraben » Do 7. Mär 2019, 04:11

Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 09:04 ich habe gestern bei Dr. Wagner wieder das Gefühl mitgenommen, das WP für Zivilsten absolut unerreichbar geworden ist ...
Wieso, welche diesbezüglichen Aussagen wurden denn dazu gemacht?

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Glock1768
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von Glock1768 » Do 7. Mär 2019, 10:34

burggraben hat geschrieben: Do 7. Mär 2019, 04:11
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 09:04 ich habe gestern bei Dr. Wagner wieder das Gefühl mitgenommen, das WP für Zivilsten absolut unerreichbar geworden ist ...
Wieso, welche diesbezüglichen Aussagen wurden denn dazu gemacht?
naja, für Jäger ist er ist mit dieser Krampflösung und was ist er dann für uns???? töter als tot?

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Promo
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von Promo » Do 7. Mär 2019, 11:24

Was für Sorgen habt ihr eigentlich, damit eine rechtliche Frage in einem Rechtsforum nicht beantwortet wird, stattdessen aber über Feuerlöscher (sorry, das war exemplarisch rausgegriffen) diskutiert? Er wollte wissen ob er was darf, und nicht was ihr für ihn als richtig erachtet.
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von Steelman » Do 7. Mär 2019, 12:41

Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 20:32
Das hat nichts mit Angst zu Tun, sondern mit meinem Beruf. Ich arbeite beruflich in einem Bereich der sich mit Arbeitnehmerschutz, Brandschutz, Anlagensicherheit, ... beschäftigt und Risikoanalysen sind ein Teil meiner täglichen Arbeit.

Wenn du aus dem Bereich Richtersprüche kennst wie

"... sie hätten doch wissen müssen, dass etwas hätte passieren können ..."

oder

"...nur weil es hier seit Jahrzehnten nicht gebrannt hat, heisst das nicht, dass kein Risiko besteht, sondern es handelt sich um einen Glücksfall mit dessen Beendigung jederzeit zu rechnen ist..."

dann musst Du hier eben möglichst alles bedenken und präventiv durchspielen ... Fehler können hier Existenzen und Menschenleben kosten.

Und diese Denkweise färbt auch ins Privatleben ab, denn es könnte die Glücksperiode jederzeit zu Ende sein ...
Erfahrung, dass man sich auf niemanden in einer aktuten Gefahrensituation verlassen kann AUßER AUF SICH SELBST.


Vielleicht kannst es etwas verstehen was ich meine ;)

Gut beschrieben!
Auch wenn ich nicht der Fragesteller bin/war, kann ich dir voll beipflichten!

LG Steelman
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von 454casull » Do 20. Feb 2025, 13:07

Exitus hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 21:17 Hallo Leute
Sinnhaftigkeit und Leute mit Waffenverbot mal außen vor gelassen.

Darf man eine Schreckschusswaffe jetzt ohne Waffenpass führen oder nicht?
Irgendwas soll sich ja da rückwirkend geändert haben. :think:

Danke schon mal
Greetings Oliver
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von Promo » Do 20. Feb 2025, 17:18

454casull hat geschrieben: Do 20. Feb 2025, 13:07 unter 18.Jahren verboten frei ab 18.Jahren für was gehört eine SSW
Endlich 6 Jahre nach seinem Post beantwortest du ihm die Frage und holst den Thread aus 2019 wieder hervor....
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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von Exitus » Do 20. Feb 2025, 17:40

Ich dachte auch gerade an Leichenschändung :D
Aber Danke trotzdem für die Antwort ;)

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Re: Führen einer Schreckschusswaffe

Beitrag von 454casull » Do 20. Feb 2025, 22:22

Promo hat geschrieben: Do 20. Feb 2025, 17:18
454casull hat geschrieben: Do 20. Feb 2025, 13:07 unter 18.Jahren verboten frei ab 18.Jahren für was gehört eine SSW
Endlich 6 Jahre nach seinem Post beantwortest du ihm die Frage und holst den Thread aus 2019 wieder hervor....
Hoppala ..Falsches Posting meine antwort gegeben , wollte den heutigen Posting antworten.

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