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Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 12:15
von Maddin
Halbautomatisch ist doch wenn eine Betätigung des Abzugs in einem Zug den Schuss löst, die Patrone auswirft und die nächste Patrone aus dem Magazin in die Kammer führt. Daher ist zB. ein Revolver nicht halbautomatisch (siehe Revolvergewehr - Kat C)

Ein Einzellader kann somit auch kein HA sein, außer es wurde als Kat. B eingestuft und danach Magazin und/oder Gassystem entfernt. Sowas wandert nicht automatisch zur Kat. C.

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 12:38
von Mauser98Lover
naja um den aufgehenden verschluss abzubremsen wird man trotzdem eine Art Rückstoßfeder brauchen und da könnte es sein, dass einfach die Behörde sagt ,,Jo woher solln mir wissn ob ned ana do a Magazin drannschweißt und des in an Halbautomaten umwandelt und de Rückstoßfeder zum laden verwendet?"

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 12:39
von Mauser98Lover
Maddin hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:15 Halbautomatisch ist doch wenn eine Betätigung des Abzugs in einem Zug den Schuss löst, die Patrone auswirft und die nächste Patrone aus dem Magazin in die Kammer führt. Daher ist zB. ein Revolver nicht halbautomatisch (siehe Revolvergewehr - Kat C)

Ein Einzellader kann somit auch kein HA sein, außer es wurde als Kat. B eingestuft und danach Magazin und/oder Gassystem entfernt. Sowas wandert nicht automatisch zur Kat. C.
dann könnten die nach deiner Logik einen Schrotflinte machen, bei der mit dem ersten Abzug drücker der verschluss zu geht und mit dem zweiten der Schuss bricht? Ich glaub nicht, dass sowas gehen würde

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 12:54
von Maddin
Mauser98Lover hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:39
Maddin hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:15 Halbautomatisch ist doch wenn eine Betätigung des Abzugs in einem Zug den Schuss löst, die Patrone auswirft und die nächste Patrone aus dem Magazin in die Kammer führt. Daher ist zB. ein Revolver nicht halbautomatisch (siehe Revolvergewehr - Kat C)

Ein Einzellader kann somit auch kein HA sein, außer es wurde als Kat. B eingestuft und danach Magazin und/oder Gassystem entfernt. Sowas wandert nicht automatisch zur Kat. C.
dann könnten die nach deiner Logik einen Schrotflinte machen, bei der mit dem ersten Abzug drücker der verschluss zu geht und mit dem zweiten der Schuss bricht? Ich glaub nicht, dass sowas gehen würde
Wo ist der Unterschied zum Revolvergewehr ? Da ist sogar jeweils nur eine Abzugsbetätigung notwendig und nicht zwei...

Es ist aber definitiv keine halbautomatische Waffe...

Aber ja, geht wahrscheinlich bei Schrotflinten nicht, weil bei uns auch Repetierflinten Kat. B sind...

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 12:58
von Maddin
Mauser98Lover hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:38 naja um den aufgehenden verschluss abzubremsen wird man trotzdem eine Art Rückstoßfeder brauchen und da könnte es sein, dass einfach die Behörde sagt ,,Jo woher solln mir wissn ob ned ana do a Magazin drannschweißt und des in an Halbautomaten umwandelt und de Rückstoßfeder zum laden verwendet?"
Nach EU-Recht wären HA-Schrotflinten mit 3 Schuss Magazin eigentlich Kat C...

Der Gesetzgeber hat es nur nicht umgesetzt. Von daher...

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 13:49
von Mauser98Lover
Maddin hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:58
Mauser98Lover hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:38 naja um den aufgehenden verschluss abzubremsen wird man trotzdem eine Art Rückstoßfeder brauchen und da könnte es sein, dass einfach die Behörde sagt ,,Jo woher solln mir wissn ob ned ana do a Magazin drannschweißt und des in an Halbautomaten umwandelt und de Rückstoßfeder zum laden verwendet?"
Nach EU-Recht wären HA-Schrotflinten mit 3 Schuss Magazin eigentlich Kat C...

