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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 21:52
von Norander
Ich verstehe das Problem nicht. Wer jetzt Magazine mit 20+/10+ hat darf sie mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen als Altbestand weiter Besitzen und muss diese innerhalb von 2 Jahren der Behörde melden.

Aus welchem Grund sollte man jetzt Magazinerweiterungen entfernen?

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 28. Mär 2019, 05:20
von Chris Mannix
denkt da jeder nur an die gun die er selbst daheim hat?

die Magazinerweiterung selbst is ja nicht "böse"

es kommt halt darauf an auf welches Mag. man welche Magazinerweiterung montiert, G19/26 Mag >+5 Boden ....ist noch ok

alles was die 20 stk inhalt überschreitet muß als Altbestand gemeldet werden/sein , bzw. darf es nur von Edelsportschützen bessesen werden.



@Burgenlandy
du musst ja die beamten nicht in den safe schauen lassen , und wer bei der Überprüfung die g17/34 mit >+4 Boden
oder nicht als altbestand gemeldet/edelsportschütze vorzeigt is selber schuld.
es wird ja jeder a original magazin haben (bzw zeigt man die waffe ja eh ohne mag. mit offenem verschluß ;)

(sonderfälle wo mit gewalt grad noch eine reingeht mal ausgenommen)

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 28. Mär 2019, 06:26
von Glock1768
Chris ... Jeder wie er will, aber hier nicht öffentlich Tipps geben wie man das Gesetz umgehen kann ...

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 28. Mär 2019, 07:37
von Burgenlandy
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 28. Mär 2019, 08:32
von Chris Mannix
Glock1768 hat geschrieben: Do 28. Mär 2019, 06:26 Chris ... Jeder wie er will, aber hier nicht öffentlich Tipps geben wie man das Gesetz umgehen kann ...
so war das doch absolut nicht gemeint ! und hab ich auch nicht geschrieben ! :naughty:



aber wenn in ein magazin mit erweiterungsboden mit gewalt um 1 mehr reingeht ....dieses muss man ja ned unbedingt vorzeigen (um disskusionen zu vermeiden)

bzw. wer auf der sicheren seite sein will , der registriert halt auch diese !

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 28. Mär 2019, 11:04
von Glock1768
Chris Mannix hat geschrieben: Do 28. Mär 2019, 08:32
Glock1768 hat geschrieben: Do 28. Mär 2019, 06:26 Chris ... Jeder wie er will, aber hier nicht öffentlich Tipps geben wie man das Gesetz umgehen kann ...
so war das doch absolut nicht gemeint ! und hab ich auch nicht geschrieben ! :naughty:

dann bitte sorry

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 28. Mär 2019, 11:16
von gewo
Burgenlandy hat geschrieben: Do 28. Mär 2019, 07:37 Ev. wirds Möglichkeit zu einfachen Gutachten etc geben (Waffenhändler).
angeblich nein
die haendler werden nichts damit zu tun haben
alles in sachen HA und HiCap geht ueber die sachbearbeiter bei der behoerde
Burgenlandy hat geschrieben: Do 28. Mär 2019, 07:37 Im Idealfall wäre es ja wenn du für Altbestand nur angeben muss wofür du überhaupt A mags hast und nicht wieviele und welche. Dann brauchst pro Gun eben eines das zweifelsfrei die >10 >20 erfüllt (Altbestand)
du gibts - angeblich - nur an WIEVIELE hicaps
nicht welche fuer was oder wieviel schuss kapazitaet
du meldest "ich habe 28 stk magazine gemaess §blablabla" zahlst fuer die neue WBK und bekommst den eintrag
basta
zumindestens war das anfang des jahres so geplant

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 28. Mär 2019, 11:45
von Lexman1
Dann hab ich innerhalb von 3 Jahren, 3 neue WBKs bekommen (Zubehör, Erweiterung und dann noch Mags) :headslap: na bei unserem Hobby darfst wirklich nicht aufs Geld schauen ;)

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 28. Mär 2019, 12:39
von Burgenlandy
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Fr 29. Mär 2019, 15:03
von Joewood
Was ich bei der ganzen Thematik nicht verstehe: wie will das jemals sinnvoll kontrolliert werden?
Weder hat ein Magazin eine Seriennummer noch ist es in irgendeiner Form registriert noch braucht man überhaupt eine Waffenrechtliche Lizenz, so ein Ding zu kaufen. Wenn man nicht gerade ein Luxusmagazin um ein paar 100€ kauft muss man in Wahrheit ja nicht mal 18 sein (von wegen begrenzter Geschäftsfähigkeit und so), um eines zu erwerben.
Vor allem gehören Magazine doch zu den dingern auf die ich unter Umsänden weniger aufpasse und wenn es mal verloren ist, dann ist es halt weg - so what?

(die gleiche Frage stellt sich übrigens bei Schalldämpfern, die ja irgendwann mal ausgeschossen sind und falls nicht reanimierbar weggeworfen werden.. aber das ist jetzt off-topic)

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Fr 29. Mär 2019, 15:14
von BigBen
Joewood hat geschrieben: Fr 29. Mär 2019, 15:03 Was ich bei der ganzen Thematik nicht verstehe: wie will das jemals sinnvoll kontrolliert werden?
Weder hat ein Magazin eine Seriennummer noch ist es in irgendeiner Form registriert noch braucht man überhaupt eine Waffenrechtliche Lizenz, so ein Ding zu kaufen. Wenn man nicht gerade ein Luxusmagazin um ein paar 100€ kauft muss man in Wahrheit ja nicht mal 18 sein (von wegen begrenzter Geschäftsfähigkeit und so), um eines zu erwerben.
Vor allem gehören Magazine doch zu den dingern auf die ich unter Umsänden weniger aufpasse und wenn es mal verloren ist, dann ist es halt weg - so what?

(die gleiche Frage stellt sich übrigens bei Schalldämpfern, die ja irgendwann mal ausgeschossen sind und falls nicht reanimierbar weggeworfen werden.. aber das ist jetzt off-topic)
Das kann nicht sinnvoll kontrolliert werden...das hat aber den Gesetzgeber noch nie davon abgehalten irgendeinen Unfug zu beschließen.

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: So 31. Mär 2019, 13:12
von burner
Lexman1 hat geschrieben: Do 28. Mär 2019, 11:45 Dann hab ich innerhalb von 3 Jahren, 3 neue WBKs bekommen (Zubehör, Erweiterung und dann noch Mags) :headslap: na bei unserem Hobby darfst wirklich nicht aufs Geld schauen ;)
Kombinier die Meldung der HiCaps mit einer Erweiterung.

Das gleiche sag ich den Kameraden ohne Zubehöreintrag.

Jede neue WBK kostet EUR 120,--.

Ergo: soviel pro Neuausstellung rausholen wie geht.

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: So 31. Mär 2019, 13:55
von Lexman1
Ich werde mir mir der neuen WBK ohnehin noch Zeit lassen, sind ja im Moment 2 Jahre Meldefrist geplant. Aber was sind schon 300,- bei unserem Hobby ;)

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Mo 1. Apr 2019, 08:07
von burner
Genau so ist es! Stricken ist ein deutlich günstigeres Hobby... 🤣

Dennoch trag ich EUR 300 lieber zum Waffenhändler/Büchsenmacher als zur Behörde. :dance: