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Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 08:56
von Ares
KGR84 hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 08:20
Ares hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 07:55 Wenn du von der Shuttleworthstraße in die Brünnerstraße stadtauswärts abbiegst, ist die erste reguläre Umkehrmöglichkeit die Abbiegung zum Trillermarkt. Wenn du dort umdrehst hast du kurz danach die Kennzeichnung der Vorrangstraße.
Die betreffende Kreuzung hier ist eine Andere, die hier ist die beim SCN und ich bin von der Nordbrücke kommend die B3 (Katsushikastrasse) entlang gefahren, und dann rechts in die B7 (Brünnerstrasse) abgebogen. Da mir aber noch im Abbiegen eingefallen ist (also da wo ich schon von der B3 in die B7 nichtmehr links abbiegen konnte) ich muss doch in die andere Richtung, habe ich dann bei der ersten Möglichkeit gewendet, und das war für mich die unterbrochene Sperrlinie.
Verzeih, habe ich nicht richtig gelesen.

Ja, in die andere Richtung ist das noch kaxiger. Ich glaube mich zu erinnern, dass die erste reguläre Umkehrmöglichkeit bei der Angererstraße ist. Dort ist meines Wissens nach auch eine gelbe Vorrangtafel Fahrtrichtung stadtauswärts angebracht.
Wie es vorher mit Umkehrmöglichkeiten via Seitenstraßen aussieht, habe ich erfolgreich verdrängt.

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 10:44
von KGR84
gewo hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 08:53 netter versuch
aber

auf einer vorrangsstrasse darfst du nur auf einer geregelten kreuzung wenden, und nur so ferne dort nicht das linksabbiegen verboten ist
Das ist schon klar.

Die Frage war aber wie eine Vorrangstrasse gekennzeichnet sein muss, um auch rechtlich als solche zu gelten.
In dem Bereich in dem ich umgekehrt bin ist nirgendwo ein Verkehrszeichen Vorrangstrasse angebracht.

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 10:50
von HowlingWolf
Zu meiner (Fahrschul-)Zeit (vor ca. 15 Jahren) sagte man uns, dass man implizit von einer Vorrangstraße ausgehen muss, wenn die einmündenden Straßen eine "Vorrang geben"-Tafel haben.

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 10:56
von bino71
Versucht Du gerade ein Schlupfloch zu finden? :D

Es ist recht simple und das Suchen nach Kennzeichnung ist irrelevant (die braucht nur zu Beginn vorhanden sein), weil:

Vorrangstraßen sind außerdem auch folgende Straßen:
Autostraße
Landesstraße mit Vorrang (früher als "Bundesstraße" bezeichnet)
Internationaler Hauptverkehrsweg

Unumstritten ist, daß die B7 eine Bundesstraße ist.

Eine vielleicht doofe Frage: magst vielleicht Dir das Thema Vorrangstraße nicht mal gänzlich durchlesen?
Es ist nicht so viel Text: https://www.fuerboeck.at/verkehrsrecht/ ... ngstrasse/

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 10:58
von BigBen
Ist wohl der klassische Fall von jemandem der im Internet Bestätigung sucht und nicht Fakten ;-)

Nix für ungut!

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 11:31
von KGR84
bino71 hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 10:56 Eine vielleicht doofe Frage: magst vielleicht Dir das Thema Vorrangstraße nicht mal gänzlich durchlesen?
Es ist nicht so viel Text: https://www.fuerboeck.at/verkehrsrecht/ ... ngstrasse/

Den google Link hatte ich auch schon gefunden.

Aber das ändert ja nichts an der Frage, wie eine solche gekennzeichnet sein muss.

Dass es eine Vorrangstrasse ist, steht ja ausser Frage. Aber egal ob es eine Bundesstrasse oder normale Vorrangstrasse ist, ich muss das doch irgendwie erkennen können müssen, oder etwa nicht?

In die andere Richtung ist ein Verkehrszeichen, Vorrangstrasse, und darunter steht eine 7, für B7, für Bundesstrasse. Da ist es korrekt gekennzeichnet. Wie am ersten Bild, dass ich heute hier reingestellt habe zu sehen ist.

In die Richtung in die ich abgebogen bin, steht das aber nicht, woher soll ich also wissen, dass ich mich auf einer Bundesstrasse befinde? Oder wird vorausgesetzt, dass ich das gesammte Verkehrsnetz Österreichs auswenig kenne?

