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Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018
Verfasst: Do 23. Mai 2019, 13:23
von Dobi
Trijikon hat geschrieben: Do 23. Mai 2019, 13:20
Zum Thema Aussage gegen Aussage führt zu nix:
Mir wurde von einem (eindeutig orientierten ) Staatsanwalt gesagt das die Aussage eines hochrangigen Politikers wohl mehr zählt als die eines 60 jährigen unbescholtenen Steuerzahlers.
Gott sei Dank haben die Schöffen (Geschworenen) das anders gesehen.
LG Wolfgang
PS Da war mal was von hoher See und Gericht......
Ging mir ähnlich: Mir wurde mal im Zuge einer Aussage erklärt: Dass meine Aussage als Privatperson weniger zählt, als die Aussage eines Polizisten, da der ja schon von Berufs wegen verpflichtet sei, die Wahrheit zu sagen …

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018
Verfasst: Do 23. Mai 2019, 13:56
von Alaskan454
Ja Mauser98Lover da hast schon Recht mit dem was du schreibst.
Wenn jetzt wer seine Frau oder Familie schlägt oder bedroht was leider nicht selten vorkommt wird die Behörde dem nicht bis zur Verhandlung in 6 Monaten einfach seine Waffen lassen,glaubst nicht???
Was dann bei der Verhandlung raus kommt steht dann aber auf einem anderen Blatt und ob das vorläufige Waffenverbot wieder aufgehoben wird.
Lg
Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018
Verfasst: Do 23. Mai 2019, 15:16
von BigBen
Ein VORLÄUFIGES Waffenverbot ist eine Präventivmaßnahme...damit eben bei irgendeinem Anfangsverdacht mit den Waffen nichts passiert. Das kann man gut finden oder nicht - aber es ist was es ist.