Der Gesetzgeber hat es nur nicht umgesetzt. Von daher...
stimmt. Es gäbe sogar rechtlich im WaffG sogar die Möglichkeit soweit ich weiß Gewehre, die HA sind aber z.b. nur 2-4 Schuß internes Magazin haben und jagdlich Sinn machen würden, als Kat.C. einzustufen aber die Behörde wollte das anscheinend nicht nutzen.

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 13:50
von Mauser98Lover
Maddin hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:54
Mauser98Lover hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:39
Maddin hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:15 Halbautomatisch ist doch wenn eine Betätigung des Abzugs in einem Zug den Schuss löst, die Patrone auswirft und die nächste Patrone aus dem Magazin in die Kammer führt. Daher ist zB. ein Revolver nicht halbautomatisch (siehe Revolvergewehr - Kat C)

Ein Einzellader kann somit auch kein HA sein, außer es wurde als Kat. B eingestuft und danach Magazin und/oder Gassystem entfernt. Sowas wandert nicht automatisch zur Kat. C.
dann könnten die nach deiner Logik einen Schrotflinte machen, bei der mit dem ersten Abzug drücker der verschluss zu geht und mit dem zweiten der Schuss bricht? Ich glaub nicht, dass sowas gehen würde
Wo ist der Unterschied zum Revolvergewehr ? Da ist sogar jeweils nur eine Abzugsbetätigung notwendig und nicht zwei...

Es ist aber definitiv keine halbautomatische Waffe...

Aber ja, geht wahrscheinlich bei Schrotflinten nicht, weil bei uns auch Repetierflinten Kat. B sind...
das mit dem Revolvergewehr hatte ich vergessen, du hast natürlich Recht! ich wünschte die würden gescheite DA-SA Revolvergewehre machen wo man statt des MAgazins drinnen ne Trommel hat. die Alfa Proj schaun halt super hässlich aus, aber die wären zumindest leistbar

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 14:03
von Maddin
Schönheiten sind sie nicht, das stimmt. Aber verlockend, weil sie keinen Platz auf der WBK einnehmen. ;)

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 14:20
von Trijikon
Was wäre eigentlich bei einer Revolver-Schrotflinte? Würde die als Repetierer gelten und dadurch Kat B sein?

LG Wolfgang

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 14:29
von eXistenZ
Trijikon hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 14:20 Was wäre eigentlich bei einer Revolver-Schrotflinte? Würde die als Repetierer gelten und dadurch Kat B sein?

LG Wolfgang
Ja, ist Kat. B

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 16:13
von BR1
Danke für die Antworten!

Worauf ich hinaus will: Ich frage mich, ob es Kat. D Schrotflinten gibt, die anders funktionieren als eine Kipplaufflinte. Hintergrund ist natürlich die Stückzahlbeschränkung von Kat. B.

Da wäre das funktionsprinzip eines Halbautomaten insofern interessant, da man zum Laden nach jedem Schuss nur die Patrone an die richtige Stelle bringen und den Verschlussfang betätigen muss - zumindest stelle ich mir das so vor, ich habe keine Erfahrung mit Schrot-HA.

Auch war die Idee, einen bestehenden Schrot-HA umzubauen - Magazin verschweissen oder ähnliches.

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 17:05
von Revierler_old
Ich habe es so verstanden, dass das Magazin nicht fehlt, sondern es keines gibt.

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 17:44
von BR1
Revierler hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 17:05 Ich habe es so verstanden, dass das Magazin nicht fehlt, sondern es keines gibt.
Ich würde hier beide Fälle berücksichtigen: Grundsätzlich kein Magazin vorhanden oder vorhanden aber permanent funktionslos.

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 18:15
von 9x19
Grundsätzlich "B", aber ist sicher ein sehr individueller Fall und man müsste dann schlicht beim BMI anfragen,
wie es sich damit verhält.
Wenn ein Repetiervorgang möglich ist, oder eine Selbstladefunktion wirds wohl "B" sein.
Edit: oder sogar "A".

Re: Schrot Halbautomat einschüssig - Kat. B oder D?

Verfasst: Do 9. Mai 2019, 19:21
von Revierler_old
Das Ding ist kein Selbstlader, sondern ein Einzellader. Es wirft nur automatisch aus.