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 12:27
von bino71
OK, ein Level runter. Du bist ein unwissender Autofahrer und weißt nicht, daß Du auf der Bundesstraße 7 bist.

Du stehst hier und biegst rechts ab
Bild
Wir haben: Ende der Vorrangstraße (der B3), Vorrang geben mit Zusatzschild und Wegweiser, die auf eine Bundesstraße andeuten.

Kommen wir auf das Zeichen von Wichtigkeit (Howling hats schon erwähnt):
Bild

https://www.fuerboeck.at/verkehrsrecht/ ... ngstrasse/

Bedenke, Du bist da nicht der Erste und nicht der Letzte auf den sie warten ;)

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 13:02
von Maddin
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 10:50 Zu meiner (Fahrschul-)Zeit (vor ca. 15 Jahren) sagte man uns, dass man implizit von einer Vorrangstraße ausgehen muss, wenn die einmündenden Straßen eine "Vorrang geben"-Tafel haben.
Bei mir genau umgekehrt. Wenn bei einem "Vorrgang geben" keine Zusatztafel angebracht ist, dann geht man von keiner Vorrangstraße aus und damit 30er. Zumindest in Graz gibts da nicht viele strittige Stellen, in Wien ka...


Aber ja es ist richtig. Eine angebrachte Zusatztafel deutet auf eine Vorrangstraße hin. Das muss man von einem Verkehrsteilnehmer schon verlangen können.

Wobei das alles relativ ist, wer kennt schon die ganze StVO auswendig ? Wenden auf Vorrangstraßen, Links zufahren bei Straßenbahn ? usw. Kannst dir ja nie alles merken...

Mich hats auch mal hart getroffen. Wusste nicht, dass diese (damals) neuen gezackten gelben Markierungen was mit dem Parken zu tun haben. Mit Glück bin ich nicht abgeschleppt worden....

edit: Die gelben Zacken erlauben Halten (10 Minuten), nicht aber Parken. Warum man nicht mit den bereits vorhandenen Tafeln und Makrierungen gearbeitet hat (die jeder seit 100 Jahren kennt...) entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ok, aus Fehlern lernt man...

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 13:20
von Robiwan
Wenn wir schon das Thema Bim anschneiden: Straßenbahnen haben auf Kreuzungen ohne Vorrangregelung (z.B. durch Ampel, Stop-Schild, Vorrang geben,...) auch von links Vorrang! Sie verzichten auch nicht autom. auf den Vorrang wenn sie stehenbleiben. Und zu Fuß oder am Rad wichtig: Straßenbahnen müssen nicht vor ungeregelten Zebrastreifen/Radfahrübergängen stehen bleiben um jemanden über die Straße zu lassen.

Legt's euch nicht mit der Bim an! ;)

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 13:24
von Maddin
Robiwan hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 13:20 Wenn wir schon das Thema Bim anschneiden: Straßenbahnen haben auf Kreuzungen ohne Vorrangregelung (z.B. durch Ampel, Stop-Schild, Vorrang geben,...) auch von links Vorrang! Sie verzichten auch nicht autom. auf den Vorrang wenn sie stehenbleiben. Und zu Fuß oder am Rad wichtig: Straßenbahnen müssen nicht vor ungeregelten Zebrastreifen/Radfahrübergängen stehen bleiben um jemanden über die Straße zu lassen.

Legt's euch nicht mit der Bim an! ;)
Weiß auch fast niemand, aber stimmt ja ! "Der Lenker eines Fahrzeuges, welches kein Schienenfahrzeug ist,..." irgendwie so stehts bei der Bestimmung zum Schutzweg drin.

Jetzt weiß ich übrigens was damals das Problem bei mir war. Durchgehende gezackte Linie, Parken und Halten verboten. Getrennte Linie, Parken verboten, Halten erlaubt !

Wie gesagt, aus Fehlern lernt man. :lol:

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 20:52
von bino71
Jo eh, im Grunde zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort.
Hätte man eine 1/4 Stunden vorher oder nachher dort umgedreht, wäre es keine 2 Seiten im Forum geworden.
Außerdem, selbst wenn dort der 7er und das Vorrangstraßen Schild gewesen wären, hätte ich auch umgedreht,
aber es ist leicht reden ohne Anonymverfügung.

