Also nur, dass ich das richtige verstehe, es tritt mitte Dezember 2019 ein verschärftes Waffengesetz in Kraft, dass de facto den Schießsport für eine große Gruppe an Leuten uninteressant machen könnte aufgrund der Beschränkungen, bei dem noch keiner weiß was genau reguliert wird, wie es reguliert sein soll und wie es exekutiert wird? Also jeder hier sagt teilweise etwas anderes oder interpretiert ein Gesetz anders, dann gibts Behörden, die sich untereinander jetzt selbst nicht einig sind was jetzt noch erlaubt ist und was nicht...manchmal habe ich das Gefühl dass es bei einer Vielzahl an Waffenthemen 0 Rechtssicherheit gibt.quildor82 hat geschrieben: Mo 27. Mai 2019, 12:04Mauser98Lover hat geschrieben: Mo 27. Mai 2019, 11:38ich glaub, dass es gar ned die Möglichkeit dann geben wird mehr als 10 Schuss Magazine and das Gewehr anzustecken. Nur wie machen die das dann bei Wettbewerben, die mehr als 10 Schuß verlangen im AR15?panhandle hat geschrieben: Mo 27. Mai 2019, 11:36 Hi..
Was hier wahrscheinlich auch noch zu beachten wäre....
Zitat:>>> Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl
der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf,
festzusetzen.
„(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte
besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der
Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf
höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der
Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf
eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt
wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung
glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des §
11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der
Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz
ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
Also ich hätte das so interpretiert, das bei einer KAT A Meldung automatisch ein KAT B Platz "verschwindet"..... ob man nach einer Aufgabe des KAT A Platzes diesen KAT B Platz wieder bekommt ??
g
Willi
Es weiß noch NIEMAND wie es ab 14. Dezember wirklich aussieht, deine Mutmaßungen zu allen möglichen Themen sind recht entbehrlich.
GLAUBEN tu bitte in der Kirche......
Falls ich mich irre bitte ich um Richtigstellung meiner Analyse!