Re: Frage StVO

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 23:39
von GixxsaW
Dass das Wenden über Gleise (Schienenstraße) außer auf geregelten Kreuzungen verboten ist, haben wir ja nun.
Ist die Schienenstraße nicht auch automatisch eine Vorrangstraße, zwecks der Diskussion, ob dort ein Taferl wäre ?
Da ich die Stelle kenne, die unterbrochene Sperrlinie dient nur der Einfahrt neben der Trafik.
Um zB zum 3Shop zu kommen wäre es schlauer gewesen nach dem Abbiegen in die BrünnerStr. die nächste Gasse wieder rechts zu nehmen und linksrum um die beiden Häuserblöcke zu fahren (Bahnstegg. über über Gerichtsg. zur Peitlgasse) oder zum Floridsdorfer Markt, dort wenden und BrünnerStraße erneut stadtauswärts. Selbst das Navi zeigt den ersten Vorsschlag als Route an.
bino71 hat geschrieben: Jo eh, im Grunde zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort.
Hätte man eine 1/4 Stunden vorher oder nachher dort umgedreht, wäre es keine 2 Seiten im Forum geworden.
Außerdem, selbst wenn dort der 7er und das Vorrangstraßen Schild gewesen wären, hätte ich auch umgedreht,
aber es ist leicht reden ohne Anonymverfügung.
Das ist die falsche Einstellung, dass man eben nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen wäre!
Der Nachfolgeverkehr sowie das Schienenfahrzeug muss nicht damit rechnen, dass der Vorausfahrende plötzlich abbremst und über die Gleise wendet, wohlmöglich noch "auf schnell" ohne zu blinken (Vertrauensgrundsatz usw )
Aus familiärer Erfahrung weiß ich, dass eine Bim schnell einmal übersehen wird und glaube mir, mit den Folgen im ungünstigsten Fall will keiner leben.
Das "schnelle Umdrehen" ist es definitiv nicht wert.

Im Bekanntenkreis hatten wir auch mal einen "Schnellwender", er sah beide Straßenbahnen, die sich zufällig auf seiner Höhe begegneten, wartete ab um nach der Begegnung zu wenden.
Doch er übersah durch die beiden Bimlängen einen näherkommenden PKW (70 statt 50) und schoss diesen mit Karacho ab.
Beidseitiger (wirtschaftlicher) Totalschaden, der Andere hatte Glück im Unglück da A- & B-Säule verhinderten, dass der Fahrer zerdrückt wurde.

Es ist wesentlich intelligenter in die nächste Gasse/Einfahrt zu fahren und dort zu wenden
oder um den Häuserblock eine Runde zu drehen,
vorallem in Zeiten der "Smartlöcher" (https://oe3.orf.at/stories/2910504/).

Re: Frage StVO

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 09:45
von Ares
GixxsaW hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 23:39 Dass das Wenden über Gleise (Schienenstraße) außer auf geregelten Kreuzungen verboten ist, haben wir ja nun.
Ist die Schienenstraße nicht auch automatisch eine Vorrangstraße, zwecks der Diskussion, ob dort ein Taferl wäre ?
Eine Vorrangstraße müsste doch als solche ausgezeichnet sein? Auf der (z.B.) Rußbergstraße im 21ten, ist das umdrehen/abbiegen- ohne gesonderter Kennzeichnung, regulär an mehreren Stellen möglich, .

Re: Frage StVO

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 14:11
von Robiwan
Ares hat geschrieben: Do 18. Apr 2019, 09:45 Eine Vorrangstraße müsste doch als solche ausgezeichnet sein? Auf der (z.B.) Rußbergstraße im 21ten, ist das umdrehen/abbiegen- ohne gesonderter Kennzeichnung, regulär an mehreren Stellen möglich, .
Aus dem Internet:

Vorrangstraßen sind außerdem auch folgende Straßen:

Autostraße
Landesstraße mit Vorrang (früher als "Bundesstraße" bezeichnet)
Internationaler Hauptverkehrsweg

Gerade der 2. Punkt trifft in Ortsgebieten des öfteren zu. Die sind autom. Vorrangsstraße ohne das bekannte Taferl. In Wien z.B. B3, B7, B8, B229 usw.

Re: Frage StVO

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 14:54
von Ares
Meine Antwort mit Fragezeichen war rhetorisch und bezog sich auf die Frage ob eine Schienenstraße nicht automatisch eine Vorrangstraße wäre.
Dadurch dass auf besagter Schienenstraße das abbiegen und umkehren über die Gleise, auch auf nicht speziell gekennzeichneten Stellen regulär ist, kann es sich ja dann nicht automatisch um eine Vorrangstraße handeln, weil dort ja dass abbiegen und umkehren, nur auf speziell gekennzeichneten Stellen erlaubt ist.